Gesetzgebung
BGBl. I 1999 S. 2402 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 21.12.1999, Seite 2402
- Gesetz über die Änderung währungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des Euro-Bargeldes (Drittes Euro-Einführungsgesetz - Drittes EuroEG)
- vom 16.12.1999
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)
- 05.10.1999 BT EURO WIRD ANFANG 2002 ALLEINIGES ZAHLUNGSMITTEL (GESETZENTWURF)
- 28.10.1999 BT ZUR WÄHRUNGSUMSTELLUNG EURO-MÜNZEN IM PLASTIKBEUTEL
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 6.18
EuGH soll Fragen zur Annahmeverpflichtung für Euro-Banknoten klären
Aus der Anpassung des Wortlauts des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG durch das Gesetz über die Änderung währungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des Euro-Bargeldes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) haben sich insoweit keine Änderungen ergeben.Vielmehr geht die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung weiterhin von einer "Annahmepflicht für jedermann" als Kennzeichen eines gesetzlichen Zahlungsmittels aus (BT-Drs. 14/1673 S. 9).
- BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 5.18
EuGH soll Fragen zur Annahmeverpflichtung für Euro-Banknoten klären
Aus der Anpassung des Wortlauts des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG durch das Gesetz über die Änderung währungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des Euro-Bargeldes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) haben sich insoweit keine Änderungen ergeben.Vielmehr geht die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung weiterhin von einer "Annahmepflicht für jedermann" als Kennzeichen eines gesetzlichen Zahlungsmittels aus (BT-Drs. 14/1673 S. 9).
- LSG Thüringen, 14.11.2002 - L 6 B 26/02 Der Gesamtbetrag (1.303,80 DM) ist mit Ablauf des 31. Dezember 2001 in EUR umzurechnen (§ 1 Satz 2 des Gesetzes über die Beendigung der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402).
- LSG Thüringen, 02.07.2002 - L 6 B 12/02 Der Betrag ist mit Ablauf des 31. Dezember 2001 in Euro (EUR) umzurechnen (§ 1 Satz 2 des Gesetzes über die Beendigung der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen ) vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402).
- LSG Thüringen, 02.10.2002 - L 6 SF 48/02 Der Betrag ist mit Ablauf des 31. Dezember 2001 in Euro (EUR) umzurechnen (§ 1 Satz 2 des Gesetzes über die Beendigung der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen ) vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402).
- LSG Thüringen, 12.03.2002 - L 1 SF 687/00
Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen - Werkstatt für Behinderte - …
Der Betrag von 1.130.752,30 DM ist mit Ablauf des 31. Dezember 2001 in Euro umzurechnen (§ 1 Satz 2 des Gesetzes über die Beendigung der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen ( DM-Beendigungsgesetz DMBeEndG) vom 16. Dezember 1999, BGBl. I S. 2402). - LSG Thüringen, 04.09.2002 - L 6 SF 493/01 Der Betrag ist mit Ablauf des 31. Dezember 2001 in Euro (EUR) umzurechnen (§ 1 Satz 2 des Gesetzes über die Beendigung der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen ) vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402).