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   BGBl. I 1995 S. 1737   

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BGBl. I 1995 S. 1737 (https://dejure.org/1995,26219)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1995 Teil I Nr. 65, ausgegeben am 21.12.1995, Seite 1737
  • Neufassung des Soldatengesetzes
  • vom 15.12.1995

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 16.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

    a) Ermächtigungsgrundlage für den Rückforderungsbescheid ist § 56 Abs. 4 Satz 1 Soldatengesetz in der Neufassung vom 15. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1737 - SG 1995).
  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 18.05

    Soldat auf Zeit; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Ausscheiden aus dem

    9 Als Rechtsgrundlage des angefochtenen Bescheids kommt nur § 56 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Satz 3 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz SG) vom 19. März 1956 (BGBl I S. 114), hier noch anzuwenden in der durch das Gesetz vom 29. Juni 1998 (BGBl I S. 1666) geänderten Fassung der Neubekanntmachung vom 15. Dezember 1995 (BGBl I S. 1737) SG 1995 , in Betracht.
  • BVerwG, 12.03.2020 - 2 C 37.18

    Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr

    Der Verwaltungsgerichtshof hat die von der Beklagten gegenüber dem Kläger auf der Grundlage von § 49 Abs. 4 Soldatengesetz (SG) i.V.m. § 46 Abs. 3 SG i.d.F. vom 15. Dezember 1995, BGBl. I S. 1737 (1.), nach seiner Entlassung auf eigenen Antrag (2.) im Wege der Vorteilsabschöpfung (3.) und unter Berücksichtigung der kriegsdienstverweigerungsbedingt vorliegenden besonderen Härte (4.) zurückgeforderten unmittelbaren und mittelbaren Ausbildungskosten für das Studium (5.) und für die Fachausbildung zum Flugsicherungskontrolloffizier (6.) zu Recht nicht beanstandet.
  • BVerwG, 12.03.2020 - 2 C 38.18

    Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr

    Der Verwaltungsgerichtshof hat die von der Beklagten gegenüber dem Kläger auf der Grundlage von § 49 Abs. 4 Soldatengesetz (SG) i.V.m. § 46 Abs. 3 SG i.d.F. vom 15. Dezember 1995, BGBl. I S. 1737 (1.), nach seiner Entlassung auf eigenen Antrag (2.) im Wege der Vorteilsabschöpfung (3.) und unter Berücksichtigung der kriegsdienstverweigerungsbedingt vorliegenden besonderen Härte (4.) zurückgeforderten unmittelbaren und mittelbaren Ausbildungskosten für das Studium (5.) und für die Fachausbildung zum Flugsicherungskontrolloffizier (6.) zu Recht nicht beanstandet.
  • BVerwG, 14.05.2014 - 2 B 96.13

    Zum soldatengesetzlichen Dienstzeitbegriff; erneutes Aufgreifen

    Zum Zeitpunkt der Entlassung am 15. März 2006 sei die für den Kläger maßgebliche Abdienzeit des § 46 Abs. 3 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1995 (- SG 1995 -, BGBl I S. 1737) von zehn Jahren nach dem Ende des Studiums, d.h. dem Tag der Ablegung der ärztlichen Prüfung am 9. Oktober 1992, noch nicht abgelaufen gewesen, so dass er nach § 49 Abs. 4 Satz 2 SG 1995 das Ausbildungsgeld zu erstatten habe.
  • VGH Bayern, 13.12.2017 - 6 B 17.299

    Rückforderung der Kosten eines Studiums und einer Fachausbildung zum

    a) Rechtgrundlage für das Erstattungsverlangen ist sowohl hinsichtlich der Kosten des Studiums als auch der Fachausbildungskosten § 49 Abs. 4 des Soldatengesetzes in der Fassung vom 15. Dezember 1995 (BGBl I S. 1737 - SG 1995 -).
  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 1.17

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

    a) Ermächtigungsgrundlage für den Rückforderungsbescheid ist § 56 Abs. 4 Satz 1 Soldatengesetz in der Neufassung vom 15. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1737 - SG 1995).
  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 5.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

    a) Ermächtigungsgrundlage für den Rückforderungsbescheid ist § 56 Abs. 4 Satz 1 Soldatengesetz in der Neufassung vom 15. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1737 - SG 1995).
  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 24.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

    a) Ermächtigungsgrundlage für den Rückforderungsbescheid ist § 56 Abs. 4 Satz 1 Soldatengesetz in der Neufassung vom 15. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1737 - SG 1995).
  • BSG, 22.02.1996 - 12 RK 3/95

    Versicherungsfreiheit ehemaliger Berufssoldaten in der Rentenversicherung

    § 45 Abs. 2 und 3 SoldatenG (hier anzuwenden in den bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassungen des Art. 9 § 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 1975 - BGBl I 3091 - und der Fassung der Bek des SoldatenG vom 15. Dezember 1995 - BGBl I 1737) setzen die besonderen Altersgrenzen je nach Dienstgrad auf die Vollendung des 53., 55., 57. oder 59. Lebensjahres fest (§ 45 Abs. 2 Nrn 1 und 2 sowie Abs. 3 SoldatenG) und für Offiziere des militärfachlichen Dienstes auf die Vollendung des 53. Lebensjahres (§ 45 Abs. 2 Nr. 4 SoldatenG).
  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 14.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 8.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 15.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • VGH Bayern, 04.07.2013 - 6 BV 12.19

    Berufssoldat; Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes; Entlassung; Erstattung

  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 19.05

    Begrenzte Erstattung der Ausbildungskosten eines Bundeswehrpiloten, der als

  • VGH Bayern, 13.12.2017 - 6 B 17.300

    Rückforderung der Ausbildungskosten zum Flugsicherungskontrolloffizier nach

  • BVerwG, 31.05.2019 - 2 B 44.18

    Rückforderung von Ausbildungskosten eines Solaten auf Zeit nach Abschluss seines

  • BVerfG, 05.09.1997 - 2 BvL 8/97

    Unzulässige Vorlage zur Frage "Frauen im Truppendienst der Bundeswehr"

  • BVerwG, 03.07.1996 - 2 B 80.96

    Recht der Soldaten: Verfassungskonforme Auslegung des Begriffs der

  • VG Hannover, 13.07.1998 - 2 A 6856/96

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschränkung des Zugangs von Frauen zum

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 4 S 1239/11

    Entlassung aus der Bundeswehr wegen Verschweigens eines Ermittlungsverfahrens

  • FG Düsseldorf, 10.06.1998 - 14 K 8219/97

    Anspruch auf Zahlung von Kindergeld für ein in Berufsausbildung befindliches

  • VG München, 27.07.2016 - M 21 K 14.1250

    Erstattung des Ausbildungsgeldes für Studium der Humanmedizin nach vorzeitigem

  • VG Köln, 06.01.2016 - 23 K 861/14

    Verpflichtung eines früheren Zeitsoldaten mit einem Studium oder einer

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1996 - 4 S 1485/95

    Vorzeitige Entlassung eines freiwillig Sanitätsdienst leistenden Soldaten auf

  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 15 B 08.3111

    Sanitätsoffizier-Anwärter

  • VG Schwerin, 26.08.1997 - 8 B 949/97

    Einberufung von ungedienten Wehrpflichtigen durch die Kreiswehrersatzämter;

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