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   BGBl. II 1975 S. 1157   

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BGBl. II 1975 S. 1157 (https://dejure.org/1975,4784)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1975 Teil II Nr. 50, ausgegeben am 19.08.1975, Seite 1157
  • Gesetz zu dem Vertrag vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung
  • vom 15.08.1975

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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 3028/95

    Ne bis in idem bei Strafverfahren gegen denselben Beschuldigten in Deutschland

    Er verweist dazu auf Art. 21 des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 (BGBl 1964 II S. 1369, 1386; 1976 II S. 1799), wonach ein Vertragsstaat einen anderen durch eine "Anzeige zum Zwecke der Strafverfolgung" um Übernahme eines Strafverfahrens ersuchen kann, sowie auf Art. XV des Vertrages vom 31. Januar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung (BGBl 1975 II S. 1157; 1976 II S. 1818), welcher wie folgt lautet:.
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