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   BGBl. I 1982 S. 1594   

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BGBl. I 1982 S. 1594 (https://dejure.org/1982,7460)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1982 Teil I Nr. 46, ausgegeben am 03.12.1982, Seite 1594
  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 32 a des Einkommensteuergesetzes)
  • vom 19.11.1982
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 27.06.1996 - IV R 4/84

    Alleinerziehende Eltern - Kinderbetreuungskosten - Kürzung - Zumutbare Belastung

    a) Das BVerfG hat in seinem Urteil in BGBl I 1982, 1594, BVerfGE 61, 319, BStBl II 1982, 717, 726 f. ausführlich zu den Gründen Stellung genommen, aus denen es nach Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) nicht geboten ist, das Ehegattensplitting auf die Besteuerung Alleinerziehender mit Kindern auszudehnen.

    Auf der anderen Seite hat das BVerfG in seinem Urteil in BGBl I 1982, 1594, BVerfGE 61, 319, BStBl II 1982, 717 jedoch festgestellt, daß die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Alleinerziehender mit Kindern durch zwangsläufigen Betreuungsaufwand gemindert sein kann und daß die Nichtberücksichtigung dieses Aufwands verfassungswidrig ist.

    Diese Berechnungsweise steht indessen im Widerspruch zu der Entscheidung des BVerfG in BGBl I 1982, 1594, BVerfGE 61, 319, BStBl II 1982, 717.

    d) Wenn auch die Kinderbetreuungskosten nach der Entscheidung des BVerfG in BGBl I 1982, 1594, BVerfGE 61, 319, BStBl II 1982, 717 in tatsächlicher Höhe als Minderung des Einkommens zu berücksichtigen sind, so wird nach Ansicht des Senats gleichwohl eine Begrenzung ihres Abzugs durch Höchstbeträge, die den Umständen nach als angemessen anzusehen sind, nicht ausgeschlossen.

  • BFH, 19.12.2007 - IX R 40/07

    Einkunftsgrenze bei der Eigenheimzulage - Zusammenrechnung der Einkünfte beider

    aa) Die Norm behandelt zusammenlebende Eheleute, indem sie deren positive Einkünfte zusammenrechnet, vor dem Hintergrund des Art. 6 Abs. 1 GG folgerichtig wie eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs, in der ein Ehegatte an den Einkünften und Lasten des anderen wirtschaftlich jeweils zur Hälfte teilhat (vgl. BVerfG-Urteil vom 3. November 1982 1 BvR 620/78 u.a., BGBl I 1982, 1594, BVerfGE 61, 319).
  • FG Bremen, 16.07.2008 - 4 K 205/06

    Steuerliche Berücksichtigung von Studiengebühren an einer privaten Hochschule im

    Das gilt insbesondere für das Einkommensteuerrecht (vgl. BVerfG Urteil v. 03.11.1982 BvR 620/78, 1 BvR 1335/78, 1 BvR 1104/79, 1 BvR 363/80, BVerfGE 61, 319, BGBl. I 1982, 1594, BStBl II 1982, 717, DStZ/E 1982, 362).
  • FG Hamburg, 19.02.2001 - II 189/00

    Berechnung des Progressionsvorbehalts bei verspätetem Zufluss von

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  • FG Hamburg, 04.12.2000 - II 99/00

    Unterhaltszahlungen an Ehegatten nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar

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