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   BGBl. I 2019 S. 466   

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BGBl. I 2019 S. 466 (https://dejure.org/2019,10300)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 13, ausgegeben am 25.04.2019, Seite 466
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung
  • vom 18.04.2019

Gesetzestext

Gesetzesbegründung (2)

  • Bundesgerichtshof (Weitergehende Gesetzgebungsmaterialien, u.a. Referentenentwurf)
  • bundestag.de

    Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung

Meldungen (10)

  • pwc.de

    Das Geschäftsgeheimnisgesetz

  • anwalt.de

    Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz: GeschGehG

  • zl-legal.de

    Geschäftsgeheimnisschutzgesetz in Kraft - Die wichtigsten Neuerungen und was jetzt zu tun ist

  • pwclegal.de

    Das Geschäftsgeheimnisgesetz

  • ecovis.com

    Geschäftsgeheimnisse: Neue Gesetzeslage

  • beck-blog

    Geschäftsgeheimnis gegen Whistleblower-Schutz: GeschGehG

  • fgvw.de

    Neues Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)

Literatur (10)

  • hensche.de

    Geschäftsgeheimnisgesetz und Arbeitsrecht

  • noerr.com

    Wichtige Neuerungen zum Schutz von Unternehmens-Knowhow - Bundestag verabschiedet Geschäftsgeheimnisgesetz

  • fgvw.de

    Wettbewerbsrecht: Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen wurde verabschiedet - Handlungsbedarf für Unternehmen

  • intellectualproperty-magazin.de

    Erhebliche Erleichterung der Rechtsdurchsetzung und Aufwertung des Geheimnisschutzes

  • deloitte-tax-news.de

    Das neue Geschäftsgeheimnisschutzgesetz und seine Auswirkungen für die Praxis

  • kripoz.de

    Der neue Straftatbestand des § 23 GeschGehG und das Whistleblowing (Prof. Dr. Tobias Reinbacher)

  • hwhlaw.de

    Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen

  • zis-online.com PDF

    Das Geschäftsgeheimnisgesetz: Zur Frage der Strafbarkeit von Hinweisgebern unter Berücksichtigung der Whistleblowing-Richtlinie (Robert Brockhaus; ZIS 2020, 102-119)

  • meyer-koering.de

    Vom Arbeitnehmer zum Whistleblower

  • noerr.com

    Effektiverer Schutz von Geschäftsgeheimnissen - Regierungsentwurf zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (3)

  • 10.12.2018   BT   Anhörung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
  • 04.02.2019   BT   Kritik an der Richtlinien­umsetzung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
  • 12.04.2019   BR   Whistleblower - Neue Regeln für den Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Amtliche Gesetzesanmerkung

    Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (ABl. L 157 vom 15.6.2016, S. 1).

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de

    Kurznachricht zu "Arbeitsrechtliche Auswirkungen des Geschäftsgeheimnisgesetzes" von RA Prof. Dr. Robert von Steinau-Steinrück und RA Marcus Bertz, NJW Spezial 2019, 498 - 499

 
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Wird zitiert von ... (27)

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Dabei mag es sein, dass es sich bei der in Rede stehenden Präsentationsunterlage " Projekt 1 " der Beklagten zu 1) aus April 2017 über die geplante vollständige Kündigung der Geschäftsbeziehungen zur Q.-Gruppe und den Aufbau von Alternativlieferanten (Anlage W 12) um ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis im Sinne des - durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vom 18. April 2019 (BGBl. I S. 466 ff.) aufgehobenen und durch § 23 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ersetzten - § 17 Abs. 1 UWG handelt.
  • OLG Stuttgart, 19.11.2020 - 2 U 575/19

    Schaumstoffsysteme - Einstufung von geschäftlichen Informationen als

    Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen kann weder den Marktverhaltensregelungen des UWG noch den vollständigen Immaterialgüterrechten wie zum Beispiel dem Patent- und Markenrecht zugeordnet werden (Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 19/4724, S. 20; vgl. auch Alexander in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, Kommentar zum UWG, 38. Aufl. 2020, § 1 GeschGehG Rn. 14; zur Frage der Anwendbarkeit der Störerhaftung ders., a.a.O., § 6 GeschGehG Rn. 21).

    Eine Information besitzt wirtschaftlichen Wert, wenn ihre Erlangung, Nutzung oder Offenlegung ohne Zustimmung des Inhabers dessen wissenschaftliches oder technisches Potenzial, geschäftliche oder finanzielle Interessen, strategische Position oder Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinflussen (Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 19/4724, S. 24).

  • OLG Celle, 08.12.2020 - 13 U 65/19

    Ansprüche aufgrund Beendigung eines Rahmenliefervertrages über Hintersitzlehnen

    Dabei mag es sein, dass es sich bei der in Rede stehenden Präsentationsunterlage Projekt 1 der Klägerin zu 1 aus April 2017 über die geplante vollständige Kündigung der Geschäftsbeziehungen zur ...-Gruppe und den Aufbau von Alternativlieferanten um ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis im Sinne des - durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vom 18. April 2019 (BGBl. I 2019, S. 466 ff.) aufgehobenen und durch § 23 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ersetzten - § 17 Abs. 1 UWG handelt.
  • BVerwG, 05.03.2020 - 20 F 3.19

    Bauartzulassungsverfahren; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; Dateiendungen;

    § 2 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vom 18. April 2019 (BGBl. I S. 466 - GeschGehG) spricht von einer Information, die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist.

