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   BGBl. I 1965 S. 1341   

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BGBl. I 1965 S. 1341 (https://dejure.org/1965,4734)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1965 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 18.09.1965, Seite 1341
  • Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DVAuslG)
  • vom 10.09.1965

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Bei Inkrafttreten des Zusatzprotokolls am 1. Januar 1973 benötigten sie auf der Grundlage des § 5 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DV AuslG) vom 10. September 1965 (BGBl I S. 1341) in der Fassung vom 13. September 1972 (BGBl I S. 1743) - DV AuslG 1965 - nur dann eines vor der Einreise einzuholenden Sichtvermerks, wenn sie im Bundesgebiet eine Erwerbstätigkeit ausüben wollten.
  • BVerwG, 26.01.2017 - 1 C 1.16

    EuGH soll Unionsrechtskonformität des Visumerfordernisses beim Ehegattennachzug

    Zuvor mussten türkische Staatsangehörige die Aufenthaltserlaubnis nur dann in der Form des Sichtvermerks vor der Einreise einholen, wenn sie im Bundesgebiet eine Erwerbstätigkeit ausüben wollten (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 10. September 1965 <BGBl. I S. 1341>).
  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679

    Erfordernis eines nationalen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt

    Denn bei Inkrafttreten des Zusatzprotokolls am 1. Januar 1973 bestand nach § 5 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DV AuslG) vom 10. September 1965 (BGBl I S. 1341) in der Fassung vom 13. September 1972 (BGBl I S. 1743) bereits eine Visumpflicht für türkische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik eine Erwerbstätigkeit ausüben und damit von ihrer Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen wollten (vgl. BVerwG, U.v. 30.3.2010 - 1 C 8/09 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80

    Der Antragsteller hätte auch nach der Rechtslage zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von ARB 2/76 als auch von ARB 1/80 gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG 1965 (BGBl. I, S. 1341 ff.) für seinen Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit eines Visums bedurft.
  • BVerwG, 19.02.2015 - 1 C 9.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; Beratungstätigkeit; Besuchs- und

    Dieser Ermächtigung war der Verordnungsgeber mit der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes vom 10. September 1965 (BGBl. I S. 1341) - DVAuslG 1965 - vor dem Stichtag zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. September 1972 (BGBl. I S. 1743) - nachgekommen.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 11 S 1009/14

    Entfallen der Fortgeltungsfiktion - Standstill-Klausel - Sprachkenntnisse und

    Nach § 5 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DVAuslG) vom 10.09.1965 (BGBl. I S. 1341) i.d.F. vom 13.09.1972 (BGBl. I S. 1743) waren türkische Staatsangehörige, weil in der sog. Positivliste aufgeführt, grundsätzlich von der Visumspflicht freigestellt.
  • OVG Saarland, 02.05.2012 - 2 B 47/12

    Abschiebungsschutz für türkischen Staatsangehörigen - Nachholung eines

    Allerdings bedurften sie bereits zuvor auf der Grundlage des § 5 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DV AuslG) vom 10.9.1965 (BGBl. I S. 1341) i.d.F. vom 13.9.1972 (BGBl. I S. 1743) - nur dann - eines vor der Einreise einzuholenden Sichtvermerks, wenn sie im Bundesgebiet eine Erwerbstätigkeit ausüben wollten.

    Allerdings bedurften sie bereits zuvor auf der Grundlage des § 5 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DV AuslG) vom 10.9.1965 (BGBl. I S. 1341) i.d.F. vom 13.9.1972 (BGBl. I S. 1743) - nur dann - eines vor der Einreise einzuholenden Sichtvermerks, wenn sie im Bundesgebiet eine Erwerbstätigkeit ausüben wollten.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - 12 B 46.09

    Visumsfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger zu Besuchszwecken?

    Türkische Staatsangehörige waren nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DVAuslG) vom 10. September 1965 (BGBl I S. 1341) in der Fassung vom 13. September 1972 (BGBl I S. 1743) i.V.m. der dazu erlassenen Anlage (sog. Positivliste) nur dann verpflichtet, vor der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks einzuholen, wenn sie im Bundesgebiet eine Erwerbstätigkeit ausüben wollten.
  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 56.77

    Überprüfung einer Ermessensentscheidung

    Diese Sperrwirkung folge auch aus der Regelung des § 5 Abs. 2 AuslG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DVAuslG) vom 10. September 1965 (BGBl. I S. 1341) über den Sichtvermerkszwang für Einreisen zum Zwecke der Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
  • VG Bayreuth, 17.03.2015 - B 4 S 15.3

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Ausweisungsgrund, Sicherung des

    Denn bei Inkrafttreten des Zusatzprotokolls am 01.01.1973 bestand nach § 5 DV AuslG vom 10.09.1965 (BGBl I S. 1341) bereits eine Visumpflicht für türkische Staatsangehörige, die in der Bundesrepublik eine Erwerbstätigkeit ausüben und damit von ihrer Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen wollten (vgl. BVerwG, U.v. 30.03.2010 - 1 C 8/09 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 18.76

    Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik bei Vorliegen eines

  • BVerwG, 06.12.1977 - 1 B 104.77

    Pflicht zur Einholung einer Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks

  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 20.76

    Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik bei Vorliegen eines

  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 21.76

    Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik bei Vorliegen eines

  • BVerwG, 30.01.1979 - 1 C 17.76

    Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik bei Vorliegen eines

  • VG Berlin, 26.06.2009 - 30 V 23.08

    Visumserteilung zum Familiennachzug

  • VG Berlin, 04.03.2008 - 18 V 70.06

    Voraussetzungen für den Nachzug eines 16-jährigen Kindes zum Zwecke der

  • VG Darmstadt, 28.10.2005 - 8 G 1070/05

    Duldungsfiktion, Türken, Türkei, Assoziationsberechtigte, Stillhalteklausel,

  • VG Düsseldorf, 29.09.2003 - 7 L 3405/03

    Erfolgsaussichten eines Aufenthaltserlaubnisantrags eines ohne Visum eingereisten

  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 73.76

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach einem Asylantrag - Voraussetzungen

  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 85.76

    Streit um die Versagung einer nicht beantragten Aufenthaltserlaubnis nach

  • BVerwG, 16.08.1977 - 1 C 87.76

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Beantragung von Asyl schließt die

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