Gesetzgebung
BGBl. I 2009 S. 809 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 20, ausgegeben am 23.04.2009, Seite 809
- Neufassung der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung
- vom 08.04.2009
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 47.09
Erledigung eines Antrags auf rückwirkende Umwandlung der Anordnung einer …
vom 8. April 2009 (BGBl I S. 809) regelmäßig nur gezahlt wird bei Verwendungen in einem Verband, einer Einheit oder Gruppe sowie im polizeilichen Einzeldienst. - BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 48.09
Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Berufssoldaten und Verfügung einer …
vom 8. April 2009 (BGBl. I S. 809) regelmäßig nur bei Verwendungen in einem Verband, einer Einheit oder Gruppe sowie im polizeilichen Einzeldienst gezahlt wird. - BVerwG, 22.06.2010 - 1 WB 43.09
Allgemeine Kriterien zur Abgrenzung einer Kommandierung von einer Dienstreise; In …
vom 8. April 2009 (BGBl I S. 809) regelmäßig nur bei Verwendungen in einem Verband, einer Einheit oder Gruppe sowie im polizeilichen Einzeldienst gezahlt wird. - BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 46.09
Anordnung einer Auslandsdienstreise eines Berufssoldaten oder Verfügung einer …
vom 8. April 2009 (BGBl. I S. 809) regelmäßig nur bei Verwendungen in einem Verband, einer Einheit oder Gruppe sowie im polizeilichen Einzeldienst gezahlt wird. - BVerwG, 08.06.2010 - 1 WB 45.09 vom 8. April 2009 (BGBl I S. 809) regelmäßig nur bei Verwendungen in einem Verband, einer Einheit oder Gruppe sowie im polizeilichen Einzeldienst gezahlt wird.