Gesetzgebung
   BGBl. I 1994 S. 84   

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https://dejure.org/1994,22075
BGBl. I 1994 S. 84 (https://dejure.org/1994,22075)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1994 Teil I Nr. 3, ausgegeben am 21.01.1994, Seite 84
  • Achtundzwanzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Abgeordnetenbestechung (28. StrÄndG)
  • vom 13.01.1994

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 09.05.2006 - 5 StR 453/05

    Verurteilungen wegen Bestechung eines Wuppertaler Stadtrats teilweise aufgehoben

    Mit der Sondernorm sollten die Vorraussetzungen für eine Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung und - bestechlichkeit für alle Mandatsträger des Deutschen Bundestags, der Länderparlamente und der Volksvertretungen in den Gemeinden und Gemeindeverbänden eng und abschließend geregelt werden (vgl. Gesetzesbegründung BT-Drucks. 12/1630 S. 6; 12/5927 S. 6; 12/6092 S. 6).

    Bestechung und Bestechlichkeit deshalb nur insoweit mit Strafe bedroht werden, als sie sich auf eine konkrete Unrechtsvereinbarung hinsichtlich einer künftigen Stimmabgabe beziehen (BT-Drucks. 12/1630 S. 6; 12/5927 S. 6; 12/6092 S. 6).

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