Gesetzgebung
   BGBl. I 2003 S. 2081   

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BGBl. I 2003 S. 2081 (https://dejure.org/2003,49339)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 52, ausgegeben am 31.10.2003, Seite 2081
  • Gesetz zur Abwicklung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvSAbwicklungsgesetz - BvSAbwG)
  • vom 28.10.2003

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 23.06.2003   BT   Bisherige Organe der BvS abschaffen
  • 30.07.2003   BT   Mit Gesetz zur Abwicklung der Treuhand-Nachfolgeanstalt Kosten sparen
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03

    Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG

    Nach Art. 1 § 3 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes zur Abwicklung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben - BvSAbwicklungsgesetz - vom 28. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2081) wird sie durch einen Abwickler vertreten.
  • VG Cottbus, 18.06.2020 - 1 K 2531/17
    Nach dieser durch Art. 4 des Gesetzes zur Abwicklung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS-Abwicklungsgesetz) vom 28. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2081) neu gefassten Bestimmung kann der Berechtigte innerhalb eines Jahres (Ausschlussfrist) Zahlung des Verkehrswertes gerichtlich geltend machen u. a. dann, wenn der Verfügungsberechtigte selbst investive Maßnahmen durchgeführt hat.
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