Gesetzgebung
   BGBl. I 2011 S. 1634   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,90230
BGBl. I 2011 S. 1634 (https://dejure.org/2011,90230)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,90230) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 04.08.2011, Seite 1634
  • Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
  • vom 28.07.2011

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Anhörung)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (13)

  • 01.06.2011   BT   Regierungserklärung zur Energiepolitik (in: Atomausstieg, Steuerpolitik, Euro-Stabilität)
  • 03.06.2011   BT   Atomausstieg und Energiewende als "Herkulesaufgabe"
  • 03.06.2011   BT   Energiewende-Regelungen unter Experten umstritten
  • 03.06.2011   BT   Bundestag berät über Atomausstieg und Energiewende
  • 03.06.2011   BT   Lob von Experten, aber auch viel Kritik im Detail
  • 08.06.2011   BT   Neuer Rechtsrahmen für erneuerbare Energien vorgesehen
  • 08.06.2011   BT   Konsens über vorübergehende AKW-Abschaltung nach Fukushima
  • 08.06.2011   BT   Experten kritisieren optionale Marktprämie beim Erneuerbare-Energien-Gesetz
  • 23.06.2011   BT   Energiepolitik (in: Sitzungswoche vom 27. Juni bis zum 1. Juli 2011)
  • 24.06.2011   BT   Abstimmung über Atomausstieg und Energiewende
  • 29.06.2011   BT   Länder wollen Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 auf 40 Prozent steigern
  • 30.06.2011   BT   Energiewende (in: Die Beschlüsse des Bundestages am 30. Juni und 1. Juli)
  • 21.12.2011   BT   Wichtige Entscheidungen des Bundestages 2011
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (44)

  • BGH, 05.07.2017 - VIII ZR 147/16

    Netzbetreiber hat Anspruch auf Rückzahlung von Einspeisevergütung wegen

    Dieser Rückforderungsanspruch folgt, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat und auch von der Revision im Ausgangspunkt nicht in Zweifel gezogen wird, für den Zeitraum vom 7. Juni 2012 bis zum 31. Juli 2014 aus § 35 Abs. 4 Satz 1, 3 EEG in der Fassung von Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634; im Folgenden: EEG 2012) und für den anschließenden Zeitraum bis zum 5. November 2014 aus dem am 1. August 2014 in Kraft getretenen § 57 Abs. 5 Satz 1, 3 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz- EEG 2014) vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066; im Folgenden: EEG 2014).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Ebenso hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei angenommen, dass die von der Beklagten gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3, § 66 Abs. 1 Nr. 6 Satz 1 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbaren Energien vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634; im Folgenden EEG 2012) geschuldeten monatlichen Abschläge spätestens am Zehnten des der jeweiligen Stromeinspeisung nachfolgenden Monats fällig sind.
  • BVerwG, 08.09.2016 - 10 CN 1.15

    Anschluss- und Benutzungszwang; CO2-Ausstoß; Erneuerbare Energien;

    Es besteht jedenfalls mit Blick auf die im Jahr 2015 erlassene Nachfolgesatzung weiterhin ein Rechtsschutzinteresse an der Klärung der Frage, ob vor Erlass eines Anschluss- und Benutzungszwangs im Sinne des § 16 des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) vom 7. August 2008 (BGBl. I S. 1658) i.d.F. des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 1634) eine Begutachtung der konkreten gesamtklimatischen Auswirkungen dieser Maßnahme geboten ist.
  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 244/14

    Erneuerbare Energie: Anwendbarkeit des Anlagenbegriffs auf einzelnes, zum Einbau

    Diese Vergütungsvorschriften sind gemäß § 66 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634; im Folgenden: EEG 2012) nur anwendbar, wenn die betreffende Anlage vor dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommen worden ist.
  • OLG Schleswig, 21.06.2016 - 3 U 108/15

    Schleswig-Holsteinische Netzbetreiberin hat einen Anspruch auf Rückzahlung

    Es heißt dort (BT-Drucks. 17/6071 Seite 82), dass durch den neuen Absatz die Verpflichtung sowohl der Übertragungsnetzbetreiber als auch der aufnehmenden Netzbetreiber zur Rückforderung überhöhter Vergütungszahlungen klargestellt sei.

    Die nach § 57 Abs. 5 EEG 2014 (§ 35 Abs. 4 EEG 2012) zurückverlangten Vergütungen sind nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 (§ 38 Nr. 1 EEG 2012) bei der jeweils nächsten Abrechnung als Einnahmen i. S. d. § 3 Abs. 3 Nr. 5 AusglMechV zu berücksichtigen (BT-Drucks. 17/6071 Seite 82 zu § 35 EEG 2012; Altrock/Oschmann/Theobakl/Altrock § 35 Rn.l 13; Frenz u. a./Cosack § 62 Rnrn. 6 f, 23).

