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   BGBl. I 2004 S. 3127   

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BGBl. I 2004 S. 3127 (https://dejure.org/2004,54124)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 64, ausgegeben am 07.12.2004, Seite 3127
  • Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (21. - BAföGÄndG)
  • vom 02.12.2004

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung

  • 30.08.2004   BT   BAföG-Vergabe erleichtern und entbürokratisieren
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BVerwG, 14.03.2013 - 5 C 10.12

    Rücknahme; Rücknahmetatbestand; Bewilligungsbescheid; rechtswidriger

    Insbesondere rechtfertigt die durch Gesetz vom 2. Dezember 2004 (BGBl I S. 3127) lediglich klarstellende Einfügung des § 41 Abs. 4 BAföG nicht den Umkehrschluss, die Erkenntnisse aus einem bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Datenabgleich unterlägen einem Verwertungsverbot (vgl. Urteil vom 30. Juni 2010 a.a.O.).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 3.09

    Angaben; unrichtige oder unvollständige ~; Ausbildungsförderung;

    Insbesondere rechtfertigt die lediglich klarstellende (s. BTDrucks 15/3655 S. 2, 12) Einfügung des § 41 Abs. 4 BAföG (Gesetz vom 2. Dezember 2004, BGBl I S. 3127) nicht den Umkehrschluss, die Erkenntnisse aus einem bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Datenabgleich unterlägen einem Verwertungsverbot.
  • VGH Bayern, 05.03.2008 - 12 B 06.3180

    Ausbildungsförderung; Personenkraftwagen; Haushaltsgegenstand; verdecktes

    Die genannten Regelungen wurden zwischenzeitlich durch § 41 Abs. 4 BAföG (eingefügt durch das Gesetz vom 2.12.2004, BGBl I S. 3127) ergänzt.

    Es handelt sich dabei allerdings nur um eine Klarstellung und nicht um eine zur Begründung der Rechtmäßigkeit der bisherigen Verfahrensweise notwendige Gesetzesänderung (vgl. BayVGH vom 15.3.2007 Az. 12 ZB 06.469 und Begründung zum Entwurf eines Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes BT-Drs. 15/3655 S. 12).

  • BVerwG, 14.05.2009 - 5 C 14.08

    Antragstellung; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum; Gleichheitssatz;

    Die im Streit stehende Bestimmung über den Bewertungsstichtag von Wertpapieren (§ 28 Abs. 2 Halbs. 2 BAföG a.F.) ist zwar zwischenzeitlich durch Art. 1 Nr. 10 des 21. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (21. BAföGÄndG) vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3127) ersatzlos aufgehoben worden, so dass seither für die Bewertung sämtlicher Vermögensgegenstände - einschließlich der Wertpapiere - der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich ist.

    (BTDrucks 15/3655 vom 24. August 2004, S. 12).

    (BTDrucks 15/3655 vom 24. August 2004, S. 12).

  • VG Würzburg, 26.04.2012 - W 1 K 11.225

    Auslandsstudium (Bachelor); Fachrichtungswechsel; Unverzüglichkeit;

    Denn es entspricht dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers im 21. BAföG-Änderungsgesetz vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I, S. 3127), dass Auszubildende, die ihre Ausbildung erstmalig wechseln oder abbrechen, dies im Regelfall nicht begründen müssen, wobei dies bei Studierenden nur mit der Einschränkung gilt, dass der erstmalige Wechsel bis zum Beginn des dritten Fachsemesters erfolgen muss.

    Außerdem soll damit der Gefahr begegnet werden, dass im Ergebnis die bloße Formulierungskunst des Antragstellers entscheidend ist (BT-Drs. 15/3655 a.a.O.).

    Das folgt sowohl aus ihrem Wortlaut als auch aus der Begründung des Gesetzentwurfs zum 21. BAföG-Änderungsgesetz (BT-Drs. 15/3655, S. 9; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, a.a.O.).

    Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit einer missbräuchlichen Ausnutzung des privilegierten Fachrichtungswechsels gesehen, die Wahrscheinlichkeit eines solchen Missbrauchs aber als gering eingeschätzt (BT-Drs. 15/3655, S. 10; Rothe/Blanke a.a.O.).

