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   BGBl. I 1981 S. 950   

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https://dejure.org/1981,8784
BGBl. I 1981 S. 950 (https://dejure.org/1981,8784)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1981 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 17.09.1981, Seite 950
  • Postzeitungsordnung (PostZtgO)
  • vom 09.09.1981

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 16.12.1988 - 7 C 87.87

    Presseerzeugnis - Zulassung zum Postzeitungsdienst - Schriftbild -

    Nach ihrer Auffassung hätte die Zulassung gegen § 5 Abs. 5 Satz 2 der Postzeitungsordnung (PostZtgO) vom 9. September 1981 (BGBl. I S. 950) verstoßen, wonach das Schriftbild nicht die Wiedergabe einer mit der Hand oder mit der Schreibmaschine geschriebenen Vorlage sein darf.

    Die Entscheidung der Vorinstanzen, die St.R. müsse zum PZD zugelassen werden, beruht auf einer Verletzung von Bundesrecht; denn § 5 Abs. 5 Satz 2 der Postzeitungsordnung (PostZtgO) vom 9. September 1981 (BGBl. I S. 950) - die Vorschrift ist durch die später ergangenen Änderungsverordnungen nicht geändert worden - schließt die Zulassung der St.R. zum PZD aus.

    Die am 1. Januar 1982 in Kraft getretene, hier anzuwendende Neufassung vom 9. September 1981 (BGBl. I S. 950) stellt demgegenüber nicht mehr den Anschein den Tatsachen gleich.

  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 91.86

    Postzeitungsordnung - Druckschrift - Zulassung - Geschäftliches Interesse

    Rechtsgrundlage für die Entscheidung des vorliegenden Falles ist die Postzeitungsordnung (PostZtgO) vom 9. September 1981 (BGBl. I S. 950), die am 1. Januar 1982 in Kraft getreten ist und somit im hier maßgeblichen Zeitpunkt des Ergehens des Widerspruchsbescheides vom 2. April 1982 anzuwenden war.
  • BGH, 17.11.1994 - III ZR 59/94

    Voraussetzungen für die Teilnahme mit einem regelmäßig erscheinenden Journal am

    Das Berufungsgericht ist ohne Rechtsirrtum davon ausgegangen, daß sich die Rechtsbeziehungen der Parteien nicht (mehr) nach den Vorschriften der Postzeitungsordnung bestimmen (PostZtgO; zuletzt Verordnung vom 9. September 1981, BGBl. I S. 950, mit Änderung vom 17. Oktober 1988, BGBl. I S. 2065).
  • BVerwG, 08.04.1983 - 7 B 52.82

    Anzeigenblätter als Zeitungsbestandteile oder als Fremdbeilagen - Verwendung

    Nach Außerkrafttreten der Postzeitungsordnung vom 15. November 1977 (BGBl. I S. 2101), die die für den vorliegenden Fall einschlägigen Vorschriften aus dem bisherigen Recht übernommen hatte, gilt nämlich nunmehr die Postzeitungsordnung vom 9. September 1981 (BGBl. I S. 950), durch die die Vorschriften über Zeitungsbestandteile inhaltlich geändert worden sind (vgl. § 8 Abs. 1 Postzeitungsordnung 1970 einerseits, § 7 Abs. 3 Postzeitungsordnung 1981 andererseits).
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