    Es heißt dort (BT-Drucks. 17/6071 Seite 66), dass in § 17 Abs. 2 die Vergütung bei unterbliebener Registrierung der Anlage geregelt werde.

  • BGH, 18.01.2017 - VIII ZR 278/15

    Anspruch auf Einspeisevergütung: Vorliegen eines Satzungsbeschlusses über den

    Der von der Klägerin geltend gemachte Vergütungsanspruch ergibt sich nicht aus § 32 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c EEG in der Fassung von Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634; im Folgenden: EEG 2012-I).

    In den Gesetzesmaterialien wurde diese Änderung mit der Überlegung begründet, künftig solle auf den Satzungsbeschluss der Gemeinde über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans abgestellt werden, weil die bisherige Regelung einer Errichtung der Anlage "im Geltungsbereich eines Bebauungsplans" zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt habe, insbesondere in den Fällen, in denen sich die Verkündung des Bebauungsplans verzögert habe (BT-Drucks. 17/6071, S. 76).

    Sie unterlaufen das gesetzgeberische Ziel, die aufgrund der Förderung notwendige EEG-Umlage zu senken (BT-Drucks. 17/8877, S. 17; vgl. BT-Drucks. 17/6071, S. 45).

  • BGH, 18.11.2015 - VIII ZR 304/14

    Stromeinspeisevergütung: Bereicherungsrechtlicher Anspruch des

    Bezüglich der Regelungen über die technischen Vorgaben (§ 9 EEG 2014) gilt dies gemäß § 100 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2014 allerdings mit der Maßgabe, dass statt des § 9 Abs. 3 und 7 EEG 2014 die Bestimmungen des § 6 Abs. 3 und 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der bis 31. Juli 2014 geltenden Fassung (Gesetz vom 28. Juli 2011, BGBl. I S. 1634, im Folgenden: EEG 2012) anzuwenden sind.

    Mit dieser Regelung, die Sanktionscharakter hat (Ekardt/Hennig in Frenz/Müggenborg EEG, 3. Aufl., § 17 EEG 2012 Rn. 1; siehe auch BT-Drucks. 17/6071, S. 66 f.), wird im Interesse der Systemstabilität sichergestellt, dass der Netzbetreiber, dessen Netz in seiner Sicherheit und Stabilität durch Anlagen gefährdet sein kann, die technischen Vorgaben nicht entsprechen, solchen Strom nicht vergütungspflichtig abzunehmen hat (vgl. Altrock in Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, 4. Aufl., § 6 EEG 2012 Rn. 50; Cosack in Frenz/Müggenborg, aaO, § 6 EEG 2012 Rn. 5; Ekardt/Hennig in Frenz/Müggenborg, aaO, § 17 EEG 2012 Rn. 5; zur Systemstabilität siehe auch Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucks. 17/6247, S. 7 unter Hinweis auf den Fraktionsentwurf, BT-Drucks. 17/6071, S. 63).

    "Zur besseren Übersichtlichkeit des Gesetzes führt Absatz 6 alle Rechtsfolgen im Zusammenhang auf und verweist dabei u. a. auf § 17 EEG [...]" (BT-Drucks. 17/6071, S. 64).

    "Der neue § 17 fasst nunmehr - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit und Verständlichkeit des Gesetzes - die Rechtsfolgen von Verstößen gegen verschiedene Anforderungen des EEG zusammen" (BT-Drucks. 17/6071, S. 66).

    Während Abs. 1 dieser Vorschrift bestimmt, dass der Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers (zeitweilig) vollständig entfällt, sehen die folgenden Absätze vor, dass sich der Vergütungsanspruch unter bestimmten, hier nicht gegebenen Umständen bei anderen Pflichtverstößen nicht insgesamt wegfällt, sondern sich lediglich verringert, sei es für die Dauer des Verstoßes (§ 17 Abs. 2 EEG 2012) oder im Fall des § 17 Abs. 3 EEG 2012 auch für die ersten drei Folgemonate (vgl. BT-Drucks. 17/6071, S. 66 f.).

  • BVerwG, 10.11.2016 - 8 C 11.15

    Ausschlussfrist; Begrenzung; Beratungspflicht; Bescheinigung; EEG-Umlage;

    Der am 29. Mai 2012 für das Jahr 2013 geltend gemachte Anspruch bestimmt sich nach der besonderen Ausgleichsregelung der §§ 40 ff. des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074) i.d.F. des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634), das in dieser Fassung vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Juli 2014 in Kraft war (im Folgenden: EEG 2012).

