Gesetzgebung
   BGBl. I 2003 S. 2928   

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BGBl. I 2003 S. 2928 (https://dejure.org/2003,54388)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 66, ausgegeben am 29.12.2003, Seite 2928
  • Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit
  • vom 23.12.2003

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 11.09.2003   BT   Steuerhinterziehern den Weg in die Steuerehrlichkeit bahnen
  • 13.10.2003   BT   Steueramnestiegesetz mit Koalitionsmehrheit angenommen
  • 14.10.2003   BT   Regierung teilt Einwände des Bundesrates zum Steueramnestiegesetz nicht
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • FG Köln, 22.12.2009 - 1 K 3559/06

    Honorar für Beratung betr. Steueramnestie nicht abzugsfähig

    Die Attraktivität der Steueramnestie und damit der vom Gesetzgeber beabsichtigte Anreiz für bislang steuerunehrliche Personen, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren (vgl. zu diesem gesetzgeberischen Motiv die einführenden Bemerkungen in der Gesetzesbegründung, Bundestagsdrucksache -BT-Drs.- 15/1521, S. 1 und 11), ergab sich insbesondere dadurch, dass neben der strafbefreienden Wirkung auch alle Steueransprüche bzgl. der nacherklärten Einnahme zu einem Pauschalsteuersatz von 25 bzw. 35 Prozent, der wiederum auf eine ebenfalls für den Regelfall großzügig verringerte Bemessungsgrundlage (§ 1 Abs. 2 bis 5 StraBEG) angewendet wurde, abgegolten waren.

    Um die Attraktivität der Steueramnestie 2004/2005 gegenüber der herkömmlichen und alternativ weiterhin möglichen Selbstanzeige nach § 371 AO zu erhöhen, war es erklärtes Ziel des Gesetzgebers, mit den Regelungen im StraBEG "im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit (...) die Bemessungsgrundlage für die strafbefreiende Erklärung eindeutig zu regeln" (vgl. BT-Drs.15/1521, S. 10).

    So wird zum Beispiel bei in Deutschland erzielten steuerpflichtigen Zinsen, für die kein Freistellungsauftrag erteilt wurde, ein Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 30 % vorgenommen." (BTDrs. 15/1521, S. 11).

    Letztendlich sollte der 40-prozentige Abschlag der "pauschalen Abgeltung aller denkbaren Abzüge" (BTDrs. 15/1521, S. 11) dienen.

    Dem Steuerpflichtigen sollten so aufwendige Ermittlungen und Prüfungen der tatsächlichen Aufwendungen erspart werden (BTDrs. 15/1521, S. 11).

    Wie bereits ausgeführt, liegt dem im StraBEG geregelten Pauschalabschlag auf die steuerpflichtigen Einnahmen der Amnestiegedanke und der gesetzgeberische Wille zugrunde, für die in den Jahren 1993 bis 2002 nicht erklärten Einnahmen eine einfache und rechtssichere abschließende Regelung zu schaffen (BTDrs. 15/1521, S. 10 und 11).

    Dem steht nicht entgegen, dass in den Gesetzgebungsmaterialien im Zusammenhang mit der pauschalen Abgeltung von Aufwendungen die Rede ist, die "angefallen sind" (vgl. BT-Drs. 15/1521, S. 11).

    Sollte die gesetzliche Typisierung in Form der Pauschalregelung im Einzelfall tatsächlich ungünstig ausfallen, war es dem Steuerpflichtigen unbenommen, eine Selbstanzeige abzugeben, bei der die tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt werden, statt von der Steueramnestie Gebrauch zu machen (vgl. auch BT-Drs. 15/1521, S. 11).

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvL 14/05

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

    ob die Vorschriften der § 20 Abs. 1, § 32a des Einkommensteuergesetzes in der für die Veranlagungszeiträume 2000 bis 2002 maßgeblichen Fassung mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar sind, wie sie im Zusammenwirken mit den ergänzenden Regelungen des Strafbefreiungserklärungsgesetzes (StraBEG) vom 23. Dezember 2003 (BGBl I S. 2928) steuerehrliche Steuerpflichtige einer höheren Steuer unterwerfen als dies für Steuerunehrliche geschieht und.

