Gesetzgebung
   BGBl. I 1999 S. 2402   

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BGBl. I 1999 S. 2402 (https://dejure.org/1999,31170)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 21.12.1999, Seite 2402
  • Gesetz über die Änderung währungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des Euro-Bargeldes (Drittes Euro-Einführungsgesetz - Drittes EuroEG)
  • vom 16.12.1999

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 05.10.1999   BT   EURO WIRD ANFANG 2002 ALLEINIGES ZAHLUNGSMITTEL (GESETZENTWURF)
  • 28.10.1999   BT   ZUR WÄHRUNGSUMSTELLUNG EURO-MÜNZEN IM PLASTIKBEUTEL
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 6.18

    EuGH soll Fragen zur Annahmeverpflichtung für Euro-Banknoten klären

    Aus der Anpassung des Wortlauts des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG durch das Gesetz über die Änderung währungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des Euro-Bargeldes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) haben sich insoweit keine Änderungen ergeben.

    Vielmehr geht die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung weiterhin von einer "Annahmepflicht für jedermann" als Kennzeichen eines gesetzlichen Zahlungsmittels aus (BT-Drs. 14/1673 S. 9).

  • BVerwG, 27.03.2019 - 6 C 5.18

    EuGH soll Fragen zur Annahmeverpflichtung für Euro-Banknoten klären

    Aus der Anpassung des Wortlauts des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG durch das Gesetz über die Änderung währungsrechtlicher Vorschriften infolge der Einführung des Euro-Bargeldes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) haben sich insoweit keine Änderungen ergeben.

    Vielmehr geht die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung weiterhin von einer "Annahmepflicht für jedermann" als Kennzeichen eines gesetzlichen Zahlungsmittels aus (BT-Drs. 14/1673 S. 9).

  • LSG Thüringen, 14.11.2002 - L 6 B 26/02
    Der Gesamtbetrag (1.303,80 DM) ist mit Ablauf des 31. Dezember 2001 in EUR umzurechnen (§ 1 Satz 2 des Gesetzes über die Beendigung der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402).
  • LSG Thüringen, 02.07.2002 - L 6 B 12/02
    Der Betrag ist mit Ablauf des 31. Dezember 2001 in Euro (EUR) umzurechnen (§ 1 Satz 2 des Gesetzes über die Beendigung der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen ) vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402).
  • LSG Thüringen, 02.10.2002 - L 6 SF 48/02
    Der Betrag ist mit Ablauf des 31. Dezember 2001 in Euro (EUR) umzurechnen (§ 1 Satz 2 des Gesetzes über die Beendigung der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen ) vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402).
  • LSG Thüringen, 12.03.2002 - L 1 SF 687/00

    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen - Werkstatt für Behinderte -

    Der Betrag von 1.130.752,30 DM ist mit Ablauf des 31. Dezember 2001 in Euro umzurechnen (§ 1 Satz 2 des Gesetzes über die Beendigung der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen ( DM-Beendigungsgesetz DMBeEndG) vom 16. Dezember 1999, BGBl. I S. 2402).
  • LSG Thüringen, 04.09.2002 - L 6 SF 493/01
    Der Betrag ist mit Ablauf des 31. Dezember 2001 in Euro (EUR) umzurechnen (§ 1 Satz 2 des Gesetzes über die Beendigung der auf Deutsche Mark lautenden Banknoten und der auf Deutsche Mark oder Deutsche Pfennig lautenden Bundesmünzen ) vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402).
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