Gesetzgebung
   BGBl. I 1999 S. 1648   

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https://dejure.org/1999,31123
BGBl. I 1999 S. 1648 (https://dejure.org/1999,31123)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 26.07.1999, Seite 1648
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Zweites SGB III-Änderungsgesetz - 2. SGB III-ÄndG)
  • vom 21.07.1999

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (4)

  • 05.05.1999   BT   ARBEITSFÖRDERUNG EFFIZIENTER GESTALTEN (GESETZENTWURF)
  • 10.06.1999   BT   REGIERUNG: KEINE MEHRAUSGABEN BEI SOZIALHILFETRÄGERN (UNTERRICHTUNG)
  • 22.06.1999   BT   ÄLTERE ARBEITSLOSE STÄRKER FÖRDERN - SGB III-NOVELLE ANGENOMMEN
  • 11.10.2000   BT   BUNDESFINANZHOF-URTEIL ZU AFA-TABELLEN BINDET VERWALTUNG
 
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Wird zitiert von ... (77)

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Insoweit ist unerheblich, dass Art. 24 des Gesetzes zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 19. Dezember 1998 (BGBl I S. 3853) die Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung erheblich einschränken wollte und diese Regelung durch Art. 4 a des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 21. Juli 1999 (BGBl I S. 1648) mit Rückwirkung geändert worden ist, um zu Gunsten der bisher Kostenerstattungsberechtigten den bisherigen Rechtszustand aufrechtzuerhalten.
  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch durch

    Andererseits hatte der Gesetzgeber die Leistungsbemessung für zB in Berufsbildungswerken ausgebildete jugendliche Behinderte, die unter Geltung des AFG zeitweise den betrieblich ausgebildeten Berufsanfängern gleichgestellt gewesen waren (§ 112 Abs. 5 Nr. 4a AFG idF des 21. Rentenanpassungsgesetzes vom 25. Juli 1978, BGBl I 1089) im Rahmen des SGB III zunächst wieder pauschalierend in Anknüpfung an das Beitragsrecht geregelt (§ 135 Nr. 1 SGB III idF des AFRG bzw idF des 2. SGB III-Änderungsgesetzes vom 21. Juli 1999, BGBl I 1648, vgl auch § 345 Nr. 1 SGB III).
  • BSG, 17.03.2015 - B 11 AL 12/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Auslandsbeschäftigung -

    Eine Arbeitslosmeldung sollte deshalb nur dann noch zurückwirken, wenn der Arbeitslose die persönliche Arbeitslosmeldung am ersten Tag seiner Beschäftigungslosigkeit (objektiv) nicht vornehmen konnte, weil das zuständige Arbeitsamt an diesem Tag nicht dienstbereit war (vgl BT-Drucks 14/873, S 12 f; BR-Drucks 161/99, S 28) .
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