    Der Regierungsentwurf und der textidentische Entwurf der damaligen Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP vom 6. Juni 2011 behielten die zeitliche Entkoppelung der Zertifizierung vom letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr bei, verzichteten aber auf die Einführung des Erfordernisses eines Energiemanagementsystems nach § 41 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 1a (vgl. BR-Drs. 341/11 S. 53, 56, 184 f. sowie BT-Drs. 17/6071 S. 84, 93, 96).

    Gleichwohl enthielt die Übergangsregelung des § 66 Abs. 13 weiterhin den Verweis auf - die inzwischen gestrichene - Bestimmung des § 41 Abs. 1a (vgl. BT-Drs. 17/6071 S. 29).

    Von dieser redaktionellen Änderung abgesehen hielt der Ausschuss aber an der Übergangsbestimmung des § 66 Abs. 13 Nr. 2 zu § 41 Abs. 1 fest (vgl. BT-Drs. 17/6363 S. 11).

  • OLG Nürnberg, 19.08.2014 - 1 U 440/14

    Vergütungsanspruch für aus einem Solarkraftwerk in ein Stromnetz eingespeiste

    Die Grundsätze zur Auslegung des bisherigen § 19 könnten herangezogen werden; Photovoltaikdachanlagen, die auf verschiedenen Gebäuden und Grundstücken errichtet würden, seien in der Regel nach § 6 Absatz 3 nicht zu einer Anlage zusammenzufassen (BT-Drs. 17/6071 S. 63).

    Vielmehr hat die Änderung des § 3 Nr. 5 EEG zum 1.1.2012 nach der Gesetzesbegründung klarstellende Funktion; "wie nach der bisherigen Rechtslage" solle auf den Inbetriebsetzungszeitpunkt zur Stromerzeugung nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage selbst abgestellt werden (BT-Drs. 17/6071 S. 61).

    Die in der Gesetzesbegründung zu der Änderung von § 3 Nr. 5 EEG zum 1.1.2012 enthaltene Aussage, wie nach der bisherigen Rechtslage solle auf den Inbetriebsetzungszeitpunkt zur Stromerzeugung nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage selbst abgestellt werden (BT-Drs. 17/6071 S. 61), ist eine für die Rechtsanwendung nicht verbindliche Rechtsauffassung des Gesetzgebers.

    Sie betrifft außerdem ein anderes Problem als der vorliegende Fall; im Hinblick auf bestimmte Biogas-Anlagen sollte klargestellt werden, dass eine Inbetriebnahme erst bei Inbetriebnahme der Stromerzeugungseinheit gegeben ist (BT-Drs. 17/6071 S. 61).

    Der bei der Gesetzesänderung zum 1.1.2012 gewährte Vertrauens- und Bestandsschutz sollte nur für Anlagen gewährt werden, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb gegangen waren (BT-Drs. 17/6071 S. 93 f.).

  • VGH Hessen, 30.07.2015 - 6 A 870/14

    EEG-Umlage

    Am 29. Mai 2012 beantragte die Klägerin bei dem Bundesamt die Begrenzung der EEG-Umlage für das Kalenderjahr 2013 gemäß §§ 40 ff. EEG vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074) in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634; im Folgenden: EEG 2012).

    Ungeeignet sei die Zertifizierung allenfalls dann, wenn sie selbst zeitlich befristet und damit zum Zeitpunkt der Antragstellung ungültig sei (vgl. Bundestagsdrucksache 17/6071, S. 84).

    "Aus welchen Gründen der Gesetzgeber diese Übergangsregelung eingeführt hat, geht weder aus der Gesetzesbegründung (vgl. BT-Drucks. 17/6071, S. 96) noch aus der Ergänzung des Umweltausschusses (vgl. BT-Drucks. 17/6363, Anlage 1 (Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen), S. 42: "Mit der Änderung in § 66 Abs. 13 (Doppelbuchstabe II) wird klargestellt, dass es für Unternehmen mit einem Stromverbrauch unter 10 Gigawattstunden pro Jahr auch im Rahmen der Übergangsregelung dabei bleibt, dass ein Energiemanagementsystem nicht eingeführt werden muss.") hervor.

    Allerdings wurde die Regelung zu den Energiemanagementsystemen in § 41 Abs. 1 Nr. 2 nach den Ressortverhandlungen im Regierungsentwurf verworfen (vgl. BT-Drucks. 17/6071, S. 36; BT-Drucks. 17/6247, S. 38; BR-Drucks. 341/1/11, S. 42; BR-Drucks. 341/11, S. 33) und man hat vermutlich versäumt, die Übergangsregelung des § 66 Abs. 13 Nr. 2 zu streichen.".

