Gesetzgebung
BGBl. I 2015 S. 578 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 15, ausgegeben am 21.04.2015, Seite 578
- Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- vom 15.04.2015
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- bundestag.de
Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (14)
- 08.12.2014 BT Energieaudits für Unternehmen Pflicht
- 10.12.2014 BT Energieeffizienz (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
- 14.01.2015 BT Energieaudits für Unternehmen noch 2015
- 14.01.2015 BT Energieaudits für große Unternehmen
- 15.01.2015 BT Anhörung zu Energieaudits
- 23.01.2015 BT Bundesrat will mehr Energieeffizienz
- 26.01.2015 BT Wirtschaft: Zu hoher Energieaudit-Aufwand
- 30.01.2015 BT Energieeffizienz (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages )
- 02.02.2015 BT Bundestag berät über Energieeffizienz
- 04.02.2015 BT Koalition ändert Energieauditgesetz
- 05.02.2015 BT Großunternehmen müssen Stromverbrauch prüfen
- 06.02.2015 BT Energieaudit für große Unternehmen (in: Bundestagsbeschlüsse am 5. und 6. Februar)
- 06.03.2015 BR Energieaudits für Unternehmen - Energieeinsparpotenziale nutzen
- 06.03.2015 BR Energieaudits für Unternehmen - Energieeinsparpotenziale nutzen
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 23.06.2015 - 10 BN 3.14
Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist
Soweit die Antragsteller bemängeln, der Verwaltungsgerichtshof habe weitere Verstöße der Satzungsänderungen gegen Art. 12 GG sowie gegen §§ 19 f. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 15. April 2015 (BGBl. I S. 578) nicht geprüft, führen sie nicht aus, welche Verstöße von ihnen gesehen werden, und ordnen ihr Vorbringen keinem der in § 132 Abs. 2 VwGO genannten Zulassungsgründe zu. - BVerwG, 23.06.2015 - 10 BN 4.14
Anwendbarkeit der für eine gemeindliche wirtschaftliche Betätigung geltenden …
Soweit die Antragstellerin bemängelt, der Verwaltungsgerichtshof habe weitere Verstöße der Satzungsänderungen gegen Art. 12 GG sowie gegen §§ 19 f. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 15. April 2015 (BGBl. I S. 578) nicht geprüft, führt sie nicht aus, welche Verstöße von ihr gesehen werden, und ordnet ihr Vorbringen keinem der in § 132 Abs. 2 VwGO genannten Zulassungsgründe zu.