    Die Vorlage betrifft zum einen die Frage, ob die Besteuerung gemäß § 20 Abs. 1, § 32a des Einkommensteuergesetzes (EStG) insoweit gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verstößt, als steuerehrlichen Steuerpflichtigen gleichheitswidrig die Begünstigungen des Gesetzes über die strafbefreiende Erklärung (Strafbefreiungserklärungsgesetz - StraBEG - vom 23. Dezember 2003,BGBl I S. 2928 ) vorenthalten werden und zum anderen die Frage, ob die Zinsbesteuerung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG aufgrund eines strukturellen Vollzugsdefizits gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

    Mit dem Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23. Dezember 2003 (BGBl I S. 2928) wollte der Gesetzgeber einen Anreiz für steuerunehrliche Steuerpflichtige schaffen, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.

    Unmittelbar nach dem Auslaufen der Regelungen des Strafbefreiungserklärungsgesetzes trat am 1. April 2005 das neu geschaffene Kontenabrufverfahren nach § 93 Abs. 7, § 93b der Abgabenordnung (AO) in Kraft (Art. 2 und 4 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23. Dezember 2003,BGBl I S. 2928 ).

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 603/05

    Weg frei für automatischen Kontenabruf

    gegen die durch Art. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23. Dezember 2003 (BGBl I S. 2928, 2931) in die Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl I S. 3866) eingefügten Vorschriften des § 93 Abs. 7 und 8 und des § 93 b .

    gegen die durch Art. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23. Dezember 2003 (BGBl I S. 2928, 2931) in die Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl I S. 3866) eingefügten Vorschriften des § 93 Abs. 7 und 8 und des § 93 b .

    § 93 Absatz 8 der Abgabenordnung vom 23. Dezember 2003 (Bundesgesetzblatt I Seite 2928), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters vom 22. September 2005 (Bundesgesetzblatt I Seite 2809), ist mit dem Grundgesetz unvereinbar.

    Durch Art. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23. Dezember 2003 (BGBl I S. 2928) wurden in die Abgabenordnung (im Folgenden: AO) die Regelungen des § 93 Abs. 7 und 8 sowie des § 93 b AO neu eingefügt.

  • BVerfG, 10.03.2008 - 2 BvR 2077/05

    Verwaltungsanweisung: Zurückweisung von Einsprüchen durch Allgemeinverfügung

    Aus der Amnestieregelung des Gesetzes über die strafbefreiende Erklärung (StraBEG) vom 23. Dezember 2003 (BGBl I S. 2928) ergebe sich keine andere Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit.

    Mit dem durch Art. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23. Dezember 2003 (BGBl I S. 2928) geschaffenen, im April 2005 in Kraft getretenen und vom Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Abfragemöglichkeiten durch die Finanzbehörden für verfassungsgemäß erklärten (vgl. BVerfGE 112, 284; 118, 168) Kontenabrufverfahren gemäß § 93 Abs. 7, § 93b AO, hat der Gesetzgeber die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzämter weiter effektiviert.

  • BFH, 26.11.2008 - X R 20/07

    Änderung von Steuerbescheiden nach Eingang einer nicht wirksamen strafbefreienden

    Mit am 12. Februar 2004 beim FA eingegangenem Schreiben übersandte der Kläger einen unterschriebenen Vordruck "Strafbefreiende Erklärung" nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz --StraBEG-- (vom 23. Dezember 2003, BGBl. I 2003, 2928).
  • FG Düsseldorf, 02.02.2010 - 13 K 1245/07

    Nacherklärung nicht versteuerter Zinseinnahmen in der strafbefreienden Erklärung;

    Der Kläger gab am 13. Oktober 2004 eine strafbefreiende Erklärung nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I, 2928) ab.

    Dies gelte sogar dann, wenn sich später herausstelle, dass die Erklärung unvollständig gewesen sei, da der Gesetzgeber Rechtsfrieden habe schaffen wollen (Hinweis auf BT-Drucks. 15/1521, 14).

    Die Regelung des § 3 Abs. 1 Satz 3 StraBEG, wonach in der strafbefreienden Erklärung die erklärten Einnahmen nach Kalenderjahren und zu Grunde liegenden Lebenssachverhalten zu spezifizieren sind, kam erst als Reaktion auf Kritik am bisherigen Entwurf auf Drängen des Vermittlungsausschusses in das Gesetz (vgl. BT-Drucks. 15/2242, 2; vgl. ferner hierzu Seer, in Tipke/Kruse, a.a.O., § 3 StraBEG, Rn. 4).

