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   BGBl. I 2003 S. 1461   

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BGBl. I 2003 S. 1461 (https://dejure.org/2003,45161)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 21.07.2003, Seite 1461
  • Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser (Fallpauschalenänderungsgesetz - FPÄndG)
  • vom 17.07.2003

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 18.03.2003   BT   Bedingungen für das diagnoseorientierte Fallpauschalensystem verbessern
  • 09.04.2003   BT   Klinikfinanzierung bleibt umstritten
  • 20.05.2003   BT   Fallpauschalen für die Vergütung von Krankenhausleistungen beschlossen
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BSG, 19.04.2016 - B 1 KR 21/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - teilstationäre Krankenhausbehandlung an

    Nach § 1 Abs. 1 Krankenhausentgeltgesetz - KHEntgG (hier anzuwenden idF durch Art. 2 Nr. 1 Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser vom 17.7.2003, BGBl I 1461) werden die vollstationären und teilstationären Leistungen der Krankenhäuser nach diesem Gesetz und dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) vergütet.
  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 9/15 R

    Krankenversicherung - Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung - mehrere in

    Nach § 1 Abs. 1 KHEntgG (idF durch Art. 2 Nr. 1 Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser vom 17.7.2003, BGBl I 1461) werden die vollstationären und teilstationären Leistungen der Krankenhäuser nach diesem Gesetz und dem KHG vergütet.
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R

    Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre

    Rechtsgrundlage des geltend gemachten Vergütungsanspruchs ist § 109 Abs. 4 Satz 3 SGB V iVm § 7 Satz 1 Nr. 1 KHEntgG (hier anzuwenden idF durch Art. 2 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser vom 17.7. 2003, BGBl I 1461) und der Anlage 1 Teil a FPV 2005 sowie der KH-Behandlungsvertrag nach § 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V. Unerheblich ist insoweit, ob der Vertrag für das Saarland (KBVS) maßgeblich ist, wovon die Beteiligten ausgehen, oder ob der Vertrag für Rheinland-Pfalz (KBVRP) zugrunde zu legen ist, wie es das LSG angenommen hat.
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 10/08 R

    Krankenversicherung - Verlegung des Versicherten in ein anderes Krankenhaus -

    Rechtsgrundlage des geltend gemachten Vergütungsanspruchs ist nämlich § 109 Abs. 4 Satz 3 SGB V und § 7 Satz 1 Nr. 1 KHEntgG (Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen idF durch Art. 2 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientiertem Fallpauschalensystem für Krankenhäuser vom 17.7.2003, BGBl I 1461) iVm der Anlage 1 Teil a) der Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004 (Fallpauschalenverordnung 2004 - KFPV 2004 vom 13.10.2003, BGBl I 1995) iVm § 17b Abs. 1 Satz 1 KHG (Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze - Krankenhausfinanzierungsgesetz - idF durch Art. 13 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vom 14.11.2003, BGBl I 2190, in Kraft getreten am 1.1.2004).
  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 28/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung -

    Kommt unter den Vertragsparteien auf Bundesebene - wie hier für das Jahr 2004 - ein Fallpauschalenkatalog nicht zustande, kann das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung den Fallpauschalenkatalog durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen (§ 9 Abs. 2 Halbs 2 KHEntgG iVm § 17b Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 KHG in der Fassung des Fallpauschalenänderungsgesetzes vom 17. Juli 2003 <BGBl I 1461>) .
  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 13.13

    Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für besondere Leistungen von Brustzentren in

    Die frühere Begrenzung auf Tumorzentren und onkologische Schwerpunkte in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BPflV i.d.F. der Verordnung zur Neuordnung des Pflegesatzrechts vom 26. September 1994 (BGBl I S. 2750), die zunächst unverändert in das Krankenhausentgeltgesetz übernommen worden ist (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 KHEntgG i.d.F. des Fallpauschalengesetzes vom 23. April 2002, BGBl I S. 1412), ist mit dem Fallpauschalenänderungsgesetz vom 17. Juli 2003 (BGBl I S. 1461) aufgegeben worden.

    Die Regelung ist bewusst für weitere Zentren und Schwerpunkte in anderen medizinischen Fachbereichen geöffnet worden (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung zum Entwurf eines Fallpauschalenänderungsgesetzes, BTDrucks 15/994 S. 21).

    Die Gesetzesmaterialien bezeichnen über die bisherigen Beispiele hinaus auch Fortbildungsaufgaben und Aufgaben der Qualitätssicherung als mögliche besondere Aufgaben (BTDrucks 15/994 S. 21).

  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 12.13

    Schiedsstelle; Schiedsstellenentscheidung; Genehmigung des Schiedsspruchs;

    Die frühere Begrenzung auf Tumorzentren und onkologische Schwerpunkte in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BPflV i.d.F. der Verordnung zur Neuordnung des Pflegesatzrechts vom 26. September 1994 (BGBl I S. 2750), die zunächst unverändert in das Krankenhausentgeltgesetz übernommen worden ist (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 KHEntgG i.d.F. des Fallpauschalengesetzes vom 23. April 2002, BGBl I S. 1412), ist mit dem Fallpauschalenänderungsgesetz vom 17. Juli 2003 (BGBl I S. 1461) aufgegeben worden.

    Die Regelung ist bewusst für weitere Zentren und Schwerpunkte in anderen medizinischen Fachbereichen geöffnet worden (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung zum Entwurf eines Fallpauschalenänderungsgesetzes, BTDrucks 15/994 S. 21).

