Gesetzgebung
   BGBl. I 2020 S. 2397   

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BGBl. I 2020 S. 2397 (https://dejure.org/2020,36231)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 18.11.2020, Seite 2397
  • Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
  • vom 18.11.2020

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Meldungen (2)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 19.11.2020   BR   Bevölkerungsschutz - Bundesrat stimmt Drittem Bevölkerungsschutzgesetz zu
 
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Wird zitiert von ... (293)

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    c) Das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 (BGBl I S. 2397) benannte in § 28a IfSG zur Konkretisierung der Generalklausel des § 28 Abs. 1 IfSG in einem nicht abschließenden Katalog mögliche Schutzmaßnahmen.
  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und

    Seit November 2020 wurden die Beschränkungen des Präsenzunterrichts neben § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG auf die mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 (BGBl I S. 2397) eingeführte Regelung des § 28a Abs. 1 Nr. 16 IfSG in Verbindung mit § 33 Nr. 3 IfSG gestützt.
  • BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22

    Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und

    Diese Regelung wurde durch das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) um eine entsprechende Übermittlungspflicht an das Paul-Ehrlich-Institut für Zwecke der Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen (Pharmakovigilanz) ergänzt (vgl. BT-Drs. 19/23944 S. 28).
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