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   BGBl. I 1977 S. 201   

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BGBl. I 1977 S. 201 (https://dejure.org/1977,7912)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil I Nr. 7, ausgegeben am 01.02.1977, Seite 201
  • Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG)
  • vom 27.01.1977

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Wird zitiert von ... (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2014 - 1 S 1352/13

    Anspruch auf Löschung von kopierten Daten aus dienstlicher Kennung;

    Das Bundesdatenschutzgesetz 1977 (Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) vom 27.01.1977, BGBl. I, 201) bestimmte in § 9 Abs. 1:.
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Zutreffend sind die Vorinstanzen weiterhin davon ausgegangen, daß das Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG) vom 27. Januar 1977 (BGBl. I S. 201), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2363), der Klägerin keinen Auskunftsanspruch gewährt.
  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 A 2.07

    Bundesnachrichtendienst; Daten; Dateien; Akten; Auskunftsanspruch;

    Demgemäß wurde der Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes und insbesondere der hierin vorgesehene Auskunftsanspruch des Betroffenen ausgeweitet: Während das Bundesdatenschutzgesetz vom 27. Januar 1977 (BGBl I S. 201) - BDSG 1977 - gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 BDSG 1977 nur in Dateien erfasste Daten schützte, auf die der Auskunftsanspruch nach § 13 BDSG 1977 demgemäß beschränkt war (Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - a.a.O. S. 377), findet das mit Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1990 (BGBl I S. 2954) neu gefasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 1990) gemäß § 1 Abs. 2 BDSG 1990 auch auf in Akten gespeicherte Daten Anwendung, auf die sich demgemäß auch der Auskunftsanspruch des § 19 BDSG 1990 erstreckt (Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 48.88 - BVerwGE 89, 14 ; BFH, Urteil vom 30. Juli 2003 - VII R 45/02 - BFHE 202, 425 ).
  • BFH, 05.06.2003 - IV R 34/01

    Datenschutzbeauftragter kein Freiberufler

    Der Beruf des Datenschutzbeauftragten geht auf die Einführung des Gesetzes zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung vom 27. Januar 1977 --BDSG 1977-- (BGBl I 1977, 201) zurück.
  • BGH, 13.11.1990 - VI ZR 104/90

    Veröffentlichung der Einteilung eines Kassenarztes zum Notfalldienst; Verletzung

    b) Aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden ist ferner die Erwägung des Berufungsgerichts, der Kläger habe nicht hinreichend dargetan, daß die Beklagte ihm gegenüber gegen die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vom 27. Januar 1977 (BGBl. I S. 201) verstoßen, sich also etwa die von ihr veröffentlichten Angaben über den Kläger auf einer Datei (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 BDSG) verschafft und so in unzulässiger Weise (§§ 3, 41 BDSG) geschützte personenbezogene Daten (§ 1 Abs. 2 BDSG) verarbeitet habe.
  • BGH, 15.12.1983 - III ZR 187/82

    Zum Umfang des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs des von der

    Das Auskunftsrecht in seiner jetzt geltenden Fassung ist erst auf Vorschlag des Innenausschusses in den Gesetzentwurf übernommen worden (BT-Drucks. 7/5277 S. 33 zu § 26 Abs. 2).

    Dieser sah durch seinen Änderungsvorschlag "das Verfahren der Auskunftserteilung für den Betroffenen erleichtert und verbessert" (BT-Drucks. 7/5277 S. 9 zu § 20 in Verb, mit S. 10 zu § 26).

    Tatsächlich ist jedoch der Begriff des Übermittelns als der weitergehende anstelle des ursprünglich vorgesehenen Begriffs des Weitergebens gewählt worden (BT-Drucks. 7/5277 S. 6 zu § 2).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1980 - III 503/79

    Über Ausübung eines Vorkaufsrechts ist regelmäßig öffentlich zu beraten

    Letztlich zwingt auch das Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz - BDSG -) vom 27. Januar 1977 (BGBl I 201) nicht dazu, für Sitzungen des Gemeinderates die Öffentlichkeit auszuschließen, in denen die Ausübung eines Vorkaufsrechts Verhandlungsgegenstand und ein Kaufvertrag zu erörtern ist.
  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 273/79

    Datenschutz

    Er blieb dabei, in die §§ 20 und 26 (jetzt §§ 26 und 34) jeweils in Abs. 2 den erwähnten neuen Satz einzufügen (BT-Drucks. 7/5277 v. 2. Juni 1976).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 CB 2.81

    Erweiterte Gewerbeuntersagung - Erforderlichkeit - Voraussetzungen für die

    Weder das Bundesdatenschutzgesetz vom 27. Januar 1977, BGBl. I 201, (BDSG) noch das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vom 19. Dezember 1978, GV NW 640, (DSG NW) seien einschlägig.
  • OVG Hamburg, 07.07.2005 - 1 Bf 172/03

    Anordnungen des Datenschutzbeauftragten ggü. Privaten

    Das Vorläufergesetz, nämlich das Bundesdatenschutzgesetz vom 27. Januar 1977 (BGBl. I S. 201), hatte die Datenerhebung überhaupt noch nicht in seinen Anwendungsbereich (vgl. §§ 12, 2 BDSG 1977) einbezogen; es sollte auch im Bereich öffentlicher Stellen nur die Datenverarbeitung einschließlich der Datenspeicherung schützen (vgl. Simitis/Dammann, Komm. z. BDSG, 3. Aufl. § 2 Rdnr. 79).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 6 P 31.82

    Personalvertretung - Datenweitergabe - Andere Dienststelle - Überwachungsrecht

  • BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 73.84

    Straßenverkehrsrecht - Halterauskunft

  • BAG, 16.10.1986 - 6 AZR 331/83

    Streitigkeit über die Zulässigkeit von Maßnahmen einer Sicherheitsprüfung bei den

  • BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 72.83

    Anspruch auf Auskunft über den Halter eines Personenkraftwagens - Belästigung

  • BVerwG, 22.01.1985 - 7 B 43.84

    Auskunftserteilung des Luftfahrt-Bundesamts - Luftfahrer - Datenschutz

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1990 - 10 S 43/90

    Auskunft über Kontonummer und Kontobezeichnung eines Postgirokontos gegenüber

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.07.1980 - 2 B 63/80

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Missachtung des

  • AG Siegen, 17.10.1987 - 3 III 6/87

    Anspruch auf Erteilung vollständiger Abschriften aus dem Familienbuch; Anspruch

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