Gesetzgebung
   BGBl. I 2004 S. 3231   

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BGBl. I 2004 S. 3231 (https://dejure.org/2004,57418)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 66, ausgegeben am 14.12.2004, Seite 3231
  • Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer der §§ 100g, 100h StPO
  • vom 09.12.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 21.06.2004   BT   Recht auf Auskunft von Telekommunikationsdiensten bis Ende 2007 verlängern
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 18.05.2016 - 3 Kart 174/14

    Voraussetzungen der Genehmigung des Netzanschlusses eines Gaskraftwerks durch

    Danach hat die Regulierungsbehörde die Befugnis, von Amts wegen oder auf Antrag die von ihr nach § 29 Abs. 1 EnWG festgelegten oder genehmigten Bedingungen und Methoden zu ändern, um sicherzustellen, dass diese angemessen und nicht diskriminierend sind (Begr. BT-Drs. 15/3971, S. 62).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2015 - 3 Kart 11/14

    Anpassung der Erlösobergrenze des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes

    Danach hat die Regulierungsbehörde die Befugnis, von Amts wegen oder auf Antrag die von ihr nach § 29 Abs. 1 EnWG festgelegten oder genehmigten Bedingungen und Methoden zu ändern, um sicherzustellen, dass diese angemessen und nicht diskriminierend sind (Begr. BT-Drs. 15/3971, S. 62).
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