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   BGBl. II 2002 S. 2352   

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BGBl. II 2002 S. 2352 (https://dejure.org/2002,47093)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil II Nr. 34, ausgegeben am 03.09.2002, Seite 2352
  • Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
  • vom 28.06.2002
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 04.02.2009 - 4 N 08.778

    Keine Ermächtigungsgrundlage für Satzung gegen Kinderarbeit bei Grabmalen

    Sie dient mithin der Umsetzung eines weltweiten politischen Anliegens (Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation sind alle Staaten mit Ausnahme von Nordkorea und Bhutan; zu den vom Übereinkommen damals erfassten Staaten vgl. Bekanntmachung vom 28.6.2002 BGBl. II S. 2352), das keinen spezifisch örtlichen Bezug aufweist.

    Die Bundesrepublik Deutschland ist diesem Übereinkommen der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation beigetreten (Zustimmungsgesetz vom 11.12.2001 BGBl. II S. 1290); es hat seit dem 18. April 2003 in Deutschland Gültigkeit (Bekanntmachung vom 28.6.2002, BGBl. II S. 2352).

  • VGH Bayern, 27.07.2009 - 4 N 09.1300

    Normenkontrolle; gemeindliche Satzungsbefugnis; öffentliche Einrichtung

    Sie dient mithin der Umsetzung eines weltweiten politischen Anliegens (Mitglied der Internationalen Arbeitsorganisation sind alle Staaten mit Ausnahme von Nordkorea und Bhutan; zu den vom Übereinkommen damals erfassten Staaten vgl. Bekanntmachung vom 28.6.2002 BGBl. II S. 2352), das keinen spezifisch örtlichen Bezug aufweist.
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