Weitere Veröffentlichung unten: 04.04.2008

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   BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08   

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BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08 (https://dejure.org/2008,35)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.2008 - 1 BvR 256/08 (https://dejure.org/2008,35)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 2008 - 1 BvR 256/08 (https://dejure.org/2008,35)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 90 BVerfGG; Art. 10 Abs. 1 GG; Art. 230 EG; Art. 1 Abs. 1 Richtlinie 2006/24/EG; § 113a TKG; § 113b TKG; § 100a StPO; § 100g StPO
    Einstweiligen Anordnung betreffend die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten (Folgenabwägung; erhebliche Gefährdung der Unbefangenheit der Nutzung von Telekommunikation; zwingendes Gemeinschaftsrecht, "effet utile"); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ...

  • lexetius.com
  • DFR

    Vorratsdatenspeicherung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" teilweise erfolgreich

  • JurPC

    §§ 113a, ... 113b des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (BGBl I 2007, S. 3198 ff.)
    Vorratsdatenspeicherung

  • aufrecht.de

    Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung teilweise erfolgreich

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliches Erfordernis einer einstweiligen Aussetzung der Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit; Verfassungsgerichtliche Überprüfbarkeit einer zum Zwecke der Umsetzung von zwingendem Gemeinschaftsrecht ...

  • kanzlei.biz

    Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung des Inkrafttretens von Regelungen der Telekommunikationsüberwachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" teilweise erfolgreich

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Vorratsdatenspeicherung - Eilantrag teilweise erfolgreich. Nur Datenspeicherung gemäß § 113a TKG und Abruf von Vorratsdaten bei Katalogdaten gemäß § 100a Abs. 2 StPO einstweilen zulässig

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Vorratsdatenspeicherung - Beschränkung der Übermittlung und Nutzung bevorrateter Daten auf bestimmte Anlässe der Strafverfolgung - Nutzung vorerst nur für Verfolgung besonders schwerer Straftaten

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einstweile Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung teilweise erfolgreich

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeichung verfassungwidrig

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Eilantrag in Sachen Vorratsdatenspeicherung teilweise erfolgreich

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag in Sachen Vorratsdatenspeicherung teilweise erfolgreich

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag in Sachen Vorratsdatenspeicherung teilweise erfolgreich

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BVerfG schränkt Weitergabe von Vorratsdaten ein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorratsdatenspeicherung weitgehend gestoppt

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vorratsdatenspeicherung bleibt zulässig

  • akademiker-im-www.de (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung

  • wb-law.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Aktuelle Entwicklungen zum Thema Filesharing (Christian Solmecke; K&R 2009, 772)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt - Auswirkungen auf Massenabmahnungen bleiben abzuwarten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gesetzentwurf zum Urheberrecht: zivilrechtlicher Auskunftsanspruch, Deckelung der Abmahngebühren, Vorratsdatenspeicherung, Herausgabe von Nutzerdaten - Was ändert sich?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftsrecht, Abmahngebühren, Vorratsdatenspeicherung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Eilantrag in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" teilweise erfolgreich

Besprechungen u.ä. (2)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Vorratsdatenspeicherung

  • andreas-gietl.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Schicksal der Vorratsdatenspeicherung (Andreas Gietl)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 121, 1
  • NVwZ 2008, 543
  • NStZ 2008, 290
  • WM 2008, 706
  • MMR 2008, 303
  • DVBl 2008, 569
  • K&R 2008, 291
  • ZUM 2008, 412
  • BGBl I 2008, 659
 
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Wird zitiert von ... (147)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08
    Bereits seit längerer Zeit bestehen Ermächtigungen verschiedener Behörden, zu repressiven Zwecken der Strafverfolgung und präventiven Zwecken der Gefahrenabwehr solche Daten bei den Anbietern von Telekommunikationsdiensten zu erheben (vgl. etwa zu der strafprozessualen Befugnisnorm des § 100g StPO a.F. BVerfGE 107, 299 ).

