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   BGBl. I 1975 S. 3012   

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BGBl. I 1975 S. 3012 (https://dejure.org/1975,5876)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil I Nr. 139, ausgegeben am 12.12.1975, Seite 3012
  • Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Glaser-Handwerk
  • vom 09.12.1975

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 37.81

    Handwerklicher Nebenbetrieb - Fenstermontage durch Lieferanten

    So nennt die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Glaser-Handwerk vom 9. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3012) als dem Berufsbild des Glasers zuzurechnende Tätigkeit u.a. den Einbau von Fenstern und Fenstertür-Elementen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2).
  • LAG Hessen, 31.10.2005 - 16 Sa 654/05

    Geltungsbereich der Bautarifverträge

    Nach der Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderung im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Glaserhandwerk vom 09. Dezember 1975 (BGBl. I 1975 S. 3012) ist dem Glaserhandwerk u. a. zuzuordnen die Herstellung und der Einbau von Verglasungen, Fenster-, Fenstertür-Elementen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2).
  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 16 Sa 1610/07

    Tarifauslegung - Sozialkasse - Glaserhandwerk - Baugewerbe

    Nach der Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderung im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Glaserhandwerk vom 09. Dezember 1975 (BGBl. I 1975 S. 3012) ist dem Glaserhandwerk u. a. zuzuordnen die Herstellung und der Einbau von Verglasungen, Fenster-, Fenstertür-Elementen, Glasfassaden, Glaselementen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2), als diesem Handwerk zuzurechnende Fertigkeiten und Kenntnisse das Einpassen, Einsetzen, Klotzen und Einfassen von Glas und glasverwandten Stoffen sowie Abdichtung und Versiegelung (§ 1 Abs. 2 Nr. 11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2008 - L 13 RJ 45/03

    Rentenversicherung

    Die Kenntnis dieses Grundgerüsts an Vorschriften gehörte bereits zum Prüfungsinhalt der Meisterprüfung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d der Verordnung vom 09.12.1975 - BGBl. I 1975, 3012 - juris).
  • BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 40.81

    Einbau vorgefertigter Normfenster und Türen - Handwerker ohne Meisterprüfung

    So nennt die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Glaser-Handwerk vom 9. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3012) als dem Berufsbild des Glasers zuzurechnende Tätigkeit u.a. den Einbau von Fenster- und Fenstertür-Elementen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2).
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