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   BGBl. I 1978 S. 1757   

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BGBl. I 1978 S. 1757 (https://dejure.org/1978,8112)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1978 Teil I Nr. 62, ausgegeben am 18.11.1978, Seite 1757
  • Achtes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
  • vom 14.11.1978

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Die Bundesregierung habe am 28. Juli 1978 beschlossen, das Kindergeld für das dritte und jedes weitere Kind ab 1. Januar 1979 um 45 DM auf 195 DM im Monat zu erhöhen (§ 10 BKGG in der Fassung des 8. Gesetzes zur Änderung des BKGG vom 14. November 1978 [BGBl. I S. 1757] sah vor: 1. Kind 50 DM; 2. Kind 80 DM; 3. und jedes weitere Kind 195 DM; mit Art. 14 StÄndG 1979 vom 30. November 1978 (BGBl. I S. 1849) wurde der letztgenannte Betrag auf 200 DM festgesetzt).

    Die Kindergelderhöhung um 45 DM (von 150 DM) auf ursprünglich 195 DM monatlich durch das Achte Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes vom 14. November 1978 (BGBl. I S. 1757) habe die Reduzierung beim Ortszuschlag für das dritte Kind um brutto 50, 55 DM voll ausgeglichen; die weitere Kindergeldanhebung auf 200 DM durch Art. 14 StÄndG 1 979 vom 30. November 1978 (BGBl. I S. 1849) habe zu einem Mehrbetrag geführt.

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Mit der seit dem 1. Januar 1979 geltenden Fassung des § 8 Abs. 2 BKGG (Achtes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes vom 14. November 1978, BGBl I S. 1757), die bis Ende 1995 galt, wurde angeordnet, in den Fällen, in denen der Bruttobetrag der ausländischen Leistung niedriger als das Kindergeld nach § 10 Abs. 1 BKGG war, Kindergeld in Höhe des Unterschiedsbetrages zu zahlen.
  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 14.83

    Amtsangemessene Alimentation bei verheirateten Beamten der Besoldungsgruppe A 11

    Ab 1. Januar 1979 wurde mit Rücksicht auf die zum selben Zeitpunkt in Kraft tretende Erhöhung des Kindergeldes für das dritte und jedes weitere Kind auf 200 DM (Art. 1 Nr. 4 b des Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes vom 14. November 1978, BGBl. I S. 1757, und Art. 14 Nr. 1 des Steueränderungsgesetzes 1979 vom 30. November 1978, BGBl. I S. 1849) der Erhöhungsbetrag im Ortszuschlag der Stufe 5 und der nachfolgenden Stufen in entsprechendem Umfang wieder zurückgenommen (vgl. Anlage 2 zum Siebenten Bundesbesoldungserhöhungsgesetz in der ab 1. Januar 1979 geltenden Fassung).
  • BGH, 28.01.1981 - IVb ZR 573/80

    Haftung der Eltern für Kindesunterhalt; Inanspruchnahme des betreuenden

    Diese letzte Änderung des Kindergeldes, die im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung zwar noch nicht in Kraft getreten war, aber bereits feststand (vgl. Art. 1 Nr. 4 Buchstabe a des Gesetzes vom 14. November 1978, BGBl. I 1757, i.Verb. mit Art. 14 Nr. 2 des Gesetzes vom 30. November 1978, BGBl. I 1849, 1860), hat der Senat mitberücksichtigt.
  • BSG, 17.12.1981 - 10 RKg 12/81

    Gastarbeiter - Berufsausbildung - Anspruch auf Kindergeld -

    Vorauszuschicken ist, daß der Anwendung des durch das 8. Gesetz zur Änderung des BKGG vom 14. November 1978 (BGBl. I S. 1757) neu gefaßten § 2 Abs. 5 BKGG verfassungsrechtliche Bedenken nicht begegnen.

    Darauf weisen die Gesetzesmaterialien ausdrücklich hin (BT-Drucks. 8/2102, 4/5; BT-Drucks 8/2183, 6/7).

    Bedenken des Bundesrates gegen diese Neuregelung waren nicht verfassungsrechtlicher Art (BT-Drucks 8/2120, 9).

