Gesetzgebung
   BGBl. I 2010 S. 1050   

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BGBl. I 2010 S. 1050 (https://dejure.org/2010,85365)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 05.08.2010, Seite 1050
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes
  • vom 31.07.2010

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (6)

  • 07.04.2010   BT   Bundesrat will Bundeswaldgesetz ändern
  • 11.05.2010   BT   Waldpolitik (in: Euro-Stabilisierung, Berufsbildung, Patientenrechte)
  • 02.06.2010   BT   Anhörung zum Bundeswaldgesetz
  • 07.06.2010   BT   Rückhalt für Reform des Waldgesetzes
  • 07.06.2010   BT   Experten sagen Ja zur Waldgesetznovelle
  • 11.06.2010   BT   Bundeswaldgesetz geändert (in: Beschlüsse des Bundestages am 17. und 18. Juni)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 19.12.2014 - 4 Ss 232/14

    Ordnungswidrige Abfallbeseitigung: Abgrenzung von Abfall zur Beseitigung und

    Solche atypischen Gefahren können eine Haftung des - für waldtypische Gefahren grundsätzlich nicht haftenden - Waldbesitzers wegen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auslösen (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 3, 4 BWaldG; BGH, Urteil vom 2. Oktober 2012 - VI ZR 311/11, BGHZ 195, 30 Rn. 10; BT-Drucks. 17/1220, S. 6 f.).
  • VGH Bayern, 07.03.2017 - 19 ZB 15.2665

    Genehmigung einer Kurzumtriebskultur

    bb) Gegen eine Beschränkung des Begriffs "Kurzumtriebskultur" auf schnellwachsende Bäume spricht jedoch, dass der Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Bundeswaldgesetzes vom 24. März 2010 zwar Kurzumtriebskulturen als mit schnellwachsenden Baumarten bepflanzte Flächen definiert hat (BT-Drs. 17/1220, S. 5), insoweit jedoch nicht Gesetz geworden ist.
  • VG München, 23.09.2015 - M 25 K 14.3911

    Rechtswidrige Erlaubnis zur Anlage einer Kurzumtriebsplantage

    Bestätigt wird dies durch die Gesetzesbegründung, die dies ausdrücklich fordert (BT-Drs. 17/1220, S. 7).
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