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   BGBl. I 1976 S. 3281   

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BGBl. I 1976 S. 3281 (https://dejure.org/1976,7385)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 141, ausgegeben am 09.12.1976, Seite 3281
  • Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren (Vereinfachungsnovelle)
  • vom 03.12.1976

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (145)

  • BGH, 23.06.2015 - XI ZR 536/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids:

    Denn der Antragsteller, dem der Gesetzgeber eine Erleichterung auf dem Weg zu einem vollstreckungsfähigen Titel nur gegen eine klare Festlegung zu den Voraussetzungen des Mahnverfahrens gewährt, überspielt damit zielgerichtet die Sicherungen, die das Mahnverfahren als Kompensation für die lediglich begrenzte Schlüssigkeitsprüfung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. September 1987 - III ZR 187/86, BGHZ 101, 380, 382 ff.; BT-Drucks. 7/2729, S. 47 f., 97, 103) zugunsten des Antragsgegners vorsieht.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Das Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren (Vereinfachungsnovelle) vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281) hat neue Vorschriften zur Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens in die Zivilprozeßordnung eingeführt.
  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    In diesem Zeitpunkt muß die Individualisierung des Anspruchs so beschaffen sein, daß er, wie in den Gesetzesmaterialien ausdrücklich verlangt (BT-Drucks. 7/5250, S. 13), "über einen Vollstreckungsbescheid Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann"; nur dann ist der Mahnbescheidsantrag ordnungsgemäß.
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