Gesetzgebung
BGBl. II 2004 S. 1450 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 34, ausgegeben am 28.10.2004, Seite 1450
- Verordnung zu dem Abkommen vom 8. Dezember 2003 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Polen über Gräber von Opfern der Kriege und der Gewaltherrschaft
- vom 21.10.2004
Verordnungstext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ...
- LG Cottbus, 06.05.2008 - 7 T 223/07
Antrag auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung eines Privatgrundstücks zwecks …
Denn selbst wenn, was hinsichtlich der vom Beteiligten zu 1. zitierten Abkommen mit der Russischen Förderation vom 16.12.1992 (Art. 3 Abs. 3 des Abkommens, BGBl. II 1994 S. 598) und mit der Republik Polen vom 08.12.2003 (Art. 4 Abs. 3 des Abkommens, BGBl. II 2004, S. 1450) jedenfalls nicht der Fall ist, im Rahmen eines dieser Abkommen die Bundesrepublik Deutschland die Verpflichtung zur Suche nach Kriegsgräbern eingegangen sein sollte, bestehen derzeit keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer konkreten Gefahr für die Rechtsordnung.