Weitere Veröffentlichung unten: 13.01.2003

Gesetzgebung
   BGBl. I 2003 S. 61   

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BGBl. I 2003 S. 61 (https://dejure.org/2003,49482)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 2, ausgegeben am 20.01.2003, Seite 61
  • Berichtigung der Abgabenordnung
  • vom 08.01.2003
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2005 - 4 L 233/01

    Kostenermittlung nach Aufmaßen ist eine taugliche Bestimmung des Aufwands für

    Schließlich kann die Klägerin der Beitragsforderung nicht entgegenhalten, ihr sei durch die Ausbaumaßnahmen ein Schaden an ihrem Wohngebäude entstanden; denn etwaige Schadensersatzansprüche können den Beitragsanspruch der Beklagten allenfalls dann mindern, wenn die Klägerin mit einem unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenanspruch aufrechnen könnte (§ 13a Abs. 1 Satz 5 KAG-LSA i. V. m. § 226 Abs. 3 der Abgabenordnung - AO - i. d. F. d. Bek. v. 01.10.2002 [BGBl I 3386], berichtigt am 08.01.2003 [BGBl I 61], zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.08.2004 [BGBl I 2198 ]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2004 - 2 M 337/04

    "Gewerbe-"Zuschlag bei Altenpflegeheim gerechtfertigt

    v. 01.10.2002 (BGBl 2002 I 3386), berichtigt am 08.01.2003 (BGBl I 61), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.08.2004 (BGBl I 2198 [2208]), dass ein schriftlicher Beitragsbescheid, soweit dies zu seinem Verständnis erforderlich ist, mit einer Begründung zu versehen ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2005 - 4 M 701/04

    Nach-Erhebung von Beiträgen nach Kommunalabgabenrecht zulässig

    v. 01.10.2002 (BGBl 2002 I 3386), berichtigt am 08.01.2003 (BGBl I 61), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.08.2004 (BGBl I 2198 [2208]), nach anderen Maßstäben als in Sachsen-Anhalt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.2004 - 2 M 333/03

    Keine Befreiung von Ausbaubeiträgen aufgrund eines Schenkungsvertrags mit der

    v. 01.10.2002 (BGBl 2002 I 3386), berichtigt am 08.01.2003 (BGBl I 61); insbesondere werden sachliche Billigkeitsgründe - wie sie die Antragstellerin vorträgt - dadurch nicht erfasst.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2003 - 2 M 460/03

    Keine Aussetzung des Widerspruchs gegen den gemeindlichen Steuerbescheid, weil

    Nicht bereits dieser Antrag, sondern erst eine ihm stattgebende finanzgerichtliche Entscheidung hat nach § 69 Abs. 3 Satz 4 FGO zur Folge, dass auch die Vollziehung des "Folgebescheids" ausgesetzt werden müsste (vgl. auch § 361 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung - AO - i. d. F. d. Bek. v. 01.10.2002 [BGBl 2002 I 3386], berichtigt am 08.01.2003 [BGBl I 61]).
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   BGBl. I 2003 S. 61   

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https://dejure.org/2003,50511
BGBl. I 2003 S. 61 (https://dejure.org/2003,50511)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 2, ausgegeben am 20.01.2003, Seite 61
  • Berichtigung der Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung
  • vom 13.01.2003
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