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   BGBl. I 1977 S. 2117   

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BGBl. I 1977 S. 2117 (https://dejure.org/1977,9346)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil I Nr. 74, ausgegeben am 19.11.1977, Seite 2117
  • Sechstes Gesetz über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Sechstes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz)
  • vom 15.11.1977

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 1261/79

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Bremischen Besoldungsgesetzes

    a) Durch Art. 11 Nr. 4 und 5 des Sechsten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Sechstes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) vom 15. November 1977 (BGBl. I S. 2117) fügte der Bundesgesetzgeber die §§ 77, 80 Abs. 2 in das Bundesbesoldungsgesetz (in der Fassung des Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 23. Mai 1975 [BGBl. I S. 1173], zuletzt geändert durch das ~Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - vom 23. Dezember 1976 [BGBl. I S. 3845]) ein.
  • BVerwG, 28.01.1988 - 2 C 66.86

    Beamtenversorgung - Überleitungszulage - Versorgungsbezüge - Anpassungszuschlag

    Der Anpassungszuschlag wurde unter Hinweis auf Art. IX § 11 Abs. 3 Satz 2 (jetzt Satz 3 i.d.F. des Art. V Nr. 2 Buchst. c des 6. Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes vom 15. November 1977 <BGBl. I S. 2117>) des 2. BesVNG auf die Überleitungszulage angerechnet, so daß letztere der Berechnung des Ruhegehalts lediglich in der nach Abzug des Anpassungszuschlages verbleibenden Höhe zugrunde gelegt wurde.

    Sie verringert sich um jede sonstige Erhöhung der - näher aufgeführten - Dienstbezüge mit Ausnahme einer Erhöhung durch eine Änderung der Stufe des Ortszuschlages (Art. IX § 11 Abs. 3 Satz 3 des 2. BesVNG i.d.F. des Art. V Nr. 2 Buchst. c des 6. Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes vom 15. November 1977 <BGBl. I S. 2117>).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - 21 A 1634/05

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung des Urlaubsgeldgesetzes durch ein

    Weil die Kosten einer Urlaubsreise von der Verpflichtung zur amtsangemessenen Alimentation umfasst sind, kommt es nicht darauf an, dass eine spezielle Zahlung aus Anlass eines Urlaubs (150,- DM) erst durch das Sechste Bundesbesoldungserhöhungsgesetz vom 15.11.1977 (BGBl. I S. 2117) eingeführt worden ist und diese spezielle Zahlung wie im übrigen auch die frühere Sonderzuwendung anläßlich des Weihnachtsfestes nicht unter dem Schutz des Art. 33 Abs. 5 GG stehen.
  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 7/80

    Familienkrankenpflege - Krankenpflege - Einkommen - Gesamteinkommen -

    Das ergibt sich hinsichtlich der Weihnachtszuwendung aus dem Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzuwendung in der Fassung des Art VI Nr. 2 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG) vom 23. Mai 1975 (BGBl I 1175), und hinsichtlich des Urlaubsgeldes aus dem Gesetz über die Gewährung eines jährlichen Urlaubsgeldes (Urlaubsgeldgesetz -UrlGG-) in der Fassung des Art IV des Sechsten Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes (6. BBesErhG) vom 15. November 1977 (BGBl I 2117), wonach der Grundbetrag der Sonderzuwendung für den Fall einer nicht ganzjährigen Tätigkeit sich um die entsprechenden Zwölftel verkürzt (§ 7 Abs. 2, 2. BesVNG) bzw beim Urlaubsgeld es zu den Anspruchsvoraussetzungen gehört, daß der Beamte im Juli eines Jahres bereits seit Juli des Vorjahres im öffentlichen Dienst tätig war (§ 2 Abs. 1 UrlGG).
  • BSG, 11.09.1995 - 12 RK 11/95

    Beitragsbemessung der freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen

    Das Urlaubsgeld wird nach § 2 des Urlaubsgeldgesetzes (Art. 4 des Sechsten Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes vom 15. November 1977, BGBl I 2117, mit späteren Änderungen) ua gezahlt, wenn ein Beamtenverhältnis am 1.7.
  • BSG, 17.08.1982 - 3 RK 68/80

    Ausscheiden aus der Familienkrankenhilfe; Überschreiten der Einkommensgrenze

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts hat der Senat inzwischen jedoch am 22. Juli 1981 (SozR 2200 § 205 Nr. 43) entschieden, daß die um 100,- DM gekürzte sogenannte Weihnachtszuwendung nach dem SZG und das Urlaubsgeld nach dem Urlaubsgeldgesetz i.d.F. vom 15. November 1977 (BGBl. I, 2117) bei der Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Gesamteinkommens i.S. des § 205 Abs. 1 Satz 2 RVO auf das ganze Kalenderjahr anzurechnen, also gleichmäßig auf alle Monate zu verteilen sind.
  • BVerfG, 11.03.1981 - 2 BvR 441/77

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des 5. Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes

    Die im Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung des Zweiten Besoldungsvereinheitlichungs- und Neuregelungsgesetzes für Richter in bestimmten Richterämtern zusätzlich zum Grundgehalt vorgesehenen Amtszulagen (§ 37 BBesG in Verbindung mit der Bundesbesoldungsordnung R, Anlage III zum Bundesbesoldungsgesetz , sowie § 42 Abs. 1 und 2 BBesG ) wurden auch im Sechsten Bundesbesoldungserhöhungsgesetz vom 15. November 1977 (BGBl. I S. 2117), das rückwirkend zum 1. Februar 1977 die Grundgehaltssätze der Bundesbesoldungsordnung R um 5, 3 % erhöhte (Art. 1 § 1 Nr. 5 und § 2 Abs. 1, Art. V Nr. 3), von der linearen Anhebung ausgenommen.
  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 476/00

    Eingruppierung - Realschullehrerin im Land Sachsen-Anhalt

    Realschullehrer wurden diesbezüglich als Inhaber eines eigenständigen Lehramtes genannt (BR-Drucks. 308/77 (Beschluß) vom 15. Juli 1977; BT-Drucks. 8/762 vom 18. Juli 1977 S 2).
  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 6.89

    Feststellung der Emeritenbezüge eines Hochschulprofessors

    Die Beträge waren bereits jeweils durch die Bundesbesoldungserhöhungsgesetze angehoben worden (vgl. zuletzt Art. 1 § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Sechsten Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes vom 15. November 1977 <BGBl. I S. 2117>).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 2 B 92.95

    Anforderungen an die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Der Gesetzgeber hat hier die Einführung des streitigen einheitlichen Monatsbetrages zum Ruhegehalt damit begründet, daß er einen Schritt in Richtung auf eine volle Weitergabe des Verheiratetenbestandteils des Ortszuschlages an die in Betracht kommenden Ruhestandsbeamten mit anteiliger Weitergabe an die Hinterbliebenen darstelle (vgl. BTDrucks 8/457, Begründung zu Art. VII und VIII, S. 24).
  • BGH, 08.10.1979 - II ZR 177/78

    Berücksichtigung von an Beamte gewährten jährlichen Sonderzuwendungen bei der

  • BVerwG, 22.12.1977 - II B 34.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1990 - 4 S 955/89

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge vom Erben - Offensichtlichkeit der

  • OVG Bremen, 18.05.1982 - 2 BA 102/81
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