Gesetzgebung
   BGBl. I 2021 S. 5252   

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https://dejure.org/2021,52104
BGBl. I 2021 S. 5252 (https://dejure.org/2021,52104)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 86, ausgegeben am 29.12.2021, Seite 5252
  • Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO und zur Änderung der zivilrechtlichen Verjährung (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit)
  • vom 21.12.2021

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Meldungen (4)

  • tagesschau.de

    Gesetzesänderung bei Mord: Freigesprochenen droht zweiter Prozess [25.06.2021]

  • lto.de

    Wiederaufnahme von Mordverfahren: Wird die umstrittene StPO-Reform korrigiert? [11.01.2022]

  • kripoz.de

    Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit)

  • bundestag.de PDF

    Der Grundsatz "ne bis in idem" im Kontext des strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahrens (Wissenschaftliche Dienste des Bundestags)

Literatur (30)

  • HRR Strafrecht

    § 362 Nr. 5 StPO - Stellt der Gesetzgeber so wirklich materielle Gerechtigkeit her?

  • HRR Strafrecht

    Mit dem Zweiten sieht man schlechter - Plädoyer für die Verfassungswidrigkeit von § 362 Nr. 5 StPO

  • zjs-online.com PDF

    Die strafprozessuale Wiederaufnahme in malam partem und das Verfassungsrecht

  • verfassungsblog.de

    "Ne bis in idem" - auch für Mörder? - Warum der Zweck auch hier die Mittel nicht heiligt

  • verfassungsblog.de

    Die (materielle) Gerechtigkeit vor dem OLG Celle

  • lto.de

    Wiederaufnahme bei Mordverdacht: "Einiges spricht dafür, dass das verfassungskonform ist"

  • lto.de

    Ist die Wiederaufnahme trotz Freispruch verfassungsgemäß?

  • archive.org

    Hard cases make bad law (Justizsenatorin Anna Gallina)

  • spiegel.de

    Wiederaufnahme nach Mord-Freispruch: Gerechtigkeit, neuer Versuch (Thomas Fischer; SPIEGEL Online, 24.06.2021)

  • beck.de

    Materielle Gerechtigkeit?

  • kripoz.de

    Strafprozessuale Wiederaufnahme und Verfassungsrecht

  • deutschlandfunk.de

    Änderung der Strafprozessordnung: Damoklesschwert für den Rest des Lebens [25.06.2021]

  • rechtverblueffend.com

    "Für mich ist das ein Zivilisationsbruch"

  • zis-online.com PDF

    Erweiterung von § 362 StPO im Lichte des Verfassungsrechts (Alexander Brade; ZIS 2021, 362)

  • juwiss.de

    Recht vs. Technik: Zum Scheitern verurteilte Gesetzesinitiative zu § 362 StPO

  • juwiss.de

    Wahrnehmungsverschiebungen bei der Wiederaufnahme

  • juwiss.de

    Zweimal in derselben Sache - Rechtsschutz gegen den neuen § 362 Nr. 5 StPO

  • zfistw.de PDF

    Aktuelle Entwicklungen im Wiederaufnahmerecht des deutschen Strafprozessrechts: § 362 Nr. 5 StPO und der Paradigmenwechsel bei der Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten

  • richtersicht.de

    Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit

  • kripoz.de PDF

    Ein Alternativ- und Ergänzungsvorschlag zur Reform der Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten von Freigesprochenen

  • lto.de

    Ist die Wiederaufnahme trotz Freispruch verfassungsgemäß?

  • kripoz.de

    Warum § 362 Nr. 5 StPO aufgehoben werden sollte

  • verfassungsblog.de

    Du bist gebunden

  • zeit.de

    Ein Freispruch muss ein Freispruch bleiben

  • arthur-kreuzer.de PDF

    Darf freigesprochener Mörder trotz neuer Erkenntnisse frei herumlaufen?

  • zis-online.com PDF

    Wider die Erweiterung der Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten - Eine zu Recht unterbliebene Reform (ZIS 2010, 126)

  • rechtverblueffend.com

    Elisa Hoven: "Recht ist nichts anderes als die Regeln, die wir als Gemeinschaft für richtig halten"

Sonstiges

  • faz.net

    35 Jahre alter Mord: Neue Indizien, doch keine Anklage [22.05.2015]

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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    § 362 Nummer 5 der Strafprozessordnung in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO und zur Änderung der zivilrechtlichen Verjährung (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit) vom 21. Dezember 2021 (Bundesgesetzblatt I Seite 5252) ist mit Artikel 103 Absatz 3 des Grundgesetzes, auch in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes), unvereinbar und nichtig.

    Mit dem Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO und zur Änderung der zivilrechtlichen Verjährung (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit) vom 21. Dezember 2021 (BGBl I S. 5252) wurde die Norm um eine weitere Fallgruppe (Nr. 5) ergänzt.

    Bereits der Untertitel des Einführungsgesetzes - "Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit" - verweist auf diesen Zweck der Einführung des neuen Wiederaufnahmegrundes (BGBl I 2021 S. 5252).

  • OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22

    Fall Möhlmann: Neuer Wiederaufnahmegrund in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungsmäßig

    a) Insbesondere ist die mit dem "Gesetz zur Herstellung der materiellen Gerechtigkeit" vom 21.12.2021 (BGBl. I 2021 S. 5252) eingeführte und am 30.12.2021 in Kraft getretene Neuregelung in § 362 Nr. 5 StPO mit dem im Grundgesetz in Art. 103 Abs. 3 geregelten Verbot der Doppelbestrafung vereinbar.
  • BVerfG, 14.07.2022 - 2 BvR 900/22

    Eilantrag wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens teilweise erfolgreich -

    Am 30. Dezember 2021 trat das Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO und zur Änderung der zivilrechtlichen Verjährung (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit vom 21. Dezember 2021, BGBl I S. 5252) in Kraft.
  • VerfG Hamburg, 04.02.2022 - HVerfG 6/20

    Volksbegehren "Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen 013

    Die mit diesem Ereignis ausgelöste 4-Monats-Frist, die wegen § 31a Abs. 1 Satz 2 VAbstG wie eine 120-Tages-Frist zu behandeln ist (vgl. Bü-Drs. 20/4525, S. 29) und die gemäß § 31a Abs. 1 Satz 1 VAbstG, § 187 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, zuletzt geändert am 21. Dezember 2021, BGBl. I S. 5252; BGB) am 2. Februar 2020 zu laufen begonnen hatte, lief gemäß § 31a Abs. 1 Satz 1 VAbstG, § 188 Abs. 1 BGB am 31. Mai 2020 ab.
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