    Für ihre Erfolgsaussichten wird es darauf ankommen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine anlasslose, umfassende und zu den in § 113b TKG vorgesehenen Zwecken erfolgende Vorratsspeicherung von sensiblen Daten, deren Erhebung durch staatliche Stellen in Art. 10 GG eingreift (vgl. BVerfGE 107, 299 ), mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

    Dieses Risiko konkretisiert sich im einzelnen Abruf, weist jedoch angesichts der flächendeckenden Erfassung des Telekommunikationsverhaltens der Bevölkerung weit über den Einzelfall hinaus und droht, die Unbefangenheit des Kommunikationsaustauschs und das Vertrauen in den Schutz der Unzugänglichkeit der Telekommunikationsanlagen insgesamt zu erschüttern (vgl. zu einzelnen Datenabrufen BVerfGE 107, 299 ).

    Zudem weist ein Verkehrsdatenabruf eine erhebliche Streubreite auf, da er neben der Zielperson des Auskunftsersuchens notwendigerweise deren Kommunikationspartner erfasst, also vielfach Personen, die in keiner Beziehung zu dem Tatvorwurf stehen und den Eingriff durch ihr Verhalten nicht veranlasst haben (vgl. BVerfGE 107, 299 ).

    Nur wenn die Katalogtat auch im Einzelfall schwer wiegt (§ 100a Abs. 1 Nr. 2 StPO), ist sichergestellt, dass die gesetzgeberische Einschätzung der Schwere der betroffenen Katalogtat trägt (vgl. zu der Abrufermächtigung des § 100g StPO a.F. BVerfGE 107, 299 ).

  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04

    Kontostammdaten

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 112, 284 ; stRspr).

    a) Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 104, 51 ; 112, 284 ; stRspr).

    Bei dieser Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur Folgen, die sich für den Beschwerdeführer ergeben (vgl. BVerfGE 112, 284 ).

  • BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06

    Hufbeschlaggesetz

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08
    1. Kann - wie hier - nicht festgestellt werden, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 117, 126 ; stRspr).

    Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig am Inkrafttreten gehindert werden, wenn die Nachteile, die mit seinem Inkrafttreten nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, in Ausmaß und Schwere die Nachteile deutlich überwiegen, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 117, 126 ; stRspr).

  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08
    Dementsprechend wird eine innerstaatliche Rechtsvorschrift, die eine Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, insoweit nicht an den Grundrechten des Grundgesetzes gemessen, als das Gemeinschaftsrecht keinen Umsetzungsspielraum lässt, sondern zwingende Vorgaben macht (vgl. BVerfGE 118, 79 ).

    Sollte der Antrag der Republik Irland Erfolg haben, wäre Raum für eine umfassende Prüfung der angegriffenen Normen durch das Bundesverfassungsgericht am Maßstab der deutschen Grundrechte (vgl. BVerfGE 118, 79 ).

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08
    Zudem sind angesichts der Integrationsoffenheit des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 89, 155 ) im Rahmen der Folgenabwägung die Auswirkungen zu berücksichtigen, die sich aus der Aussetzung des Vollzugs einer Rechtsnorm, soweit diese zwingende gemeinschaftsrechtliche Vorgaben umsetzt, für die Gemeinschaftsrechtsordnung ergeben können.
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08
    Ein Gesetz darf deshalb nur dann vorläufig am Inkrafttreten gehindert werden, wenn die Nachteile, die mit seinem Inkrafttreten nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, in Ausmaß und Schwere die Nachteile deutlich überwiegen, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 117, 126 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08
    Zwar kann die in § 113a TKG angeordnete umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über praktisch jedermann für staatliche Zwecke, die sich zum Zeitpunkt der Speicherung der Daten nicht im Einzelnen absehen lassen, einen erheblichen Einschüchterungseffekt bewirken (vgl. zum grundrechtlichen Gewicht solcher Effekte BVerfGE 113, 29 ).
  • BVerfG, 18.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaften

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08
    a) Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 104, 51 ; 112, 284 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53

    Amtszeitverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08
    a) Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, ist bei der Folgenabwägung ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 104, 51 ; 112, 284 ; stRspr).
  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08
    Insbesondere ist das Interesse der Gemeinschaft am Vollzug des Gemeinschaftsrechts angemessen zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Februar 1991 - C-143/88, C-92/89 - Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest, Slg. 1991, I-415, Rn. 22 ff.; Urteil vom 9. November 1995 - C-465/93 - Atlanta Fruchthandelsgesellschaft mbH u.a., Slg. 1995, I-3761, Rn. 31 ff.; Urteil vom 17. Juli 1997 - C-334/95 - Krüger GmbH & Co. KG, Slg. 1997, I-4517, Rn. 43 ff.; Urteil vom 6. Dezember 2005 - C-461/03 - Gaston Schul, Slg. 2005, I-10513, Rn. 17 ff.).
  • EuGH, 06.12.2005 - C-461/03

    Gaston Schul Douane-expediteur - Artikel 234 EG - Verpflichtung eines nationalen

  • EuGH, 09.11.1995 - C-465/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (I) / Bundesamt für Ernährung und

  • EuGH, 17.07.1997 - C-334/95

    Krüger

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

  • BVerfG, 27.10.2006 - 1 BvR 1811/99

    Zur Ausstrahlungswirkung des Fernmeldegeheimnisses bei einer auch nur

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    In solchen Fällen steht das Unionsrecht der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde von vornherein nicht entgegen (vgl. BVerfGE 121, 1 ; 125, 260 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auf Antrag der Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 256/08 hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11. März 2008 eine einstweilige Anordnung erlassen, nach der § 113b Satz 1 Nr. 1 TKG bis zur Entscheidung in der Hauptsache nur eingeschränkt angewendet werden durfte (vgl. BVerfGE 121, 1).

    Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die Anwendung von in diesem Sinne verbindlichem Recht der Europäischen Union richten, sind grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfGE 118, 79 ; 121, 1 ).

    Die Beschwerdeführer können sich auf die Grundrechte des Grundgesetzes jedoch insoweit berufen, als der Gesetzgeber bei der Umsetzung von Unionsrecht Gestaltungsfreiheit hat, das heißt durch das Unionsrecht nicht determiniert ist (vgl. BVerfGE 121, 1 ).

    Über die abstrakte Festlegung eines entsprechenden Straftatenkatalogs hinaus hat der Gesetzgeber sicherzustellen, dass ein Rückgriff auf die vorsorglich gespeicherten Telekommunikationsverkehrsdaten nur dann zulässig ist, wenn auch im Einzelfall die verfolgte Straftat schwer wiegt (vgl. BVerfGE 121, 1 ; zu Straftaten von erheblicher Bedeutung vgl. BVerfGE 107, 299 ; zu besonders schweren Straftaten im Sinne von Art. 13 Abs. 3 GG vgl. BVerfGE 109, 279 ) und die Verwendung der Daten verhältnismäßig ist.

  • BVerfG, 31.05.2016 - 1 BvR 1585/13

    Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in

    a) Innerstaatliche Rechtsvorschriften, die eine Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umsetzen, sind grundsätzlich nicht am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, sondern am Unionsrecht und damit auch den durch dieses gewährleisteten Grundrechten zu messen, soweit die Richtlinie den Mitgliedstaaten keinen Umsetzungsspielraum überlässt, sondern zwingende Vorgaben macht (vgl. BVerfGE 73, 339 [387]; 118, 79 [95]; 121, 1 [15]; 125, 260 [306 f.]; 129, 186 [198 f.]; 133, 277 [313 ff. Rn. 88 ff.]; zur fortbestehenden Identitätskontrolle zuletzt BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. Dezember 2015 - 2 BvR 2735/14 -, NJW 2016, S. 1149 [1151 Rn. 43 ff.]); zu den Grenzen der Anwendbarkeit der Unionsgrundrechte EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014, Hernández, C-198/13, EU:C:2014:2055, Rn. 35; Urteil vom 6. Oktober 2015, Delvigne, C-650/13, EU:C:2015:648, Rn. 27).
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Gesetzgebung
   BGBl. I 2008 S. 659   

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https://dejure.org/2008,52642
BGBl. I 2008 S. 659 (https://dejure.org/2008,52642)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 13, ausgegeben am 10.04.2008, Seite 659
  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 113b Satz 1 Nr. 1 des Telekommunikationsgesetzes)
  • vom 04.04.2008
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