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   BGBl. I 1976 S. 2641   

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BGBl. I 1976 S. 2641 (https://dejure.org/1976,5971)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 116, ausgegeben am 09.09.1976, Seite 2641
  • Einführungsgesetz zum Körperschaftsteuerreformgesetz (EGKStRG)
  • vom 06.09.1976

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BFH, 28.09.1995 - IV R 57/94

    Erfolgswirksame Auflösung der Minderwerte für Wirtschaftsgüter in negativen

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit der Begründung statt, die Abstockungen seien nur Merkposten zur Dokumentation der durch die Einbringung steuerneutral übertragenen stillen Reserven, die nach § 24 Abs. 2 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Änderung der Unternehmensform (UmwStG 1977) vom 6. September 1976 (BGBl I 1976, 2641) nicht zur Ermittlung der Buchwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter herangezogen werden dürften.
  • BVerfG, 06.11.2008 - 1 BvR 2360/07

    Zur Anwendung von § 18 Abs 4 UmwStG 1995 idF vom 20.12.1996 auf den Formwechsel

    Zudem spreche für eine derartige Lösung, dass eine auf den Umwandlungsstichtag zurückgehende Wertermittlung bereits bei § 26 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 UmwStG 1969 (BGBl I S. 1163) und bei § 25 Abs. 2 UmwStG 1977 (BGBl I 1976 S. 2641) vorgenommen worden sei.
  • BFH, 21.08.1996 - I R 186/94

    Gewerbesteuer-Kürzungen bei Schachtelbeteiligungen

    Sie wurde erst später (durch das Einführungsgesetz zum Körperschaftsteuerreformgesetz vom 6. September 1976, BGBl I 1976, 2641) in das Körperschaftsteuergesetz (§ 26 Abs. 2 KStG 1977) übernommen.

    Dementsprechend wurde die Verweisung in § 9 Nr. 7 Satz 3 GewStG lediglich aus redaktionellen Gründen (vgl. BTDrucks. 7/4803 S. 37) angepaßt.

  • BFH, 10.08.2016 - I R 60/14

    Gewerbesteuerliche Kürzung für den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen

    Mit der Neufassung der § 11 Abs. 4 und § 13 Abs. 3 GewStG 1974 durch das Einführungsgesetz zum Körperschaftsteuerreformgesetz vom 6. September 1976 (BGBl I 1976, 2641, BStBl I 1976, 476) wurde die Beschränkung auf die Seeschifffahrt sodann auch in diesen Normen tatbestandsmäßig verankert.
  • BFH, 22.01.1997 - I R 64/96

    Ein Verspätungszuschlag, den eine Kapitalgesellschaft wegen verspäteter Abgabe

    Hierfür spricht auch § 5 Abs. 2 des Gesetzes über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln und bei Überlassung von eigenen Aktien an Arbeitnehmer (KapErhStG) i. d. F. vom 10. Oktober 1967 (BGBl I 1967, 977, BStBl I 1967, 367) und des Art. 4 Nr. 4 des Einführungsgesetzes zum Körperschaftsteuerreformgesetz vom 6. September 1976 (BGBl I 1976, 2641, BStBl I 1976, 476).
  • BFH, 12.06.1997 - I R 70/96

    Stundungszinsen bei Einbringungen nach dem UmwStG 1977

    Die Nichterhebung von Stundungszinsen wurde im Hinblick auf diese Zielsetzung als sachgerecht angesehen (vgl. Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages, BTDrucks 7/5502, S. 4; siehe auch die parallelen gesetzlichen Regelungen in §§ 7 Satz 4 und 18 Abs. 4 Satz 2 UmwStG 1977).
  • BFH, 28.02.1990 - I R 92/86

    Gewerbesteuerliche Behandlung eines Übertragungsgewinns bei Umwandlung einer

    Das Gesetz wollte Umwandlungen gegenüber einer Veräußerung nicht steuerlich erschweren, sondern erleichtern (vgl. Bericht des Finanzausschusses des Bundestags zum Entwurf eines UmwStG 1977, BTDrucks 7/5502, Abschn. I Nr. 2 a).
  • FG München, 07.03.2011 - 7 K 555/09

