Gesetzgebung
   BGBl. I 2002 S. 754   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,48754
BGBl. I 2002 S. 754 (https://dejure.org/2002,48754)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,48754) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 26.02.2002, Seite 754
  • Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
  • vom 19.02.2002

Gesetzestext

In Nachschlagewerken

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (93)

  • BSG, 12.09.2017 - B 11 AL 25/16 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

    Nach den bindenden Feststellungen des LSG hat sich die Klägerin bereits vor Abschluss der Altersteilzeitvereinbarung bei einer Rentenstelle über die Möglichkeit des Rentenbezugs ab 1.12.2015 mit einem Rentenabschlag von 7, 5 % informiert, der objektiv rentenrechtlich möglich war (vgl § 36 SGB VI idF der Bekanntmachung vom 19.2.2002, BGBl I 754) , und auch darüber, welche Rentenhöhe sie zu erwarten hatte (vgl § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a SGB VI idF der Bekanntmachung vom 19.2.2002, BGBl I 754) .
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    a) Im streitigen Zeitraum unterlagen Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind, der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung (vgl § 1 S 1 Nr. 1 SGB VI idF der Bekanntmachung vom 19.2.2002, BGBl I 754 bzw ab 1.1.2007 idF des Gesetzes vom 24.4.2006, BGBl I 926; § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 1 S 1 SGB III idF des Gesetzes vom 24.3.1997, BGBl I 594) .
  • BSG, 23.02.2021 - B 12 R 21/18 R

    Tankgutscheine und Werbeeinnahmen statt Arbeitslohn sind beitragspflichtig

    In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird bei versicherungspflichtig Beschäftigten der Beitragsbemessung das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt (§ 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V, § 57 Abs. 1 Satz 1 SGB XI idF des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 26.3.2007 <BGBl I 378>, § 162 Nr. 1 SGB VI idF der Bekanntmachung vom 19.2.2002 <BGBl I 754>, § 342 SGB III) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht