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   BGBl. I 2005 S. 114   

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BGBl. I 2005 S. 114 (https://dejure.org/2005,48804)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 5, ausgegeben am 25.01.2005, Seite 114
  • Neufassung des Abwasserabgabengesetzes
  • vom 18.01.2005

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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 25.05.2016 - 7 C 13.14

    Abwasser; Abwasserabgabenbescheid; Trinkwasser; Trinkwasserversorgungsanlage;

    Hierauf hat der Beklagte sich auf die Bestandskraft des Bescheids nicht berufen, sondern nach erneuter Prüfung der Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114), für den hier maßgeblichen Zeitraum zuletzt geändert durch die Verordnung vom 2. September 2014 (BGBl. I S. 1474), unter Würdigung des klägerischen Vorbringens die Anerkennung eines Vorbelastungsabzugs abgelehnt.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2005 - 2 S 1457/04

    Abwasserabgabe - Berücksichtigung der geschätzten Vorbelastung auch bei

    Das 5. Gesetz zur Änderung des Abwasserabgabengesetzes vom 9.12.2004, BGBl. I S. 3332, das zu seiner Neufassung vom 18.1.2005, BGBl I S. 114, geführt hat, findet hier keine Anwendung und hat im Übrigen auch keine Änderung des § 4 Abs. 3 Satz 1 AbwAG gebracht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2012 - 9 A 2633/09

    Bestimmung der Höhe der Abwasserabgabe bei Einleitung von Abwasser nach

    Rechtsgrundlage dieser Abgabenerhebung sind die §§ 1, 3 Abs. 1, 4 Abs. 1, 4 und 5, 9 Abs. 1 und 4 des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) in Verbindung mit der Anlage zu § 3 AbwAG in der hier für das Abgabenjahr 2005 maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I 114).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2013 - 9 A 1340/12

    Festsetzung einer Abwasserabgabe für die Einleitung von gereinigtem Schmutzwasser

    Das Verwaltungsgericht geht zutreffend davon aus, dass die Bezirksregierung E. bei der Festsetzung der Abwasserabgabe für diesen Zeitraum die in der Einleitungserlaubnis der Bezirksregierung E. vom 7. Juli 2009 in Ziffer 4.2 geregelten Überwachungswerte für die Schadstoffparameter P gesamt und N gesamt bereits ab dem 1. Januar 2009 und nicht erst ab dem 23. Juli 2009 - dem Tag der Zustellung der Einleitungserlaubnis an die Klägerin - hätte berücksichtigen und zudem davon ausgehen müssen, dass ein die Abwassereinleitung zulassender Bescheid i.S.d. § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer in der - hier maßgeblichen - Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005, BGBl. I 114 (AbwAG) für das gesamte Veranlagungsjahr 2009 und nicht erst seit dem 23. Juli 2009 vorlag.
  • VG Potsdam, 09.04.2008 - 8 K 1336/03

    Verrechnung von Abwasserbeiträgen nach Errichtung eines Klärwerks als

    Nach systematischer, teleologischer und historischer Auslegung dieser Vorschriften sowie unter Berücksichtigung der Wortlautgrenze, die diese Vorschriften einer möglichen Auslegung ziehen, ergibt sich zur Überzeugung des Richters, dass eine Verrechnungsmöglichkeit im vorliegenden Fall nach § 10 Abs. 3 Satz 1 Abwasserabgabengesetz i. d. F. der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114) ausgeschlossen ist.
  • VG Würzburg, 12.03.2013 - W 4 K 12.787

    Anfechtungsklage; Abwasserabgabenbescheid; Überwachungswert für

    Rechtsgrundlage der streitgegenständlichen Abgabenerhebung sind §§ 1 Satz 1, 2 und 9 Abs. 1 des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) in der bei Erlass des streitgegenständlichen Bescheids anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I, S. 114).
  • VG Würzburg, 12.03.2013 - W 4 K 12.788

    Anfechtungsklage; Abwasserabgabenbescheid; Gemeinschaftskläranlage;

    Rechtsgrundlage der streitgegenständlichen Abgabenerhebung sind §§ 1 Satz 1, 2 und 9 Abs. 1 des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) in der bei Erlass des streitgegenständlichen Bescheids anzuwendenden Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I, S. 114).
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