  • VGH Bayern, 06.08.2009 - 12 ZB 09.383

    Ausbildungsförderungsrecht; Wertbestimmung des Vermögens; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Vor der Neuregelung des § 28 Abs. 2 BAföG durch das 21. Gesetz zur Änderung des BAföG vom 2. Dezember 2004 (BGBl I, S. 3127 - 21. BAföGÄndG) für Bewilligungszeiträume, die nach dem 31. März 2005 beginnen (Art. 5 Abs. 2 Satz 2 21. BAföGÄndG), hat der Gesetzgeber zwar Lebenssachverhalte (Vermögen bzw. Wertpapiervermögen) hinsichtlich des maßgeblichen Stichtages unterschiedlich behandelt, nicht jedoch unterschiedliche Personengruppen.

    Seit der Erstfassung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes sollte die Regelung in Halbsatz 2 des § 28 Abs. 2 BAföG a.F. der Verwaltungsvereinfachung dienen und der Tatsache Rechnung tragen, dass bei Wertpapierdepots üblicherweise Depotauszüge zum Jahresende erstellt werden (so Begründung zum Entwurf eines 21. Gesetzes zur Änderung des BAföG vom 24. August 2004, BT-Drs. 15/3655, S. 12).

    Die Möglichkeit der tagesaktuellen Erstellung von Depotauszügen und die zunehmende Relevanz der Anlageform in Wertpapieren waren Anlass für den Gesetzgeber die Stichtage für Bewilligungszeiträume ab 1. März 2005 anzugleichen, um Kursschwankungen nach unten, aber auch nach oben (!) zeitnaher zu berücksichtigen (vgl. BT-Drs. 15/3655, S. 12).

    Dabei hat der Gesetzgeber bewusst nicht in bereits durch Bewilligungsbescheide geregelte Sachverhalte eingegriffen, sondern hat die Neuregelung aus Gründen des Vertrauensschutzes nur auf Bewilligungszeiträume beginnend ab 1. März 2005 bezogen (vgl. BT-Drs. 15/3655, S. 14).

  • BayObLG, 23.11.2004 - 1St RR 129/04

    Betrugsstrafbarkeit bei falschen Vermögensangaben zum Leistungsbezug nach

    Eine strenge in Schrifttum und Rechtsprechung vertretene Meinung verneint daher die Tatbestandsmäßigkeit, wenn ein Antragsteller ohne ein ausdrückliches Verlangen der Sozialbehörde unrichtige Angaben im Förderantrag gemacht hat (Ramsauer/Stallbaum BAföG 3. Aufl. § 58 Rn. 3; Böse StraFo 2004, Seiten 122/124; BayObLG FamRZ 1985, 1197; a.A. Rothe/Blanke BAföG 5. Aufl. § 58 22. Lfg. Rn. 6.1; Bohnert NJW 2003, Seite 3611; zweifelnd König JA 2004, Seite 497/498; zur beabsichtigten präzisierenden Neufassung durch 21. BAföGÄndG vgl. BT-Drucks 15/3655 v. 24.8.2004 Art. 1 Nr. 17).
  • VG Stuttgart, 15.12.2005 - 11 K 1197/05

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel von Islamwissenschaft zum Studium an

    § 7 Abs. 3 Satz 4 BAföG in der Fassung, die er mit dem 21. BAföGÄndG vom 02.12.2004 (BGBl. I, S. 3127) gefunden hat, findet unabhängig vom Zeitpunkt des vorherigen Ausbildungsabbruches bzw. Fachrichtungswechsels Anwendung, wenn jedenfalls ein Teil des streitigen Bewilligungszeitraums nach dem In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes, also nach dem 08.12.2004, liegt.

    21 Dabei findet § 7 Abs. 3 BAföG hier in der Fassung, die er mit dem 21. BAföGÄndG vom 02.12.2004 (BGBl. I, S. 3127) gefunden hat, Anwendung.

    Der Gesetzgeber hat die Gefahr einer solche Fehlsteuerung durchaus gesehen, aber ausdrücklich gering eingeschätzt, weil Studierende im Regelfall nicht leichthin wechselten und die Regelung des § 17 Abs. 3 Nr. 2 BAföG die Auszubildenden hinreichend diszipliniere, weil danach auch bei einem förderungsrechtlich zulässigen Fachrichtungswechsel die letzten Semester der neu aufgenommenen Ausbildung in dem zeitlichen Umfang, in dem zuvor die abgebrochene Erstausbildung durchgeführt worden war, nur noch als Bankdarlehen gefördert werden (Rothe/Blanke, aaO. Rz 51 unter Verweis auf BT-Drs. 15/3655 S. 10).

