Gesetzgebung
BGBl. I 2001 S. 305 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 10, ausgegeben am 27.02.2001, Seite 305
- Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen
- vom 20.02.2001
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (3)
- EuGH, 14.04.2005 - C-6/03
Deponiezweckverband Eiterköpfe - Umwelt - Abfalldeponien - Richtlinie 1999/31 - …
13 Die Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen vom 20. Februar 2001 (BGBl. I 2001, S. 305; im Folgenden: Verordnung von 2001) wurde zur Umsetzung der Richtlinie in das innerstaatliche deutsche Recht erlassen. - OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 12 A 10507/04
Keine einheitliche Abwassergebühr nach dem Frischwasserbezug bei vollständiger …
Zutreffend weist die Klägerin darauf hin, dass es sich bei Fäkalschlamm nicht um Abwasser, sondern um Abfall handelt (vgl. die Definition in § 2 Ziffer 2 der Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen - AbfallablagerungsVO - vom 20. Februar 2001 [BGBl. I, S. 305]). - VG Köln, 21.01.2004 - 13 L 3149/03
Genehmigung einer grenzüberschreitenden Verbringung von gemischten …
Ist aber die Abfallablagerung auf dieser Deponie in der vorgesehenen Weise - offenbar gestützt auf Art. 6 Abs. 2 der Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen vom 20. Februar 2001 (BGBl. I S. 305), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2807) [AbfAblVO] - nach wie vor zugelassen, so kann bei summarischer Prüfung ein Verstoß gegen die in Art. 4 Abs. 3 lit. c) erstem Spiegelstrich AbfVerbrVO genannten Vorschriften nicht festgestellt werden.