  • FG Köln, 22.09.2005 - 10 K 1880/05

    Niedrigerer Einkommensteuertarif nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz auch

    Mit dem durch Art. 1 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I 2003, 2928) eingeführten Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) ermöglichte der Gesetzgeber eine strafbefreiende Nacherklärung von Einnahmen, die bei der Festsetzung der Einkommensteuer in den Veranlagungszeiträumen 1993 bis 2001 aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder unterlassener Angaben zu Unrecht nicht berücksichtigt wurden.
  • BFH, 12.12.2007 - X R 31/06

    Reichweite des Ausschlussgrunds des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG im Fall

    Am 6. September 2004 ging beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) eine Erklärung der Kläger nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) vom 23. Dezember 2003 (BGBl I 2003, 2928) ein, die vom 7. Juli 2004 datiert.
  • FG München, 16.12.2008 - 10 K 4614/05

    Besteuerung der Erträge aus sog. schwarzen Fonds - Keine Überprüfung des

    dd) Ebenso ist keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von steuerehrlichen Steuerpflichtigen gegenüber Steuerunehrlichen gegeben, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die strafbefreiende Erklärung (Strafbefreiungserklärungsgesetzes -- StraBEG--) vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I 2003, 2928) fallen.
  • BFH, 07.11.2007 - X B 103/05

    Ausschluss der Gewährung von Aussetzung der Vollziehung bei Aufhebungsbescheiden

    Ebenfalls am 17. Juni 2004 gab der Antragsteller zwei jeweils auf dem amtlichen Formular gefertigte und von ihm unterzeichnete strafbefreiende Erklärungen nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz vom 23. Dezember 2003 (BGBl I 2003, 2928, BStBl I 2004, 22 --StraBEG--) ab.
  • FG Köln, 19.07.2005 - 9 K 1884/05

    Strafbefreiend erklärte Vorschenkung

  • FG Niedersachsen, 20.08.2008 - 9 K 352/06

    Wirksamkeit einer strafbefreienden Erklärung nach dem

  • FG Münster, 14.09.2006 - 8 K 4710/01

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b und 22 Nr. 3 S. 1

  • BFH, 14.07.2008 - II B 5/08

    Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Schenkungsteuer - rechtliches Gehör -

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2011 - DL 13 S 2145/10

    Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten als zwingendes Interesse für die

  • FG Düsseldorf, 16.03.2007 - 18 K 12/05

    Besteuerung von Einkünften aus privaten Spekulationsgeschäften; Vorliegen eines

  • FG München, 19.08.2015 - 4 K 1647/13

    Vermögensübertragung an liechtensteinische Familienstiftung keine Schenkung unter

  • BFH, 08.11.2007 - VIII B 170/06

    Ruhen des Verfahrens - Aussetzung des Verfahrens - Verfassungsmäßigkeit der

  • BFH, 26.11.2008 - VIII B 167/07

    Keine Erstreckung einer steuerlichen Amnestie auf Steuerehrliche

  • BFH, 02.06.2005 - IX B 59/05

    Steuerfestsetzung aufgrund strafbefreiende Erklärung; AdV

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2006 - 21d A 3905/05

    Folgen für einen Finanzbeamten nach Steuerhinterziehung im Dienst binnen 10

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 21d A 2894/04

    Disziplinarrechtliche Würdigung der Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten des

  • BFH, 02.12.2009 - VI B 87/08

    Keine Ausdehnung des StraBEG auf steuerehrliche Steuerpflichtige

  • FG Köln, 19.03.2008 - 14 K 5045/04

    Festsetzung der ESt im Hinblick auf das StraBEG

  • BFH, 28.06.2007 - IX B 183/06

    Ausschluss der Strafbefreiung oder Bußgeldbefreiung nach § 7 Nr. 2 StraBEG

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - L 30 AL 41/07

    Versagung von Arbeitslosenhilfe wegen fehlender Mitwirkung; Klageart bei

  • FG Baden-Württemberg, 04.03.2005 - 1 V 90/04

    Ausschluss einstweiligen Rechtsschutzes im Bereich der strafbefreienden Erklärung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2006 - 21d A 3905/05

    Entfernung eines Steuerbeamten aus dem Dienst wegen der Begehung einer

  • FG Niedersachsen, 22.10.2008 - 2 K 5/06

    Auflösung einer Ansparabschreibung durch das Finanzamt; Entgegenstehen von

  • FG Saarland, 02.05.2013 - 1 K 1442/10

    Streitwertfestsetzung im Verfahren wegen gesonderter und einheitlicher

  • FG Münster, 20.07.2010 - 11 K 852/07

    Werbungskosten im Zusammenhang mit strafbefreiender Nacherklärung von

  • FG Köln, 19.03.2008 - 14 K 5054/04

    Vereinbarkeit der pauschalierten Besteuerung aus § 1 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1

  • FG München, 13.11.2007 - 6 K1367/05

    Gewinnwirksame Auflösung einer Verbindlichkeit als Einnahme; Pflicht zur

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