    Denn der Begriff des Geschäftsgeheimnisses in § 2 Nr. 1 GeschGehG umfasst nicht nur kaufmännische, sondern auch betriebstechnische Informationen (BT-Drs. 19/4724 S. 24).

  • BVerwG, 30.01.2020 - 10 C 18.19

    Akteneinsicht; BaFin; Berufsgeheimnis; Finanzaufsicht; Geschäftsgeheimnis;

    Daran hat sich aufgrund der unionsrechtlichen Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in der Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (ABl. L 157 S. 1), die zwischenzeitlich mit Gesetz vom 18. April 2019 (BGBl. I, S. 466) ins nationale Recht umgesetzt worden ist, nichts geändert.
  • OLG Oldenburg, 21.05.2019 - 1 Ss 72/19

    Erste Entscheidung zu § 5 Nr. 2 GeschGehG: Freispruch für Whistleblower

    Der zum Zeitpunkt der amtsgerichtlichen Verurteilung noch in Geltung befindliche § 17 UWG, zu dessen Bruch der Angeklagte nach Auffassung des Amtsgerichts aufgerufen haben soll, ist auf Grund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung vom 18. April 2019 (BGBl. I 2019, 466) mit Wirkung vom 26. April 2019 außer Kraft getreten.
  • BVerwG, 01.02.2024 - 20 F 20.22
    Der von der Rechtsprechung entwickelte Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist durch das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vom 18. April 2019 (BGBl. I S. 466 - GeschGehG) vor allem mit Blick auf das private Wirtschaftsrecht näher ausgestaltet worden.
  • BVerwG, 17.06.2020 - 10 C 22.19

    Arzneimittel; Ausschlussgründe; Geschäftsgeheimnis; Informationszugangsanspruch;

    bb) Ob und in welchem Sinne diese Grundsätze mit Blick auf § 2 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) vom 18. April 2019 (BGBl. I S. 466) fortzuentwickeln sind, bedarf keiner abschließenden Entscheidung.
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2019 - 2 U 34/19

    Maßgebliches Recht für Wettbewerbsverstöße in internationalen

    Sollte vorliegend hingegen deutsches Recht Anwendung finden, ist Rechtsgrundlage für die von der Verfügungsklägerin geltend gemachten Verfügungsansprüche das am 26.04.2019 in Kraft getretene (BGBl. 2019 I 466) Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).
  • BGH, 14.10.2020 - IV ZB 8/20

    Eröffnung eines Rechtsmittels gegen einen die Anordnung der Geheimhaltung

    cc) Anderes folgt entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde nicht aus den Regelungen in § 16 Abs. 1, § 20 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 5 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) vom 18. April 2019 (BGBl. I S. 466).
  • VGH Hessen, 07.12.2023 - 9 A 574/18

    Auskunft über Beratungen zu Umweltinformationen in einem Konsortialausschuss

  • BFH, 13.10.2021 - I R 18/18

    Beschränkte Steuerpflicht und Verpflichtung zum Steuerabzug bei zeitlich

  • BGH, 08.10.2019 - EnVR 12/18

    Veröffentlichung von Daten II - Befugnis der Regulierungsbehörde zur Offenlegung

  • OVG Niedersachsen, 18.11.2020 - 2 LC 437/18

    Amtliche Begründung IFG; Ausnahmetatbestand; Ausschlusstatbestand; Betriebs- und

  • FG Köln, 28.12.2020 - 2 V 1217/20

    Berechtigung der Oberfinanzdirektion Auskunftsersuchen an Steuerverwaltung in

  • BVerwG, 12.02.2021 - 20 F 1.20

    Teilweise Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung hinsichtlich eines Vertragswerks

  • VG Köln, 05.02.2024 - 18 L 2535/23
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2021 - 12 B 20.20

    Zu den Voraussetzungen des Informationsausschlussgrundes des § 3 Nr. 7 IFG

  • VG Berlin, 05.12.2019 - 2 K 84.18
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 105/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Unterlassungsverfügung bzgl.

  • LAG Baden-Württemberg, 22.09.2023 - 7 Ta 1/22

    Meistbegünstigungsgrundsatz - Einstufung der Geheimhaltungsbedürftigkeit und

  • VG Frankfurt/Oder, 24.05.2019 - 5 K 2522/17

    Umlage von Verbandsbeiträgen

  • VGH Bayern, 13.06.2019 - 24 A 18.2049

    Überlange Dauer eines Berufungszulassungsverfahrens - teilweise erfolgreiche

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-29/20

    Biofa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Art. 3

  • VG Köln, 28.06.2023 - 1 L 1095/23

    Streitbeilegungsverfahren, Veröffentlichung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse,

  • BVerwG, 05.03.2020 - 20 F 3
  • VG Potsdam, 10.12.2021 - 9 K 153/20
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