Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 3854   

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BGBl. I 2001 S. 3854 (https://dejure.org/2001,50848)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 72, ausgegeben am 22.12.2001, Seite 3854
  • Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
  • vom 20.12.2001

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuGH, 24.11.2016 - C-662/15

    Lohmann & Rauscher International - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    § 7 Abs. 4 der Verordnung über Medizinprodukte (BGBl. 2001 I S. 3854) sieht vor:.
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 153/13

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Richtlinie über

    Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 MPG dürfen Medizinprodukte mit der CE-Kennzeichnung nur versehen werden, wenn die auf sie unter Berücksichtigung ihrer Zweckbestimmung anwendbaren grundlegenden Anforderungen nach § 7 MPG erfüllt sind und ein für das jeweilige Medizinprodukt vorgeschriebenes Konformitätsbewertungsverfahren nach Maßgabe der aufgrund des § 37 Abs. 1 MPG ergangenen Medizinprodukte-Verordnung (MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I 2001, S. 3854) durchgeführt worden ist.
  • VGH Bayern, 07.06.2011 - 9 ZB 09.1657

    Medizinprodukt; Konformitätserklärung; "Öko-Wärme-Säckchen";

    Welches Konformitätsbewertungsverfahren für welches Medizinprodukt vorgeschrieben ist, ergibt sich aus § 37 Abs. 1 MPG in Verbindung mit der Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Mai 2010 (BGBl. I S. 542) geändert worden ist (vgl. Rehmann/Wagner, a.a.O., RdNr. 18 zu § 6 MPG).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2015 - 20 U 106/15
    Nach § 6 Abs. 2 Satz 1 MPG dürfen Medizinprodukte mit einer CE-Kennzeichnung nur versehen werden, wenn die auf sie unter Berücksichtigung ihrer Zweckbestimmung anwendbaren grundlegenden Anforderungen nach § 7 MPG erfüllt sind und ein für das jeweilige Medizinprodukt vorgeschriebenes Konformitätsbewertungsverfahren nach Maßgabe der aufgrund des § 37 Abs. 1 MPG ergangenen Medizinprodukte-Verordnung (MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I 2001, S. 3854) durchgeführt ist (vgl. auch Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 30.04.2015 - I ZR 153/13 zur Richtlinie 98/79/EG - beim Gerichtshof anhängig unter C-277/15).
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