Gesetzgebung
   BGBl. I 1990 S. 2476   

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BGBl. I 1990 S. 2476 (https://dejure.org/1990,18042)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 20.11.1990, Seite 2476
  • Dritte Verordnung zur Änderung gewerberechtlicher Vorschriften
  • vom 07.11.1990

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 31.03.1993 - 7 AZR 338/92

    Arbeitnehmerüberlassung - Bewachungsvertrag

    Mit diesen vertraglichen Regelungen wird den zwingenden Vorschriften der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juni 1976 (BGBl. I S. 1341), zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung zur Änderung gewerberechtlicher Vorschriften vom 7. November 1990 (BGBl. I S. 2476) Rechnung getragen.
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 7.97

    Gewerberecht - Versteiegerungen, Anwendungsumfang des § 34b Abs. 10 Nr. 3 GewO

    Die Versteigerung durfte nicht nach § 23 der Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (Versteigererverordnung - VerstV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juni 1976 (BGBl I S. 1345), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. November 1990 (BGBl I S. 2476), in Verbindung mit § 34 b Abs. 6 Nr. 5 b GewO und § 5 VerstV untersagt werden, weil die genannten Bestimmungen gemäß § 34 b Abs. 10 Nr. 3 GewO nicht anzuwenden waren.
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