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   BGBl. I 2015 S. 578   

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BGBl. I 2015 S. 578 (https://dejure.org/2015,51492)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 15, ausgegeben am 21.04.2015, Seite 578
  • Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
  • vom 15.04.2015

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (14)

  • 08.12.2014   BT   Energieaudits für Unternehmen Pflicht
  • 10.12.2014   BT   Energieeffizienz (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 14.01.2015   BT   Energieaudits für Unternehmen noch 2015
  • 14.01.2015   BT   Energieaudits für große Unternehmen
  • 15.01.2015   BT   Anhörung zu Energieaudits
  • 23.01.2015   BT   Bundesrat will mehr Energieeffizienz
  • 26.01.2015   BT   Wirtschaft: Zu hoher Energieaudit-Aufwand
  • 30.01.2015   BT   Energieeffizienz (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages )
  • 02.02.2015   BT   Bundestag berät über Energieeffizienz
  • 04.02.2015   BT   Koalition ändert Energieauditgesetz
  • 05.02.2015   BT   Großunternehmen müssen Stromverbrauch prüfen
  • 06.02.2015   BT   Energieaudit für große Unternehmen (in: Bundestagsbeschlüsse am 5. und 6. Februar)
  • 06.03.2015   BR   Energieaudits für Unternehmen - Energieeinsparpotenziale nutzen
  • 06.03.2015   BR   Energieaudits für Unternehmen - Energieeinsparpotenziale nutzen
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 23.06.2015 - 10 BN 3.14

    Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist

    Soweit die Antragsteller bemängeln, der Verwaltungsgerichtshof habe weitere Verstöße der Satzungsänderungen gegen Art. 12 GG sowie gegen §§ 19 f. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 15. April 2015 (BGBl. I S. 578) nicht geprüft, führen sie nicht aus, welche Verstöße von ihnen gesehen werden, und ordnen ihr Vorbringen keinem der in § 132 Abs. 2 VwGO genannten Zulassungsgründe zu.
  • BVerwG, 23.06.2015 - 10 BN 4.14

    Anwendbarkeit der für eine gemeindliche wirtschaftliche Betätigung geltenden

    Soweit die Antragstellerin bemängelt, der Verwaltungsgerichtshof habe weitere Verstöße der Satzungsänderungen gegen Art. 12 GG sowie gegen §§ 19 f. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 15. April 2015 (BGBl. I S. 578) nicht geprüft, führt sie nicht aus, welche Verstöße von ihr gesehen werden, und ordnet ihr Vorbringen keinem der in § 132 Abs. 2 VwGO genannten Zulassungsgründe zu.
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