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   BGBl. I 1963 S. 681   

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BGBl. I 1963 S. 681 (https://dejure.org/1963,5096)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1963 Teil I Nr. 51, ausgegeben am 20.08.1963, Seite 681
  • Eisenbahnkreuzungsgesetz
  • vom 14.08.1963

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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 29.77

    Ablösung der Betriebslast - Erhaltungslast - Benutzungsdauer

    Sowohl über die Art, den Umfang und die Ausführung des Baues der beiden Brücken als auch über deren Baukosten und Baukostenabrechnung schlossen die Parteien am 5. Februar/6. März 1969 je eine Vereinbarung gemäß § 5 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vom 14. August 1963 (BGBl. I S. 681) - EKrG 1963 -, § 7 dieser Vereinbarungen hat jeweils folgenden Wortlaut:.

    Rechtsgrundlage dafür ist § 7 Abs. 3 der Vereinbarung vom 5. Februar/6. März 1969, die sich auf eine entsprechende Regelung in § 15 Abs. 1 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vom 14. August 1963 (BGBl. I S. 681) - EKrG 1963 - bezieht.

  • BVerwG, 12.10.1973 - IV C 56.70

    Unterhaltungslast für die Straßenflächen und die Beleuchtungseinrichtungen -

    Nach dem Inkrafttreten des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vom 14. August 1963 (BGBl. I S. 681), jetzt geltend in der Fassung vom 21. März 1971 (BGBl. I S. 337) - EKrG -, bestritt die Beklagte, daß sie weiterhin zur Unterhaltung der Straßenflächen und Beleuchtungseinrichtungen unter den Eisenbahnüberführungen in Duisburg verpflichtet sei.

    Gegenstand der (negativen) Feststellungsklage sind rechtliche Beziehungen der Beteiligten, die, wenn sie im Sinne der Behauptung der Beklagten bestehen, aus der Anwendung der §§ 19 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vom 14. August 1963 (BGBl. I S. 681), jetzt geltend in der Fassung vom 21. März 1971 (BGBl. I S. 337) - EKrG -, folgen, sich mithin aus der Anwendung einer gesetzlichen Regelung ergeben, die dem öffentlichen Recht zugehört.

  • BVerwG, 16.11.1984 - 4 C 36.81

    Unterhaltung von Eisenbahnkreuzungen - Überführungen aller Straßen - Baulast

    Die Freie und Hansestadt Hamburg muß seit dem Inkrafttreten des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vom 14.08.1963 (BGBl I S 681) die Überführungen aller Straßen erhalten, die in ihrer Baulast stehen.

    Dies folge aus § 19 Abs. 1 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vom 14. August 1963 (BGBl. I S. 681) - EkrG -, Bei der E.-M.-Straßenbrücke handele es sich um eine Straßenanlage, die am 1. Januar 1964 in der Baulast eines Landes - der Freien und Hansestadt Hamburg - gestanden habe.

  • VGH Bayern, 03.08.2004 - 8 BV 03.275

    Erhaltungslast der Gemeinden für Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen ; Unechte

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  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 12.90

    Kreuzungsrechtsverfahren bei Straßenüberführungen - Anspruch auf einen

    Diese den Übergang der Erhaltungslast auf kommunale Baulastträger nach Maßgabe des § 14 EKrG aufschiebende Regelung bis zu dem Zeitpunkt, nach dem eine wesentliche Änderung oder Ergänzung der Kreuzung erfolgt ist, sollte Härten für den Kreis dieser Baulastträger vermeiden, wäre das Eisenbahnkreuzungsgesetz vom 14. August 1963 (BGBl. I S. 681) auch insoweit uneingeschränkt am 1. Januar 1964 in Kraft getreten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1985 - BVerwG 4 C 52.82 - Buchholz 407.2 EKrG Nr. 13).
  • BVerwG, 04.06.1982 - 4 C 28.79

    Anforderungen an den Ausbau einer Bundesfernstraße in einer Ortsdurchfahrt -

    Im angefochtenen Planfeststellungsbeschluß wird die angefochtene Kostenregelung auf die Vorschriften des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (vom 14. August 1963 [BGBl. I S. 681], jetzt geltend in der Fassung vom 21. März 1971 [BGBl. I S. 337]) - EKrG - gestützt; im Verlaufe des Verwaltungsstreitverfahrens hat der Beklagte zusätzlich und in erster Linie auf die Vorschriften des Bundesfernstraßengesetzes (jetzt geltend in der Fassung vom 1. Oktober 1974 [BGBl. I S. 2413]) - FStrG - über die gesetzliche Folgekostenpflicht des Erlaubnisnehmers im Zusammenhang mit einer ihm eingeräumten Sondernutzungserlaubnis abgehoben.
  • BVerwG, 29.05.1964 - IV C 143.62

    Plan eines Wasserverbandes als Verwaltungsakt

    Aus den verschiedenen Vorkommen eines Planes - die Aufzählung wäre neuestens noch durch § 9 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vom 14. August 1963 (BGBl. I S. 681) zu ergänzen - Schlüsse über das rechtliche Wesen für andere, womöglich nicht einmal benachbarte Rechtsbereiche zu ziehen, geht indes nur bei allergrößter Vorsicht an.
  • BGH, 24.01.1969 - V ZR 74/65

    Abwasserkanal im Straßenkörper einer Bundesstraße

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  • BVerwG, 10.06.1977 - 4 B 10.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Die früheren Erstattungspflichten nach § 8 Abs. 2 des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen vom 4. Juli 1939 (RGBl. I S. 1211) - KrG - seien gemäß § 19 Abs. 4 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes vom 14. August 1963 (BGBl. I S. 681), jetzt geltend in der Fassung vom 21. März 1971 (BGBl. I S. 337), - EKrG - mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. Januar 1964 erloschen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1992 - 10 S 1606/90

    Kostentragung für die Errichtung und Unterhaltung einer gemeindlichen

    Das am 1.1.1964 in Kraft getretene Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz - EKrG -) vom 14.8.1963 (BGBl. I S. 681) ist auf die umstrittene Brücke bisher nicht anwendbar.
  • BVerwG, 02.07.1969 - IV C 36.67

    Rechtsmittel

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2000 - 8 C 11743/99
  • BVerwG, 24.09.1974 - IV B 12.74

    Eisenbahnrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs auf Erstattung der i.R.d.

  • BGH, 25.09.1967 - III ZR 95/66

    Klage gegen eine Gemeinde auf Schadensersatz wegen der Beschädigung eines

  • BVerwG, 02.12.1966 - IV C 18.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.05.1965 - IV C 16.65

    Rechtsmittel

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