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   BGBl. I 1990 S. 205   

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BGBl. I 1990 S. 205 (https://dejure.org/1990,20716)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990 Teil I Nr. 6, ausgegeben am 20.02.1990, Seite 205
  • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG)
  • vom 12.02.1990

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

 
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Wird zitiert von ... (71)

  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

    Die Vorschrift begründet keine entsprechende Verpflichtung, sondern setzt eine solche nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz voraus (Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 11 Rn. 2, Pape, in: Landmann/Rohmer, UmwR, Stand September 2016, § 11 WHG Rn. 1; Schmid, in: Berends/Frenz/Müggenborg, WHG, Stand 2011, § 11 Rn. 2; Knopp, in: Sieder/Zeitler, WHG AbwAG, Stand Mai 2016, § 11 Rn. 10, siehe auch die Begründung zu § 7 Abs. 1 Satz 2 WHG in BT-Drs. 11/3919, S. 32).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Gestützt auf § 16 Abs. 3 Satz 1 UVPG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) vom 12. Februar 1990 (BGBl. I S. 205) - im Folgenden: UVPG a.F. - hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 21. Dezember 1995 - 11 VR 6.95 - juris Rn. 36; insoweit nicht abgedruckt in Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 8 S. 30) bereits entschieden, dass im Planfeststellungsverfahren hinsichtlich der im Raumordnungsverfahren ermittelten und beschriebenen Umweltauswirkungen von den Anforderungen der §§ 5 bis 8 und 11 UVPG a.F. abgesehen werden soll, soweit diese Verfahrensschritte bereits im Raumordnungsverfahren erfolgt sind, und die Anhörung der Öffentlichkeit auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt werden soll.
  • BVerfG, 10.11.2009 - 1 BvR 1178/07

    Verfassungsbeschwerde gegen "Schacht Konrad" nicht zur Entscheidung angenommen

    Nach der bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) (BGBl. 1990 I S. 205) am 1. August 1990 gültigen Rechtslage ergaben sich die Voraussetzungen für die Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses aus § 9b Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, 5 und 6, § 9b Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und 2 AtG a.F., die ebenfalls eine Berücksichtigung der Umweltauswirkungen eines Endlagervorhabens gewährleisteten.
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