  • BVerwG, 16.09.1982 - 6 C 24.81

    Kindergeld - Ortszuschlag - Auslandsaufenthalt

    Der Fortfall des Anspruchs auf den kinderbezogenen Anteil des Ortszuschlags für unterhaltsberechtigte Kinder, die nicht im Geltungsbereich des Dundeskindergeldgesetzes leben und die der Beamte oder Soldat nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, als Folge der Neufassung des § 2 Abs. 5 BKGG durch Art. 1 Nr. 1 des Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes vom 14. November 1978 (BGBl. I S. 1757) ist nicht verfassungswidrig.

    Nachdem die Voraussetzungen für die Gewährung des Kindergeldes als Folge der Neufassung des § 2 Abs. 5 Bundeskindergeldgesetz - BKGG - durch Art. 1 Nr. 1 des Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes vom 14. November 1978 (BGBl. I S. 1757) beim Kläger entfallen waren, stellte die Beklagte diese Leistung durch Bescheid vom 10. Januar 1980 mit Wirkung vom 1. Januar 1980 ein; vom selben Zeitpunkt an erhält der Kläger auch den kinderbezogenen Anteil des Ortszuschlags nicht mehr.

    Die verfassungsrechtlich begründeten Bedenken des Klägers gegen die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide richten sich dagegen, daß § 2 Abs. 5 BKGG in der Fassung, die die Vorschrift durch Art. 1 Nr. 1 des Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes vom 14. November 1978 (BGBl. I S. 1757) erhalten hat, im Rahmen des § 40 Abs. 3 BBesG berücksichtigt wird.

  • BGH, 31.07.1979 - 1 StR 21/79

    Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht eines im Inland lebenden Ausländers

    Nach § 2 Abs. 5 des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung des 8. Änderungsgesetzes vom 14. November 1978 (BGBl I 1757) bleiben Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik oder West-Berlin haben, bei der Zahlung von Kindergeld unberücksichtigt (Wohnsitzprinzip, vgl. dazu Käss-Schroeter, Der Wirtschaftskommentar BKGG § 2 Anm. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2004 - L 1 KG 3408/02

    Zugangsvermutung durch bloßes Bestreiten nicht zu erschüttern

    Das SG weist zwar zu Recht darauf hin, dass durch Art. 1 Nr. 5 des Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes vom 14.11.1978 (BGBl I Seite 1757) der Verweis auf § 9 Abs. 2 BKGG in § 17 Abs. 2 Satz 2 BKGG gestrichen wurde.
  • BFH, 18.05.1982 - VII R 98/80

    Kindergeld - Pfändung - Zweckbestimmungsfreiheit

    Das BKGG in der Neufassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1975 gewährt in seiner für den vorliegenden Fall maßgebenden Fassung (vgl. das Achte Änderungsgesetz vom 14. November 1978, BGBl I 1978, 1757, und Art. 14 des Steueränderungsgesetzes 1979 - StÄndG 1979 - vom 30. November 1978, BGBl I 1978, 1849, 1860) nach seinem § 1 einen Anspruch auf Kindergeld bestimmten Personen "für ihre Kinder", nicht etwa den Kindern selbst.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2004 - L 1 KG 3408/02

    Kindergeld - Beseitigung der Zugangsvermutung bei schriftlichem Verwaltungsakt -

    Das SG weist zwar zu Recht darauf hin, dass durch Art. 1 Nr. 5 des Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes vom 14.11.1978 (BGBl I Seite 1757) der Verweis auf § 9 Abs. 2 BKGG in § 17 Abs. 2 Satz 2 BKGG gestrichen wurde.
  • BVerwG, 29.04.1983 - 2 B 105.82

    Pflicht zur Aussetzung eines Verfahrens bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit

  • BSG, 22.11.1979 - 8b RKg 3/79
  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.1990 - 4 S 2372/89

    Frage der reformatio in peius im Vorverfahren - hier: Rücknahme der Zuerkennung

  • BSG, 30.07.1981 - 10/8b RKg 12/80

    Anspruch eines jugoslawischen Arbeitnehmers auf Kindergeld für seine in

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