  • VG Stuttgart, 14.01.2010 - 11 K 26/09

    Bewilligung der gewährten Ausbildungsförderung für ein Hochschulstudium in einer

    Der Gesetzgeber hat aber auch bei den danach in Kraft getretenen Rechtsänderungen - das AföRG vom 19.03.2001 (BGBl. I S. 390), das 21. BAföGÄndG vom 02.12.2004 (BGBl. I S. 3127) und das 22. BAföGÄndG vom 23.12.2007 (BGBl. I S. 3254) ein etwaiges "Versehen" nicht berichtigt.

    In Zusammenhang mit der Schaffung einer erleichterten Möglichkeit für einen Fachrichtungswechsel in den ersten beiden Hochschulsemestern durch § 7 Abs. 3 Satz 4 BAföG wurde betont, dass Studierende im Regelfall nicht leichthin wechselten und die Regelung des § 17 Abs. 3 Nr. 2 BAföG die Auszubildenden hinreichend diszipliniere, weil danach auch bei einem förderungsrechtlich zulässigen Fachrichtungswechsel die letzten Semester der neu aufgenommenen Ausbildung in dem zeitlichen Umfang, in dem zuvor die abgebrochene Erstausbildung durchgeführt worden war, nur noch als Bankdarlehen gefördert werden (Rothe/Blanke, BAföG, § 7 Rz 51 unter Verweis auf BT-Drs. 15/3655 S. 10).

  • VG Hamburg, 04.09.2007 - 2 K 3410/06

    Ausbildungsförderung für ausländischen Ehegatten eines Deutschen

    Ausweislich der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren verfolgte die Bundesregierung aus förderungs- und integrationspolitischen Gründen das Ziel, eine von ausländischen Ehegatten aufgenommene Ausbildung förderungsrechtlich über den Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen ... hinaus abzusichern (BT-Drs. 15/3655, S. 16).

    Hiernach soll der ausländische Ehegatte nicht gezwungen sein, an der ehelichen Lebensgemeinschaft festzuhalten, wenn der ausländische Ehegatte nach Beginn der förderungsfähigen Ausbildung und der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft überhaupt erst ausbildungsförderungsbedürftig geworden ist (BT-Drs. 15/3655, S. 10).

  • BVerwG, 20.12.2012 - 5 B 34.12

    Ausbildungsförderung; Altersgrenze für Masterstudiengang

  • VG München, 26.11.2009 - M 15 K 08.626

    Rückforderung von Ausbildungsförderung; Vermögensanrechnung

  • LSG Sachsen, 21.08.2008 - L 3 AS 62/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Verpflichtung zur Beendigung der

  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2006 - 7 S 2216/05

    Keine Ausbildungsförderung für Aufbaustudiengang Kirchenmusik A Evangelisch

  • OVG Bremen, 29.04.2010 - 2 A 428/07

    Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz;

  • LSG Sachsen, 23.08.2007 - L 3 AS 59/06
  • VG Stuttgart, 01.02.2010 - 11 K 4088/09

    Ausbildungsförderung jenseits der allgemeinen Altersgrenze

  • OVG Sachsen, 14.04.2011 - 1 A 377/09

    Praktikum im außereuropäischen Ausland

  • VG Hamburg, 30.04.2015 - 2 K 3225/13

    Fachrichtungswechsel; wichtiger Grund; Regelvermutung; Austausch des Nebenfachs

  • VG Würzburg, 27.02.2009 - W 3 K 06.584

    Verschweigen von Vermögen; Datenabgleich; Härte; Morbus Menière

  • VG Oldenburg, 20.07.2007 - 13 A 3210/05

    Alterssicherung; Anschein; Ausbildungsförderung; Bestandsinteresse;

  • VG Oldenburg, 14.05.2007 - 13 A 3353/05

    Ausbildungsförderung: Unabweisbarer Grund zum Abbruch einer Ausbildung bei einem

  • VG Sigmaringen, 16.02.2005 - 1 K 1567/04

    Keine Berücksichtigung des fachpraktischen Einführungsjahres als Fachsemester

  • VG München, 10.02.2011 - M 15 K 09.5979

    Ausbildungsförderung nach Überschreiten der Altersgrenze; chronische depressive

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