Gesetzgebung
BGBl. I 2012 S. 2232 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 50, ausgegeben am 25.10.2012, Seite 2232
- Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- vom 19.10.2012
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 05.04.2018 - III ZR 211/17
Amtshaftung: Drittgerichtetheit der Überprüfungspflicht der …
Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen, wobei das Kennzeichen aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer besteht (§ 8 Abs. 1 Satz 1 und 2 FZV in der Fassung von Art. 1 Nr. 5 der Ersten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 19. Oktober 2012, BGBl. I 2232, 2233). - BFH, 28.10.2015 - II R 33/13
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für "Packwagen" im Schaustellergewerbe - Abgrenzung …
Mit der Einfügung dieser Befreiungsregelung durch das Steuerbereinigungsgesetz 1986 vom 19. Dezember 1985 (BGBl I 1985, 2436) hat sich der Gesetzgeber bewusst von den für Packwagen seinerzeit geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften (vormalig § 18 Abs. 2 Nr. 6 Buchst. e der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, aufgehoben durch Art. 2 Nr. 1 Buchst. b der Verordnung vom 25. April 2006, BGBl I 2006, 988; nunmehr § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b der Fahrzeug-Zulassungsverordnung i.d.F. vom 19. Oktober 2012, BGBl I 2012, 2232) gelöst, wonach zu den zulassungsfreien Anhängern auch "Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden", gehörten.