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   BGBl. I 2006 S. 2407   

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BGBl. I 2006 S. 2407 (https://dejure.org/2006,66608)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 07.11.2006, Seite 2407
  • Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
  • vom 31.10.2006

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (174)

  • BSG, 12.05.2017 - B 7 AY 1/16 R

    Kürzung von Asylbewerberleistungen auf das "unabweisbar Gebotene" bei Verstoß

    Zutreffend hat der Beklagte entschieden, dass ihm lediglich eingeschränkte Ansprüche nach § 1a Nr. 2 AsylbLG aF iVm § 3 Abs. 2 AsylbLG (hier in der Fassung, die die Norm mit Art. 82 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 <BGBl I 2407> erhalten hat) , letztere mit dem Inhalt der Übergangsregelung, wie sie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil vom 18.7.2012 (1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - BGBl I 2012, 1715 f = BVerfGE 132, 134 ff = SozR 4-3520 § 3 Nr. 2) durch 3. des Tenors in Gesetzeskraft angeordnet hat (im Folgenden: § 3 AsylbLG aF) , zustanden.
  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 75/08

    Haftung für Schäden durch Abschießen einer Feuerwerksrakete auf dem

    Maßgeblich ist vielmehr, dass das Abschießen einer Silvesterrakete, sei es in der Silvesternacht, sei es - rechtlich erlaubt (§ 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 [BGBl. I S. 169], zuletzt geändert durch Art. 390 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 [BGBl. I S. 2407]) - am Abend des Neujahrstages, ausschließlich der Befolgung eines gesellschaftlichen Brauches aus Anlass des Jahreswechsels dient.
  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    a) Zuvor waren die Ladenöffnungszeiten bundeseinheitlich in dem Gesetz über den Ladenschluss (Ladenschlussgesetz - LadSchlG) vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) geregelt, zuletzt in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), diese zuletzt geändert durch Art. 228 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407).
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