    Steuerrechtliche Rückwirkung der Ausgliederung einzelner Wirtschaftsgüter;

    Das Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Änderung der Unternehmensform (UmwStG 1977) vom 6. September 1976 (BGBl I 1976, 2641) übernahm die Regelung des § 17 Abs. 7 UmwStG 1969 unverändert in § 20 Abs. 7 UmwStG 1977 (vgl. BTDrucks 7/4803, S. 31).
  • BFH, 04.12.1991 - I R 68/89

    - Zum Rechtscharakter der Zuwendungen zwischen Trägerunternehmen und

    Mit der Hinzurechnungsvorschrift des § 15 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 1977 beabsichtigte der Gesetzgeber, die steuerlichen Auswirkungen einer Teilwertabschreibung auf die Anteile an der umgewandelten Gesellschaft rückgängig zu machen (vgl. Regierungsbegründung zu § 15 UmwStG 1977, BTDrucks 7/4803; vgl. auch Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, 2. Aufl., Tz. 6108).
  • FG Hessen, 24.03.2009 - 8 K 399/02

    Keine Anwendung von § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 bei Umwandlung einer Körperschaft in

    a.) Zunächst ist davon auszugehen, dass die Vorschrift des § 18 Abs. 4 UmwStG 1995, die auf § 24 Abs. 2 des UmwStG vom 14. August 1969 (Umwandlungssteuergesetz 1969, BGBl I 1969, 1163) und § 25 Abs. 2 und 3 des UmwStG vom 6. September 1976 (Umwandlungssteuergesetz 1977, BGBl I 1976, 2641) zurückgeht (BFH, Urteil vom 11. Dezember 2001 VIII R 23/01, BFHE 197, 425 ff., BStBl II 2004, 474 ff., 477 unter II. 1. b) der Gründe), damit im Zusammenhang steht, dass einerseits der Gesetzgeber mit dem Umwandlungssteuergesetz 1995 das Ziel einer möglichst steuerneutralen Umwandlung der Körperschaft in eine Personengesellschaft verfolgte und hierbei durch das Recht zur Buchwertfortführung (§§ 3, 4) sowie die Freistellung des Übernahmegewinns (§ 18 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 2) von jeglicher gewerbesteuerlicher Belastung der Umwandlung absah, andererseits jedoch den Grundsatz unberührt ließ, nach dem Gewinne aus Betriebsveräußerung und - aufgabe zwar bei der Kapitalgesellschaft (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG), nicht jedoch bei der Personengesellschaft der Gewerbesteuer unterliegen (BFH, Urteil vom 11. Dezember 2001, a. a. O., unter II. 1. b) bb) der Gründe unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BFH).
  • FG Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 14 K 290/96

    Ermittlung des Übernahmegewinns, insbesondere hinsichtlich des Ansatzes des

  • BFH, 31.10.1984 - I R 21/81

    Kapitalertragsteuer - Betrieb gewerblicher Art einer juristischen Person -

  • FG Baden-Württemberg, 14.01.2004 - 5 K 448/02

    Umfang des nach § 18 Abs.4 UmwStG gewerbesteuerpflichtigen Gewinns

  • BFH, 18.07.1990 - I R 22/87

    Unterstützungskassen; zu Fragen der sozialen Einrichtung i. S. des § 5 Abs. 1 Nr.

  • BFH, 18.07.1990 - I R 72/86

    Zur Berechnung der Steuerermäßigung nach § 21 Abs. 2 Satz 2 BerlinFG und der

  • BFH, 27.01.1993 - II R 55/89

    Kein Abzug des Unterschiedsbetrags zwischen der wegfallenden Beteiligung und dem

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.06.1999 - 3 K 2554/97

    Geltendmachung von Liquidationserlösen als steuerlich begünstigten Gewinn aus

  • BFH, 18.07.1990 - I R 109/86

    Ermäßigung der tariflichen Körperschaftsteuer von Körperschaften,

  • FG Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 14 K 289/96

    Ermittlung des Übernahmegewinns, insbesondere hinsichtlich des Ansatzes des

  • BFH, 14.09.1988 - II R 12/86

    Befreiung eines Einzelunternehmers von der Grunderwerbsteuer

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