Gesetzgebung
BGBl. I 2021 S. 5252 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 86, ausgegeben am 29.12.2021, Seite 5252
- Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO und zur Änderung der zivilrechtlichen Verjährung (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit)
- vom 21.12.2021
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Meldungen (4)
- tagesschau.de
Gesetzesänderung bei Mord: Freigesprochenen droht zweiter Prozess [25.06.2021]
- lto.de
Wiederaufnahme von Mordverfahren: Wird die umstrittene StPO-Reform korrigiert? [11.01.2022]
- kripoz.de
Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit)
- bundestag.de
Der Grundsatz "ne bis in idem" im Kontext des strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahrens (Wissenschaftliche Dienste des Bundestags)
Literatur (30)
- De-legibus-Blog
Bis(s) in idem - Das Gerechtigkeitsgesetz ist verfassungswidrig
- HRR Strafrecht
Der neue § 362 Nr. 5 StPO im System der Wiederaufnahmegründe
- HRR Strafrecht
Ungünstige Wiederaufnahme: Eine kritische Betrachtung
- HRR Strafrecht
§ 362 Nr. 5 StPO - Stellt der Gesetzgeber so wirklich materielle Gerechtigkeit her?
- HRR Strafrecht
Mit dem Zweiten sieht man schlechter - Plädoyer für die Verfassungswidrigkeit von § 362 Nr. 5 StPO
- zjs-online.com
Die strafprozessuale Wiederaufnahme in malam partem und das Verfassungsrecht
- verfassungsblog.de
"Ne bis in idem" - auch für Mörder? - Warum der Zweck auch hier die Mittel nicht heiligt
- verfassungsblog.de
Die (materielle) Gerechtigkeit vor dem OLG Celle
- lto.de
Wiederaufnahme bei Mordverdacht: "Einiges spricht dafür, dass das verfassungskonform ist"
- lto.de
Ist die Wiederaufnahme trotz Freispruch verfassungsgemäß?
- archive.org
Hard cases make bad law (Justizsenatorin Anna Gallina)
- spiegel.de
Wiederaufnahme nach Mord-Freispruch: Gerechtigkeit, neuer Versuch (Thomas Fischer; SPIEGEL Online, 24.06.2021)
- beck.de
Materielle Gerechtigkeit?
- kripoz.de
Strafprozessuale Wiederaufnahme und Verfassungsrecht
- deutschlandfunk.de
Änderung der Strafprozessordnung: Damoklesschwert für den Rest des Lebens [25.06.2021]
- rechtverblueffend.com
"Für mich ist das ein Zivilisationsbruch"
- zis-online.com
Erweiterung von § 362 StPO im Lichte des Verfassungsrechts (Alexander Brade; ZIS 2021, 362)
- juwiss.de
Recht vs. Technik: Zum Scheitern verurteilte Gesetzesinitiative zu § 362 StPO
- juwiss.de
Wahrnehmungsverschiebungen bei der Wiederaufnahme
- juwiss.de
Zweimal in derselben Sache - Rechtsschutz gegen den neuen § 362 Nr. 5 StPO
- zfistw.de
Aktuelle Entwicklungen im Wiederaufnahmerecht des deutschen Strafprozessrechts: § 362 Nr. 5 StPO und der Paradigmenwechsel bei der Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten
- richtersicht.de
Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit
- kripoz.de
Ein Alternativ- und Ergänzungsvorschlag zur Reform der Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten von Freigesprochenen
- lto.de
Ist die Wiederaufnahme trotz Freispruch verfassungsgemäß?
- kripoz.de
Warum § 362 Nr. 5 StPO aufgehoben werden sollte
- verfassungsblog.de
Du bist gebunden
- zeit.de
Ein Freispruch muss ein Freispruch bleiben
- arthur-kreuzer.de
Darf freigesprochener Mörder trotz neuer Erkenntnisse frei herumlaufen?
- zis-online.com
Wider die Erweiterung der Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten - Eine zu Recht unterbliebene Reform (ZIS 2010, 126)
- rechtverblueffend.com
Elisa Hoven: "Recht ist nichts anderes als die Regeln, die wir als Gemeinschaft für richtig halten"
Sonstiges
- faz.net
35 Jahre alter Mord: Neue Indizien, doch keine Anklage [22.05.2015]
Kontext
- BGBl. I 2021 S. 5252
- BGBl. I 2023 Nr. 357 (Bundesverfassungsgericht)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22
Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …
§ 362 Nummer 5 der Strafprozessordnung in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO und zur Änderung der zivilrechtlichen Verjährung (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit) vom 21. Dezember 2021 (Bundesgesetzblatt I Seite 5252) ist mit Artikel 103 Absatz 3 des Grundgesetzes, auch in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes), unvereinbar und nichtig.Mit dem Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO und zur Änderung der zivilrechtlichen Verjährung (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit) vom 21. Dezember 2021 (BGBl I S. 5252) wurde die Norm um eine weitere Fallgruppe (Nr. 5) ergänzt.
Bereits der Untertitel des Einführungsgesetzes - "Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit" - verweist auf diesen Zweck der Einführung des neuen Wiederaufnahmegrundes (BGBl I 2021 S. 5252).
- OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22
Fall Möhlmann: Neuer Wiederaufnahmegrund in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungsmäßig
a) Insbesondere ist die mit dem "Gesetz zur Herstellung der materiellen Gerechtigkeit" vom 21.12.2021 (BGBl. I 2021 S. 5252) eingeführte und am 30.12.2021 in Kraft getretene Neuregelung in § 362 Nr. 5 StPO mit dem im Grundgesetz in Art. 103 Abs. 3 geregelten Verbot der Doppelbestrafung vereinbar. - BVerfG, 14.07.2022 - 2 BvR 900/22
Eilantrag wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens teilweise erfolgreich - …
Am 30. Dezember 2021 trat das Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - Erweiterung der Wiederaufnahmemöglichkeiten zuungunsten des Verurteilten gemäß § 362 StPO und zur Änderung der zivilrechtlichen Verjährung (Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit vom 21. Dezember 2021, BGBl I S. 5252) in Kraft. - VerfG Hamburg, 04.02.2022 - HVerfG 6/20
Volksbegehren "Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen 013 …
Die mit diesem Ereignis ausgelöste 4-Monats-Frist, die wegen § 31a Abs. 1 Satz 2 VAbstG wie eine 120-Tages-Frist zu behandeln ist (…vgl. Bü-Drs. 20/4525, S. 29) und die gemäß § 31a Abs. 1 Satz 1 VAbstG, § 187 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, zuletzt geändert am 21. Dezember 2021, BGBl. I S. 5252; BGB) am 2. Februar 2020 zu laufen begonnen hatte, lief gemäß § 31a Abs. 1 Satz 1 VAbstG, § 188 Abs. 1 BGB am 31. Mai 2020 ab.