Gesetzgebung
BGBl. II 1991 S. 1328 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil II Nr. 33, ausgegeben am 21.12.1991, Seite 1328
- Gesetz zu dem Vertrag vom 14. November 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze
- vom 16.12.1991
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
Zwangsarbeit
Denn die "endgültige Regelung der Reparationsfrage", bis zu der die Prüfung der Ansprüche zurückgestellt sei, treffe der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 (BGBl. II S. 1317; im folgenden: Zwei-plus-Vier-Vertrag) im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze vom 14. November 1990 (BGBl. II 1991 S. 1328; im folgenden: Deutsch-Polnischer Grenzvertrag). - FG Hamburg, 12.05.2004 - VII 287/01
Vermögensteuerrecht: Gemeinnützigkeit eines Vertriebenenverbandes
In dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenzen vom 14. November 1990 (BGBl II 1991, 1328) wurde vereinbart, dass die Vertragsparteien die zwischen ihnen bestehende Grenze, deren Verlauf sich nach dem Abkommen vom 6. Juli 1950 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Polen über die Markierung der festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze und den zu seiner Durchführung und Ergänzung geschlossenen Vereinbarungen bestimmt, bestätigen (Art. 1), dass die Vertragsparteien die zwischen ihnen bestehende Grenze jetzt und in Zukunft für unverletzlich erklären und sich gegenseitig zur uneingeschränkten Achtung ihrer Souveränität und territorialen Integrität verpflichten (Art. 2) und sie gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche haben und solche auch in Zukunft nicht erheben werden (Art. 3).