Gesetzgebung
   BGBl. I 1992 S. 2150   

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BGBl. I 1992 S. 2150 (https://dejure.org/1992,19522)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1992 Teil I Nr. 59, ausgegeben am 29.12.1992, Seite 2150
  • Gesetz zur Anpassung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen an das Gemeinschaftsrecht sowie zur Änderung anderer Gesetze (Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz)
  • vom 21.12.1992

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (59)

  • FG Hamburg, 16.09.2011 - 4 V 133/11

    Kernbrennstoffsteuer verfassungswidrig?

    So entstand etwa die Branntweinaufschlagschuld "mit der Gewinnung des Branntweins" (vgl. § 80 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Branntweinmonopol - BranntwMonG - a. F., aufgehoben durch das Gesetz zur Anpassung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen an das Gemeinschaftsrecht sowie zur Änderung anderer Gesetze - Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz - vom 21.12.1992, BGBl I S. 2150, 2167).

    Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Mineralölsteuergesetz (MinöStG, in der Fassung vom 04.08.1980, außer Kraft getreten am 31.12.1992 durch Art. 5 des Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetzes vom 21.12.1992, BGBl I S. 2150, 2185) entstand die Steuer u. a. dadurch, "dass Mineralöl ... zum Verbrauch innerhalb des Betriebes zu anderen Zwecken als zur Aufrechterhaltung des Betriebes entnommen wird ...".

  • BFH, 12.10.2000 - III R 35/95

    Rückwirkende Herabsetzung einer Investitionszulage

    Diese Regelung wurde durch Art. 13 des Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetzes --VerbrBinmG-- (BGBl I 1992, 2150, BStBl I 1993, 96) dahin gehend abgeändert, dass auch für im 1. Halbjahr 1992 in Berlin-West getätigte Investitionen eine Investitionszulage in Höhe von lediglich 8 % zu gewähren war (vgl. § 11 Abs. 2 InvZulG 1991 i.d.F. des VerbrBinmG --§ 11 Abs. 2 InvZulG 1991 n.F.--, BGBl I 1992, 2150, 2207, BStBl I 1993, 96, 98 f.).
  • BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97

    Mineralölsteuer - Erstattung und Vergütung - Verfassungskonforme Auslegung -

    Im Laufe des Revisionsverfahrens hat das HZA ergänzend vorgetragen, § 53 MinöStV und seine Ermächtigungsgrundlage, § 31 Abs. 3 Nr. 4 des Mineralölsteuergesetzes i.d.F. von Art. 5 des Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl I, 2150, 2185) --MinöStG 1993--, seien verfassungswidrig.
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