    Hintergrund für die Gesetzesänderung waren zahlreiche gescheiterte Anträge, weil Unternehmen in dem Zeitpunkt, in dem sie feststellten, dass sie die Antragsvoraussetzungen im Übrigen erfüllen, die Zertifizierung wegen des Ablaufs des letzten abgelaufenen Geschäftsjahrs nicht mehr nachholen konnten (BT-Drucks. 17/6071, S. 84).

    Dementsprechend sollte nach § 41 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EEG 2012 das Zertifizierungserfordernis zukünftig nicht mehr für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nachgewiesen werden, sondern es sollte ausreichen, dass die Zertifizierung im Zeitpunkt der Antragstellung gültig ist (BT-Drucks. 17/6071, S. 84).

  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 56/14

    Stufenklage zur Durchsetzung eines Anspruchs eines Stromnetzbetreibers gegen

  • VGH Hessen, 27.04.2017 - 6 A 1584/15
  • VGH Hessen, 13.12.2017 - 6 A 555/16

    Begrenzung der EEG-Umlage

  • BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 110/14

    Stromerzeugung in einer Biomasseanlage zur Stromeinspeisung und zum

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 357/12

    Begriff der Mindestnennleistungsgrenze i.S. von § 13 Abs. 1a EnWG

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 331/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

  • BVerwG, 23.01.2019 - 8 C 1.18

    Ersatzbrennstoff; Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008; Sekundärbrennstoff;

  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 255/14

    Einspeisevergütung für Strom aus einer Biomasseanlage: Voraussetzungen eines

  • VGH Hessen, 09.08.2017 - 6 A 1908/15

    Begrenzung der EEG-Umlage

  • VG Frankfurt/Main, 08.06.2016 - 5 K 4598/14

    Eine Banane bleibt eine Banane.Beim Reifen einer grünen Banane durch die

  • VG Frankfurt/Main, 08.07.2015 - 5 K 2248/14
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 363/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

  • BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1299/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur

  • OLG Frankfurt, 13.03.2019 - 12 U 38/18

    Streit um Berechnung EEG-Umlage

  • LG Offenburg, 17.03.2017 - 6 O 139/16

    Erneuerbare Energien: Anspruch eines Stromnetzbetreibers auf Rückzahlung

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 316/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2015 - 3 Kart 1/13

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

  • VGH Hessen, 06.07.2017 - 6 A 1706/15

    Übergangsbestimmung im EEG 2012

  • BGH, 18.02.2020 - XIII ZR 13/19

    EEG-Umlage-Verzinsung II - Fälligkeitszinsen bei unterlassener Mitteilung der

  • LG Bayreuth, 19.03.2018 - 13 HKO 29/16

    Anspruch auf Ersatz für Einspeisemanagementmaßnahmen ("EinsMan")

  • VGH Hessen, 23.03.2017 - 6 A 414/15

    Ein umgewandeltes Unternehmen kann unter der Geltung des EEG 2012 nicht auf die

  • VGH Hessen, 13.09.2016 - 6 A 53/15

    Materielle Ausschlussfrist für einen Antrag nach §§ 40 ff. EEG 2009

  • OLG Brandenburg, 12.09.2017 - 6 U 2/16

    Anspruch auf Einspeisevergütung für Strom aus einer Photovoltaikanlage:

  • BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1387/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur

  • VGH Hessen, 26.09.2018 - 6 A 1511/16

    Begrenzung der EEG-Umlage

  • BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1140/15

    Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur

  • OLG München, 04.02.2015 - 20 U 1735/14

    Solarstrom, Vergütung, Stromeinspeisung, Carportanlage, Fotovoltaikanlage,

  • BVerwG, 26.07.2018 - 8 B 41.17

    Begrenzung der EEG -Umlage nach der Besonderen Ausgleichsregelung des Gesetzes

  • LG Tübingen, 14.09.2018 - 4 O 374/17

    Voraussetzungen einer Eigenversorgung nach § 37 Abs. 3 Satz 2 EEG 2012

  • VG Frankfurt/Main, 19.09.2018 - 5 K 2390/17

    Bei der Ermittlung der Bruttowertschöpfung in der Besonderen Ausgleichsregelung

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2015 - 3 Kart 347/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur zur "Standardisierung

  • LG Dresden, 02.03.2012 - 10 O 991/11
  • VG Frankfurt/Main, 20.05.2014 - 5 K 3444/13
  • VG München, 19.12.2011 - M 8 SN 11.5044

    Nachbarklage; allgemeines Wohngebiet; Rücksichtnahmegebot

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht