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   BGBl. I 1965 S. 306   

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BGBl. I 1965 S. 306 (https://dejure.org/1965,5645)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1965 Teil I Nr. 16, ausgegeben am 21.04.1965, Seite 306
  • Raumordnungsgesetz
  • vom 08.04.1965

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

    Das Berufungsgericht hat den umstrittenen Gipsabbau wegen seiner erheblichen Flächenausdehnung und der mit ihm verbundenen Auswirkungen auf die Umgebung als raumbedeutsame Maßnahme im Sinne von § 3 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes ( ROG ) vom 8. April 1965 (BGBl I S. 306) angesehen.

    Das Raumordnungsgesetz vom 8. April 1965 (BGBl I S. 306) ist durch Artikel 2 des Gesetzes über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl I S. 2191) nur redaktionell, nicht inhaltlich geändert worden und ließ nicht erkennen, dass bei der Abwägung der Grundsätze der Raumordnung (§ 2 Abs. 2 ROG a.F.) auch die betroffenen privaten Belange insbesondere der Eigentümer von Außenbereichsgrundstücken abschließend zu berücksichtigen waren.

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

    Soweit eine Verletzung des Raumordnungsgesetzes des Bundes vom 8. April 1965 (BGBl. I S. 306) - ROG - geltend gemacht wird, kann dahingestellt bleiben, ob die Vorschriften dieses Gesetzes Rechte Dritter begründen und sich die Kläger daher auf ihre Verletzung berufen können (vgl. § 3 Abs. 3 ROG).
  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen -

    Nach dieser Vorschrift bestimmt der Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit der zuständigen Landesbehörde die Planung und Linienführung der Bundeswasserstraßen (Abs. 1); bei der Planung und Linienführung sind die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu beachten, soweit keine rechtsverbindlichen Programme oder Pläne nach § 5 des Raumordnungsgesetzes vom 8. April 1965 (BGBl. I S. 306) - RaumOG - vorhanden sind oder diese keine Bestimmungen über die Planung und Linienführung enthalten (Abs. 2 Satz 1).
  • BVerwG, 09.09.1988 - 4 B 37.88

    Raumordnungsverfahren - Landesplanung - Öffentliche Belange -

    Es ist mit dem Bundesraumordnungsgesetz vom 8. April 1965 (BGBl. I S. 306) und mit § 4 Abs. 2 Satz 2 und § 11 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1451) vereinbar, wenn ein landesrechtlich geregeltes Raumordnungsverfahren das Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung gegenüber den beteiligten Trägern öffentlicher Belange durch Verwaltungsakt verbindlich festlegt.

    Daß der Bundesgesetzgeber nach Art. 75 Nr. 4 GG grundsätzlich zuständig war, das Raumordnungsgesetz (ROG) vom 8. April 1965 (BGBl. I S. 306) zu erlassen, ist nicht zweifelhaft.

  • BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 13.78

    Beteiligung kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften am luftverkehrsrechtlichen

    Das gilt neben den sich unmittelbar auf das Flugplatzvorhaben beziehenden Einwendungen auch für ihre Rügen, die Genehmigungsentscheidung sei ohne die in § 4 Abs. 5 des Raumordnungsgesetzes vom 8. April 1965 (BGBl. I S. 306) vorgeschriebene Abstimmung ergangen, mit ihr sei kein Ausbauplan festgelegt worden und ihr fehle es an einer Begründung.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.1988 - 6 S 2972/84

    Bewilligung zur Gewinnung von Uranerz

    Damit läßt es das Bundesberggesetz auch zu, daß Ziele der Raumordnung und Landesplanung einzelnen bergbaulichen Vorhaben wie dem der Klägerin als öffentliche Belange entgegengehalten werden können, obwohl sie gemäß §§ 3 Abs. 3, 4 Abs. 5, 5 Abs. 4 des Raumordnungsgesetzes vom 08.04.1965 (BGBl. I S. 306, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.1986, BGBl. I S. 2669) - ROG - und §§ 6 Abs. 3, 10 Abs. 1 Satz 2 des Landesplanungsgesetzes vom 10.10.1983 (GBl. S. 621) - LplG - nur Behörden und öffentliche Planungsträger bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen binden (Cholewa/Dyong/von der Heide, Raumordnung in Bund und Ländern, Vorb. VII RdNrn. 28 ff.; zu § 35 BBauG bzw. BauGB neuerdings ebenso BVerwG, Urt. v. 20.01.1984, BVerwGE 68, 311 und vom 22.05.1987 - 4 C 57, 84; vgl. auch Kühne, DVBl. 84, 709/713).
  • BGH, 12.01.1984 - III ZR 103/82

    Berücksichtigung entwicklungsbedingter Werterhöhungen bei der Bemessung der

    Das Vorhaben, strukturverbessernde Maßnahmen in diesem Gebiet durchzuführen, ergibt sich bereits aus dem auf der Grundlage des Landesplanungsgesetzes vom 5. Juli 1961 (GVOBl. Schl.- H. 119 ff.) und des Bundesraumordnungsgesetzes vom 8. April 1965 (BGBl. I 306 ff.) erlassenen Raumordnungsplan des Landes Schleswig-Holstein (Bekanntmachung des Ministerpräsidenten vom 16. Mai 1969 [Amtsbl. Schl.- H. 315 ff.]).
  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 69.72

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung eines Flughafens

    Insoweit ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz und bedarf deshalb keiner Klärung in einem Revisionsverfahren, daß § 6 Abs. 2 Satz 1 LuftVG für keinen der am luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren Beteiligten eine rechtliche Grundlage für die von den Klägerinnen hier erhobene Forderung bietet, daß im Rahmen des Genehmigungsverfahrens als gesonderte Verfahrensstufe ein förmliches Raumordnungsverfahren im Sinne des Raumordnungsgesetzes des Bundes vom 8. April 1965 (BGBl. I S. 306) - ROG - und der Landesplanungsgesetze der Länder durchgeführt werde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1999 - 20 A 1138/97
    Soweit § 4 Abs. 5 Satz 1 ROG (hier: Fassung vom 8. April 1965, BGBl. I S. 306, mit nachfolgenden Änderungen) die öffentlichen Planungsträger zur Abstimmung ihrer Maßnahmen verpflichtete, überließ es § 4 Abs. 5 Satz 3 ROG ausdrücklich den Ländern, die Mitwirkung der für die Raumordnung zuständigen Landesbehörden bei der Abstimmung zu regeln.
  • VerfGH Bayern, 03.05.1984 - 19-VII-83
    Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind von den betroffenen Planungsträgern bei ihren Planungen und allen sonstigen Maßnahmen, durch die Grund und Boden in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung eines Gebietes beeinflußt werden, zu beachten (§ 5 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 des Raumordnungsgesetzes - ROG - vom 8.4.1965, BGBl I S. 306).
  • BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 11.76

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung - Bekanntmachung in Amtsblättern -

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 49.74

    Antrag auf Ergänzung eines nach § 17 FStrG ergangenen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1992 - 10 C 12780/90

    Antragsbefugnis einer Gemeinde in Normenkontrollverfahren; Gebot interkommunaler

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 11.72

    Vorliegen von Ermessensfehlern - Anschluss eines Fernsprechteilnehmers an ein

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 7.72

    Überprüfbarkeit interner Planungsentscheidungen - Anspruch auf Anschluss an das

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 14.72

    Umschaltung eines Fernsprechanschlusses von einem Ortsnetz zu einem anderen

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 5.72

    Umschaltung eines Fernsprechanschlusses - Anspruch auf Anschluss an ein Lokalnetz

  • VGH Bayern, 14.12.1983 - 4 N 81 A.436
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 15.72

    Umschaltung eines Fernsprechanschlusses von einem Ortsnetz zu einem anderen

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 13.72

    Umschaltung eines Fernsprechanschlusses von einem Ortsnetz zu einem anderen

  • BVerwG, 28.04.1972 - VII B 30.71

    Raumordnungsrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs einer Gemeinde auf Bestimmung

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