Gesetzgebung
   BGBl. I 2015 S. 2158   

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https://dejure.org/2015,51267
BGBl. I 2015 S. 2158 (https://dejure.org/2015,51267)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 09.12.2015, Seite 2158
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
  • vom 02.12.2015

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf, Stellungnahmen)
  • bundestag.de

    Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Meldungen (2)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (6)

  • 06.03.2015   BR   Schutz vor unlauterem Wettbewerb - Mehr Schutz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
  • 06.03.2015   BR   Schutz vor unlauterem Wettbewerb - Mehr Schutz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
  • 07.04.2015   BT   Anpassung des Lauterkeitsrechts
  • 15.04.2015   BT   Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 28.10.2015   BT   Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 05.11.2015   BT   Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geändert (in: Bundestagsbeschlüsse am 5. und 6. November)
 
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Wird zitiert von ... (95)

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen

    Für den Anspruch der Klägerin ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb mit Wirkung vom 10. Dezember 2015 novellierten Fassung (BGBl. I 2015 S. 2158) maßgeblich.
  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells -

    Nach der Aufnahme des Vertriebs der Buddy-Bots im Jahr 2009 ist das Lauterkeitsrecht mit Wirkung ab dem 10. Dezember 2015 durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. 2015, S. 2158) novelliert worden.
  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 65/14

    Facebook-Funktion "Freunde finden"

    Die in der Zeit zwischen dem beanstandeten Verhalten und der Entscheidung durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1. Oktober 2013 (BGBl I, S. 3714, 3716) sowie das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 2. Dezember 2015 (BGBl I, S. 2158) erfolgten Änderungen haben § 7 Abs. 1 und 2 Nr. 3 sowie § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG nicht betroffen.

    Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 2. Dezember 2015 (BGBl I, S. 2158) ist § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG dahingehend geändert worden, dass die in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken enthaltene Relevanzklausel in den Wortlaut der Vorschrift aufgenommen worden ist (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zum Zweiten UWG-Änderungsgesetz, BT-Drucks. 18/4535, S. 15).

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