Gesetzgebung
BGBl. I 2002 S. 354 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 3, ausgegeben am 11.01.2002, Seite 354
- Neufassung des Adoptionsvermittlungsgesetzes
- vom 22.12.2001
Gesetzestext
In Nachschlagewerken
- Wikipedia
Adoptionsvermittlungsgesetz
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2009 - 3 B 8.07
Zur Erteilung eines Visums zur Durchführung eines Adoptionsverfahrens
Dies schließt es im Hinblick auf die Regelungen des Gesetzes über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern vom 22. Dezember 2001 (BGBl. I 2002, 354) - Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) - nicht aus, im der Adoption vorgelagerten Visumverfahren einen Nachweis darüber zu verlangen, dass die Klägerin zur Adoption geeignet ist, diese also nicht schon an der fehlenden Eignung scheitert. - OVG Hamburg, 18.06.2012 - 4 Bf 135/10
Adoptionsvermittlung; internationales Vermittlungsverfahren bei Verbot der …
Die rechtlichen Voraussetzungen, unter denen eine internationale Adoption durchgeführt werden darf, ergeben sich aus den Vorschriften des Gesetzes über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Leihmüttern - Adoptionsvermittlungsgesetz - (AdVermiG) vom 22. Dezember 2001 (BGBl. I 2002, S. 354). - OVG Hamburg, 18.10.2006 - 4 Bs 224/06
Widerruf der Anerkennung des Vereins ICCO als Vermittlungsstelle für …
Denn die Antragsgegnerin dürfte zu Recht davon ausgegangen sein, dass sie diese Anerkennung wegen des nachträglichen Wegfalls der Zulassungsvoraussetzungen - hier nach §§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG - i.d.F. der Bekanntmachung vom 22.12.2001, BGBl. I. 2002 S. 354) - zwingend widerrufen musste.