Gesetzgebung
   BGBl. II 2001 S. 946   

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https://dejure.org/2001,44533
BGBl. II 2001 S. 946 (https://dejure.org/2001,44533)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil II Nr. 29, ausgegeben am 01.10.2001, Seite 946
  • Gesetz zu den Verträgen vom 27. April 1999 und 8. Juli 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit, Auslieferung, Rechtshilfe sowie zu dem Abkommen vom 8. Juli 1999 zwischen ...
  • vom 25.09.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 10.04.2001   BT   Mit der Schweiz polizeilich zusammenarbeiten

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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 7 W 115/16

    Schweizerische Verkehrsbußgeldentscheidung: Rechtsgrundlagen für die

    Das Zustimmungsgesetz des Bundestages vom 25. September 2001 (BGBl. 2001 II Seite 946) enthält in Artikel 6 Abs. 2 auch einen entsprechenden Vorbehalt.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 4 S 671/12

    Dienstlicher Wohnsitz eines Polizeibeamten beim deutsch-schweizerischen

    Bei einem im (grenznahen) Ausland belegenen, auf der Grundlage von Art. 23 Abs. 1 des deutsch-schweizerischen Polizeivertrags vom 27.04.1999 (BGBl. II 2001 S. 946) errichteten, aber nicht in die Dienststellenstruktur des Dienstherrn integrierten Verbindungsbüro kann sich ein dienstlicher Wohnsitz ohne eine darauf gerichtete behördliche Anweisung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 BBesG nicht befinden.

    Das deutsch-schweizerische Verbindungsbüro als gemeinsames Zentrum im Sinne von Art. 23 Abs. 1 des Vertrags zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit vom 27.04.1999 - deutsch-schweizerischer Polizeivertrag - (vgl. das Zustimmungsgesetz vom 25.09.2001, BGBl. II S. 946) gehört dazu indes nicht.

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