Gesetzgebung
   BGBl. I 1961 S. 373   

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BGBl. I 1961 S. 373 (https://dejure.org/1961,2899)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil I Nr. 22, ausgegeben am 12.04.1961, Seite 373
  • Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
  • vom 06.04.1961

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Dazu bestimmt die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung - GewStDV - in den insoweit übereinstimmenden Fassungen der Bekanntmachungen vom 30. Mai 1962 - GewStDV 1961 - (BGBl I S. 373) und vom 22. Oktober 1969 - GewStDV 1968 - (BGBl I S. 2037):.
  • BFH, 27.10.1992 - IX R 152/89

    Verteilung von im Entstehungsjahr nicht abgezogenen Werbungskosten auf Folgejahre

    Der Gesetzgeber hat jedoch im Anschluß an diese Entscheidung im Steueränderungsgesetz 1960 vom 30. Juli 1960 (BGBl I 1960, 616, BStBl I 1960, 514) in Verbindung mit der Verordnung zur Änderung der EStDV vom 6. April 1961 (BGBl I 1961, 373, BStBl I 1961, 90) mit der Vorschrift des § 82 b EStDV eine der bisherigen Verwaltungspraxis entsprechende Regelung geschaffen, weil besonders im Interesse des kleineren Hausbesitzes ein Bedürfnis für ein solches Verteilungsverfahren bestand (Begründung zum Entwurf des Steueränderungsgesetzes 1960, BT-Drucks III/1811, S. 13).
  • BFH, 04.09.2000 - IX R 75/99

    Ferienwohnung

    Der Gesetzgeber erließ daraufhin jedoch im Steueränderungsgesetz (StÄndG) 1960 vom 30. Juli 1960 (BGBl I 1960, 616, BStBl I 1960, 514) mit § 51 Abs. 1 Nr. 2r EStG eine Ermächtigungsvorschrift, auf deren Grundlage die Bundesregierung in der Verordnung zur Änderung der EStDV vom 6. April 1961 (BGBl I 1961, 373, BStBl I 1961, 90) die Regelung des § 82b EStDV erließ, die der (durch die Rechtsprechung des RFH begründeten) "bisherigen Verwaltungspraxis" entsprechen sollte, weil besonders im Interesse des kleineren Hausbesitzers ein Bedürfnis für ein solches Verteilungsverfahren bestand (s. Begründung zum Entwurf des Steueränderungsgesetzes 1960, BTDrucks III/1811, S. 13).
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