Gesetzgebung
   BGBl. I 2016 S. 1939   

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BGBl. I 2016 S. 1939 (https://dejure.org/2016,22985)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 05.08.2016, Seite 1939
  • Integrationsgesetz
  • vom 31.07.2016

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Meldungen

  • zeit.de

    Integrationsgesetz: Besser arbeiten, schneller scheitern [24.05.2016]

Literatur

  • juwiss.de

    Mehr Rechtssicherheit während der Ausbildung - die Ausbildungsduldung als gelungene gesetzliche Neuregelung?

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (11)

  • 17.06.2016   BR   Integrationsgesetz - Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf bei den Plänen der Bundesregierung
  • 21.06.2016   BT   Regierung legt Integrationsgesetz vor
  • 29.06.2016   BT   Integrationsgesetz (in: Diese Woche im Plenum des Bundestages)
  • 01.07.2016   BT   Abstimmung über das Integrationsgesetz
  • 04.07.2016   BT   Vorrangprüfung bleibt - mit Ausnahmen
  • 07.07.2016   BT   Bundestag beschließt ein Integrationsgesetz
  • 07.07.2016   BT   Integrationsgesetz verabschiedet (in: Bundestagsbeschlüsse am 7. Juli)
  • 08.07.2016   BR   Integrationsgesetz - Bundesrat billigt Integrationsgesetz
  • 08.07.2016   BR   Integrationsgesetz - Bundesrat billigt Integrationsgesetz
  • 08.08.2016 BReg Gesetz in Kraft getreten - Integrationsgesetz setzt auf Fördern und Fordern
  • 23.12.2016   BT   Wichtige Beschlüsse des Bundestages im Jahr 2016

Kontext

 
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Wird zitiert von ... (504)

  • BSG, 12.05.2017 - B 7 AY 1/16 R

    Kürzung von Asylbewerberleistungen auf das "unabweisbar Gebotene" bei Verstoß

    Der Gesetzgeber wollte ausdrücklich eine Einschränkung des nach § 3 AsylbLG grundsätzlich zustehenden Leistungsanspruchs normieren (vgl BT-Drucks 13/10155 S 5) und ist davon im Übrigen ausweislich der in den Neufassungen des AsylbLG nach der Entscheidung des BVerfG erweiterten Tatbestandsvarianten des § 1a AsylbLG (vgl § 1a AsylbLG in der Fassung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20.10.2015 <BGBl I 1722> sowie in der Fassung des Integrationsgesetzes vom 31.7.2016 <BGBl I 1939>) auch zwischenzeitlich nicht abgerückt.
  • BVerwG, 27.06.2017 - 1 C 26.16

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von anerkannten Flüchtlingen klären

    Dazu gehört auch die durch das Integrationsgesetz vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1939) mit Wirkung vom 6. August 2016 geschaffene Neufassung des § 29 AsylG.

    Diese auf § 26a AsylG gestützte Entscheidung ist an der während des Revisionsverfahrens in Kraft getretenen Regelung in § 29 Abs. 1 Nr. 3 AsylG in der Fassung des Integrationsgesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1939) zu messen.

  • BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 17.16

    EuGH soll Fragen zur Sekundärmigration von Asylsuchenden klären

    Dazu gehört auch die durch das Integrationsgesetz vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1939) mit Wirkung vom 6. August 2016 geschaffene Neufassung des § 29 AsylG, soweit der Anwendung dieser Vorschrift auf den vorliegenden Rechtsstreit nicht die Übergangsvorschrift in Art. 52 Abs. 1 Richtlinie 2013/32/EU entgegensteht (dazu Vorlagefrage 1.).

    Diese auf § 26a AsylG gestützte Entscheidung ist an der während des Revisionsverfahrens in Kraft getretenen Regelung in § 29 Abs. 1 Nr. 3 AsylG in der Fassung des Integrationsgesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1939) zu messen.

    Denn aus den Materialien zu § 29 Abs. 1 Nr. 3 AsylG geht hervor, dass mit Drittstaaten im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 3 AsylG nur solche Staaten gemeint sind, die durch Aufnahme in Anlage I des Asylgesetzes als sicherer Drittstaat eingestuft worden sind (vgl. Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates, BT-Drs. 18/8883 S. 7).

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