Gesetzgebung
   BGBl. I 2000 S. 1740   

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BGBl. I 2000 S. 1740 (https://dejure.org/2000,34582)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 20.12.2000, Seite 1740
  • Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV)
  • vom 18.12.2000

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Telekommunikations-Datenschutzverordnung

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 22.10.2003 - 6 C 23.02

    Telekommunikation; feststellender Verwaltungsakt; Bestimmtheitsgebot; Erhebung

    Er bezieht sich auf so genannte Bestandsdaten, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 der nach § 89 Abs. 1 Satz 1 TKG erlassenen Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) vom 18. Dezember 2000 (BGBl I S. 1740), geändert durch Gesetz vom 9. August 2003 (BGBl I S. 1590), erhoben werden dürfen.
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