Gesetzgebung
   BGBl. II 1998 S. 2322   

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BGBl. II 1998 S. 2322 (https://dejure.org/1998,29545)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil II Nr. 37, ausgegeben am 21.09.1998, Seite 2322
  • Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Juli 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (EG-Finanzschutzgesetz - EGFinSchG)
  • vom 10.09.1998

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 16.08.2005 - 2 Ws 345/05

    Anlasstat für die Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters

    Ebenso bedarf keiner Entscheidung, ob mit einer Anordnung nach § 81 g StPO hier nicht auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt würde, weil deliktstypisch am Tatort keine Körperspuren zu erwarten sind, die in künftigen Strafverfahren zum Zwecke der Identitätsfeststellung verwendet werden können (vgl. dazu die Anforderungen in der Gesetzesbegründung zu § 81 g StPO, BT-Drucksache 13/10971, S.5; BVerfG vom 16.03.2001 - BvR 138/01).
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