    Die Gesetzesmaterialien bezeichnen über die bisherigen Beispiele hinaus auch Fortbildungsaufgaben und Aufgaben der Qualitätssicherung als mögliche besondere Aufgaben (BTDrucks 15/994 S. 21).

  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 15.13

    Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für besondere Leistungen von Brustzentren in

    Die frühere Begrenzung auf Tumorzentren und onkologische Schwerpunkte in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BPflV i.d.F. der Verordnung zur Neuordnung des Pflegesatzrechts vom 26. September 1994 (BGBl I S. 2750), die zunächst unverändert in das Krankenhausentgeltgesetz übernommen worden ist (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 KHEntgG i.d.F. des Fallpauschalengesetzes vom 23. April 2002, BGBl I S. 1412), ist mit dem Fallpauschalenänderungsgesetz vom 17. Juli 2003 (BGBl I S. 1461) aufgegeben worden.

    Die Regelung ist bewusst für weitere Zentren und Schwerpunkte in anderen medizinischen Fachbereichen geöffnet worden (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung zum Entwurf eines Fallpauschalenänderungsgesetzes, BTDrucks 15/994 S. 21).

    Die Gesetzesmaterialien bezeichnen über die bisherigen Beispiele hinaus auch Fortbildungsaufgaben und Aufgaben der Qualitätssicherung als mögliche besondere Aufgaben (BTDrucks 15/994 S. 21).

  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 14.13

    Krankenhausfinanzierung: Zuschläge für besondere Leistungen von Brustzentren in

    Die frühere Begrenzung auf Tumorzentren und onkologische Schwerpunkte in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BPflV i.d.F. der Verordnung zur Neuordnung des Pflegesatzrechts vom 26. September 1994 (BGBl I S. 2750), die zunächst unverändert in das Krankenhausentgeltgesetz übernommen worden ist (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 KHEntgG i.d.F. des Fallpauschalengesetzes vom 23. April 2002, BGBl I S. 1412), ist mit dem Fallpauschalenänderungsgesetz vom 17. Juli 2003 (BGBl I S. 1461) aufgegeben worden.

    Die Regelung ist bewusst für weitere Zentren und Schwerpunkte in anderen medizinischen Fachbereichen geöffnet worden (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung zum Entwurf eines Fallpauschalenänderungsgesetzes, BTDrucks 15/994 S. 21).

    Die Gesetzesmaterialien bezeichnen über die bisherigen Beispiele hinaus auch Fortbildungsaufgaben und Aufgaben der Qualitätssicherung als mögliche besondere Aufgaben (BTDrucks 15/994 S. 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 1169/12

    Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung i.R.d. der Gewährung eines Zuschlags

    § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 KHEntgG nennt lediglich beispielhaft Tumorzentren und geriatrische Zentren, auf die bis zum Inkrafttreten des Fallpauschalenänderungsgesetzes die Zuschlagsgewährung beschränkt war (siehe auch BT-Drs. 15/994, S. 21).

    Im Zuge der Öffnung der Vorschrift für andere Zentren und Schwerpunkte durch das Fallpauschalenänderungsgesetz vom 17. Juli 2003 (BGBl. I, S. 1461) sind aus "Leistungen" "Aufgaben" geworden.

    Die Gesetzesbegründung verhält sich dazu auch nicht (vgl. BT-Drs. 15/994, S. 21).

    Sie wurde lediglich geringfügig um die Passage "Fortbildungsaufgaben und ggf. Aufgaben der Qualitätssicherung" ergänzt, die schon in der Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 KHEntgG enthalten ist, mit dem die bisher auf Tumorzentren und onkologische Schwerpunkte begrenzte, abschließende Aufzählung für weitere Zentren und Schwerpunkte geöffnet worden ist (vgl. BT-Drs. 15/994, S. 21, Fallpauschalenänderungsgesetz vom 17. Juli 2003, BGBl. I 2003, S. 1461, in Kraft getreten am 22. Juli 2003).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 1170/12

    Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung i.R.d. Gewährung eines Zuschlags für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 2102/11

    Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung i.R.d. Gewährung eines Zuschlags für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 2140/11

    Vorliegen einer Beschwer des Rechtsmittelführers bei Anfechtung der Genehmigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 1168/12

    Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung i.R.d. Gewährung eines Zuschlags für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2013 - 13 A 1167/12

    Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung i.R.d. Gewährung eines Zuschlags für

  • BVerwG, 25.10.2018 - 3 C 22.16

    Begründung der Schiedsstellenentscheidung; Beurteilungsspielraum; Entgelthöhe;

  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2012 - L 4 KR 2272/10

    Krankenversicherung - kein Vergütungsanspruch einer Universitätsklinik für eine

  • VG Düsseldorf, 19.02.2016 - 21 K 1321/14

    Krankenhausfinanzierung; Rechtmäßigkeitskontrolle eines Festsetzungsbeschlusses

  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 9.13

    Schiedsstelle; Schiedsstellenentscheidung; Genehmigung des Schiedsspruchs;

  • VG Osnabrück, 25.11.2005 - 6 A 126/04

    Abschlag; Abschlagszahlung; Ausgleich; Beschwer; Entfallen; Erlös;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 1 A 1870/02

    Anspruch eines Richters auf Beihilfe für seinen im Jahre 1986 geborenen Sohn

  • LSG Thüringen, 24.05.2016 - L 6 KR 89/12

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 KR 57/13

    Krankenversicherung - maßgebliche Hauptdiagnose für die Krankenhausabrechnung -

  • BSG, 13.01.2014 - B 12 R 30/13 B
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