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   BGBl. I 2001 S. 3842   

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BGBl. I 2001 S. 3842 (https://dejure.org/2001,48082)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 72, ausgegeben am 22.12.2001, Seite 3842
  • Erste Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung
  • vom 19.12.2001

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 21.06.2006 - 2 WF 77/06

    Vereinfachtes Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger: Gerichtliche

    Dafür mag sprechen, dass der gemäß § 659 Abs. 2 ZPO zwingend zu verwendende amtliche Vordruck gem. Anlage 2 der Kindesunterhalts-VordruckVO vom 19.06.1998 nunmehr - seit 01.01.2002 (vgl. ÄnderungsVO vom 19.12.2002, BGBl. I 2001, 3842) - auch die Möglichkeit der Erklärung vollständiger Leistungsunfähigkeit und vollständig fehlender Leistungsbereitschaft vorsieht, so dass sich die Situation insoweit für die Antragsgegner des vereinfachten Unterhaltsverfahrens seit 01.01.2002 geändert hat (unter Geltung des Formulars in der bis 31.12.2001 geltenden Fassung wurde die Angabe vollständiger Leistungsunfähigkeit und vollständig fehlender Leistungsbereitschaft außerhalb des amtlichen Formulars für ausreichend erachtet, und zwar ganz überwiegend unter Hinweis darauf, dass das Formular die Möglichkeit einer Erklärung, zu keiner Zahlung bereit zu sein, gar nicht vorsah, vgl. Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 648 Rdn. 7 unter Bezug auf die Rechtsprechung, u.a. OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 765, 766, OLG Frankfurt FamRZ 2002, 835, 836, OLG Rostock FamRZ 2002, 836, OLG Bamberg FamRZ 2001, 108, 109, OLG Hamm FamRZ 2000, 360 und 901; im Ergebnis ebenso auch zum Formular in der seit 01.01.2002 geltenden Fassung OLG Brandenburg FamRZ 2004, 1587; zustimmend auch FA-FamR/Gerhardt, 5. Aufl. 2005, 6.
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